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Erhalten heißt nicht nur Verwahren, sondern auch Zugänglichmachen

Was haben Tierarten, die im 20. Jahrhundert ausgestorben sind, mit Archiven zu tun? In diesen und anderen Kultureinrichtungen kann man Exemplare dieser Tierarten noch auf Fotos anschauen und sich auch zum Nachdenken darüber anregen lassen, ob wir weiter zusehen wollen, dass immer mehr Tierarten verschwinden.

In einer internationalen Erklärung, dem „Passenger Pigeon Manifesto“, wird dazu aufgerufen,

Ein Exemplar der inzwischen ausgestorbenen Wandertaube, 1896.

die vor allem in öffentlichen Archiven, Bibliotheken, Museen und anderen Kultureinrichtungen verwahrten Fotos, die keinem Urheberrechtsschutz mehr unterliegen, über Wikimedia Commons weltweit zugänglich zu machen. „Verwahrung als Ziel von Kulturinstitutionen, bedeutet, nicht allein die Existenz von, sondern auch den Zugang zu historischem Material sicherzustellen.“, lautet ein zentraler Satz des Manifests, und zwar kostenlos.

Nicht zuletzt werde durch die Verbreitung von zahllosen Kopien im Netz auch der Erhalt der Fotomotive gesichert für den Fall, dass das Foto selbst vernichtet werden sollte.

Näheres dazu über den folgenden Link: http://ppmanifesto.hcommons.org

Das Foto der Wandertaube ist übrigens ein Beispiel für ein Foto, dessen Urheberrechtsschutz abgelaufen ist: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Passenger_Pigeon_Profile_View_with_Shadow.jpg

Urheberrecht und Archiv

Handreichung  zum Thema Urheberrecht in Archiven vom LVR erschienen

von Th. Krämer und Gr. Patt, LVR-Archivberatungs- und Fortbildungszentrum

Seit einigen Jahren gerät mit dem Urheberrecht ein Rechtsbereich zunehmend ins Blickfeld von Archiven, dessen Auswirkungen auf die alltägliche Arbeit von Kultur- und Gedächtniseinrichtungen lange unterschätzt worden ist. Dieser Wandel schlägt sich v. a. in einer steigenden Zahl von einschlägigen Publikationen nieder, die mehr oder weniger deutlich und klar vor einem allzu sorglosen Umgang warnen. Denn in nahezu jedem Archiv wird man auf Unterlagen treffen, die Werkhöhe erreichen und somit unter den Schutz des Urheberrechts fallen. Ein Verstoß gegen die teilweise recht komplexen gesetzlichen Bestimmungen kann insbesondere für mittlere und kleinere Einrichtungen spürbare Folgen nach sich ziehen. Durch die zunehmende Digitalisierung archivischer Arbeitsweisen, aber auch wegen der wachsenden Nachfrage von Nutzerinnen und Nutzern nach digitalen Nutzungsmöglichkeiten wuchs die Bedeutung des Urheberrechts in jüngerer Vergangenheit noch einmal an. Momentan ist nicht davon auszugehen, dass sich diese Entwicklung abschwächt oder das Urheberrecht an Relevanz verlieren wird.

Als sich daher die Möglichkeit ergab, diesen Bereich im Zuge einer sechsmonatigen Stage im Archiv des Landschaftsverbandes durch die Volljuristin Alexandra M. Zilles aufarbeiten zu lassen, ergriff das LVR-Archivberatungs- und Fortbildungszentrum gerne die Gelegenheit. Ziel des Projekts war eine Handreichung, die die komplexe Materie auch für Nicht-Juristen verständlich und nachvollziehbar aufarbeitet und Hilfestellungen bietet. Dass damit nicht alle Aspekte des Urheberrechts abgedeckt werden können, versteht sich ebenso wie die Tatsache, dass nach Abschluss des Projekts erschienene Literatur und Rechtsprechung unberücksichtigt bleiben mussten. „Urheberrecht und Archiv“ weiterlesen

Erschließung als Kernaufgabe während der Ausbildung

Bei der täglichen Arbeit als FAMI (Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste- Archiv) bekommt man im Laufe der Zeit verschiedene Bestände mit unterschiedlichen Arbeitsaufträgen.

Am Anfang der Ausbildung habe ich größtenteils Massenakten verschiedener Bestände verzeichnet. Diese Art der Akten zeichnet sich durch einen grundlegenden, sich im groben immer wiederholenden Aufbau sowie einem klaren Titel aus. Durch verschiedene Schutzfristen, welche im Archivgesetz NRW geregelt sind, habe ich bereits zu Beginn wichtige Kenntnisse der täglichen Arbeit im LWL-Archivamt erhalten.

Das Verzeichnen der Massenakten war ein guter Einstieg in die Ausbildung.

Der Auflichtscanner im LWL-Archivamt

Anschließend wurde mir im Rahmen eines Projektes ein neuer Bestand mit unterschiedlichen Sachakten gegeben.

Dabei habe ich verschiedene Inhalte der Akten mit einem Auflichtscanner eingescannt und danach mit einer OCR- Software (optical character recognition, dt.: optische Zeichenerkennung) in unser Verzeichnungsprogramm übertragen. Diese Bearbeitung enthielt auch eine technische Komponente durch den Umgang mit dem Scanner und der Nachbearbeitung am PC, sodass dies ein guter und wichtiger Ausbildungsabschnitt ist. „Erschließung als Kernaufgabe während der Ausbildung“ weiterlesen

Archivierung von Fotos und Filmen in der Praxis #WAT17 (Teil 2)

Den zweiten Teil des Panels leitet der Jurist Dr. Paul Klimpel ein. Mit dem bildhaften Titel Archive und Urheberrecht. Täter oder Opfer? spricht der Referent ein höchst gefragtes Thema an, das auch im Nachgang noch viel Diskussionsbedarf erkennen lässt.

Dr. Paul Klimpel referiert zum Urheberrecht

Herr Teske führt in seiner Moderation bereits an, dass seit der Novellierung des Urheberrechts viele Unsicherheiten im Umgang mit Fotos und Filmen herrschen. Herr Klimpel nimmt sich in seinem folgenden Vortrag dieser Problematik an. In einem kurzen Rückblick führt der Dozent das Plenum in die Zeit der 80er Jahre zurück und hält vor Augen, dass das Urheberrecht in der analogen Welt noch kaum eine Rolle gespielt hat. In digitalen Zeiten hingegen sind die Kopie und damit auch das Urheberrecht allgegenwärtig. Es thront gewissermaßen bedrohlich über allem. Von dieser scheinbaren Bedrohlichkeit dürfe man sich allerdings nicht abschrecken lassen, so Herr Klimpel.

Man muss sich zunächst bewusst sein, dass im Grunde jedes Foto geschützt ist. Die gesetzlichen Schutzfristen werden gleichzeitig immer länger. Das Nutzungsrecht an einem Bild stellt gewissermaßen der Schlüssel zu dem Problem dar. Wer dies ignoriert und gegen das Urheberrecht verstößt, macht sich strafbar. „Archivierung von Fotos und Filmen in der Praxis #WAT17 (Teil 2)“ weiterlesen

Abstract: Dr. Paul Klimpel, Archive und Urheberrecht. Täter oder Opfer? #WAT17

Der diesjährige Westfälische Archivtag am 14. und 15. März in Hamm beschäftigt sich mit dem Thema Fotos und Filme in Archiven. Den dritten Beitrag der zweiten Arbeitssitzung Archivierung von Fotos und Filmen in der Praxis hält Dr. Paul Klimpel, Rechtsanwalt und Partner bei iRights.Law in Berlin.

 

 

Dr. Paul Klimpel

Archive und Urheberrecht. Täter oder Opfer?

Das Urheberrecht birgt für Archive, Museen und Bibliotheken viele Probleme, wenn sie Werke nutzen und zugänglich machen wollen. Alle Rechte retrospektiv zu klären, ist bei vielen Materialien unmöglich. Die Probleme sind vielen Archivaren bekannt und bewusst. Ihr eigener Anspruch und die Erwartungen der Nutzer einerseits und ihre Verpflichtung, nach Recht und Gesetz zu handeln andererseits, stehen in einem Spannungsverhältnis, als dessen Opfer sie sich begreifen.

Doch Archivare sind auch Täter. Sie nutzen in rechtlich fragwürdiger Weise sowohl das Urheberrecht als auch ihre vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten, um weitere Einnahmemöglichkeiten zu erschließen.

 

Angaben zum Referenten

  • Studium der Rechtswissenschaften in Bonn, später in München, wo er sich auch für Philosophie, Psychologie und Sozialwissenschaften an der Jesuitischen Hochschule für Philosophie einschrieb. Nach Abschluss des Philosophiestudiums 1998 Referendariat in Berlin.
  • 2002 kam er zur Stiftung Deutsche Kinemathek, deren Verwaltungsdirektor er von 2006 bis 2011 war.
  • Seit 2012 Rechtsanwalt und Partner bei iRights.Law.
  • Seit 2011 veranstaltet er die Internationale Veranstaltungsreihe „Zugang gestalten!“. Er initiierte 2013 den „Berliner Appell zum Erhalt des digitalen Kulturerbes“ sowie 2015 die „Hamburger Note zur Digitalisierung des kulturellen Erbes“.