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#WAT25: Diskussionsform: „Nachkassationen: Chance oder Büchse der Pandora“

In der griechischen Mythologie enthält die Büchse der Pandora alle Laster und Untugenden, die beim Öffnen entweichen und die sich über die Welt verteilen. Unter dem Titel „Nachkassationen: Chance oder Büchse der Pandora?“ und der Leitung von Julia Kuklik befasste sich ein gut besuchtes und engagiertes Diskussionsforum mit einer Praxis archivischer Bewertung, die meist im Verborgenen stattfindet. Obwohl nach § 5 Abs. 2 ArchivG NRW durchaus in „besonders begründeten Einzelfällen“ Archivgut vernichtet werden darf, wenn „deren Archivwürdigkeit nicht mehr gegeben ist“, hält sich in der Fachdiskussion in puncto Nachkassation hartnäckig ein „Geschmäckle“.

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Feldpost eines Steinfurters: ein unverhoffter Fund

Alex Frahling vor einem erbeuteten feindlichen Panzer (KAST, Best. 410 – NL Frahling Nr. 1)

Ich erzähle in der Archivwelt niemandem etwas Neues, wenn ich Feldpostbriefe als wichtige Quelle hervorhebe, sei es für die Militär- Kommunikations- oder Alltagsgeschichte. Handschriftliche Offenbarungen direkt von der Front in die Stuben der Familie, Freundinnen und Freunde oder Arbeitskolleginnen und –kollegen bieten schlicht einen besonders spannenden, wenngleich auch bedrückenden Eindruck von Gedanken und Gefühlen aus dem Krieg.
Und da sicher noch lange nicht alle Feldpostbriefe, die bei Privatpersonen schlummern, in die regionalen Archive gewandert sind, soll der folgende Fall zeigen, dass es sich immer lohnt, einen genauen Blick in Nachlassangebote zu werfen. „Feldpost eines Steinfurters: ein unverhoffter Fund“ weiterlesen

Handreichung zur Bewertung von Unterlagen kommunaler Amtsleitungen

Was kann man behalten, was ist archivwürdig und was nicht? Diese zentrale Frage bringt den Kern einer archivischen Fachausbildung auf den Punkt.

Nach dem Rheinischen Archivtag in Duisburg, der sich mit dem wichtigen Thema der Überlieferungsbildung und der archivischen Bewertung beschäftigte, macht es Sinn, Publikationen zum Thema Bewertung in NRW an dieser Stelle noch einmal zu publizieren. Der Einfacheit halber wird mit den Veröffentlichung aus der Archivpflege für Westfalen -Lippe begonnen. Der folgende Text wurde im Heft 88, 2018 veröffentlicht:

Arbeitskreis Bewertung kommunalen Schriftguts in NRW, Handreichung zur Bewertung von Unterlagen kommunaler Amtsleitungen, in: Archivpflege für Westfalen und Lippe, Heft 88,  2018, S. 36-37.

Informationen zum Arbeitskreis Kommunale Bewertung in NRW finden sich unter:

https://www.lwl-archivamt.de/de/Fachinformationen/ueberlieferungsbildung/

 

Handreichung zur Bewertung von Unterlagen kommunaler Amtsleitungen

erarbeitet vom Arbeitskreis Bewertung kommunalen Schriftguts NRW[1]

 

Aufgaben und Organisation

Organisatorische Einheiten, die für bestimmte sachlich zusammenhängende Aufgabengruppen verantwortlich waren, wurden bis zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements in den Kommunen als Amt bezeichnet.[2] Der Amtsleitung oblag die fachliche Leitung und Aufsicht über die zugeordneten unselbstständigen Organisationseinheiten, die in der Regel als Abteilungen bezeichnet wurden. Die Amtsleitung war für ihr Amt verantwortlich und hatte Weisungsbefugnis gegenüber den Mitarbeitern des Amtes. Mehrere Ämter wurden im kommunalen Verwaltungsaufbau in Dezernaten zusammengefasst, die von Dezernenten geleitet wurden. Amtsleitungen und deren Personal unterstanden der Weisungsbefugnis des Dezernenten. Die Dezernate unterstanden dem Gemeinde-, (Ober-)Stadt- bzw. (Ober-)Kreisdirektor als Verwaltungsleiter der Kommune.

Seit Ende der 1990er Jahre brachten Reformen Neustrukturierungen und Neubezeichnungen im organisatorischen Aufbau der Kommunalverwaltungen. Ämter wurden beispielsweise zu Bereichen, Fachbereichen, Geschäftsbereichen oder Referaten. Die Bezeichnung einer Organisationseinheit ist jedoch für die Bewertungsentscheidung der dort entstehenden Unterlagen zweitrangig, sofern die Verwaltung und Steuerung eines größeren Verwaltungsbereiches wahrgenommen wird.

In Anlehnung an diese Bewertungsempfehlung können auch die Überlieferungen anderer übergeordneter Organisationseinheiten wie Dezernats- oder Fachbereichsleitungen bewertet werden. „Handreichung zur Bewertung von Unterlagen kommunaler Amtsleitungen“ weiterlesen

Rauschmittel im Archiv!

Die Erfahrung haben sicher schon viele gemacht: Beim Verzeichnen von Nachlässen kann man allerhand Überraschungen erleben.

Im Fürstlichen Archiv in Bad Berleburg befindet sich der Nachlass eines Mitglieds der hochadeligen Familie zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg aus dem 19. Jahrhundert: Otto Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg lebte von 1842 bis 1911. Als Sohn des Prinzen August Ludwig zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg (1788–1874), selbst Generalleutnant und Staatsminister von Nassau, schlug er wie sein Zwillingsbruder Franz (+1909) und sein 20 Jahre älterer Bruder Emil (1824-1878) die Militärlaufbahn ein. Er stieg zum Generalleutnant auf und fungierte lange Jahre als Flügeladjutant des Großherzogs Carl Alexander von Sachsen-Weimar-Eisenach.

Otto zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg war vielseitig begabt und interessiert, schrieb lebenslang Tagebuch, verfasste Erlebnisberichte zu den Feldzügen, an denen er teilgenommen hatte, und war literarisch tätig. Aus seiner Feder stammt eine stolze Reihe von Lustspielen und Schwänken, die er in Liebhabervorstellungen selbst inszenierte und in denen Standesgenossinnen und -genossen die Rollen übernahmen.

Prinz Otto war aber auch ein beinahe manischer Sammler (oder sollte man sagen: Nicht-Wegwerfer?) von allem möglichen Gelegenheitsschriftgut. Es ist noch nachvollziehbar, dass er zu den Nordlandfahrten Kaiser Wilhelms II., an denen er seit 1901 regelmäßig teilnahm, Mappen anlegte, in denen Reisepläne, Dinner-, Visiten- und Ansichtskarten, Hotelrechnungen und gelegentlich auch Stadtpläne sowie Zeitungsausschnitte landeten. Aber warum er beispielsweise akribisch in einer Kladde die bei seinen Touren mit dem Automobil entstehenden Tankkosten aufschrieb und diese Kladde obendrein auf Dauer aufbewahrte, bleibt ein kleines Rätsel.

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Stelle im Westfälischen Literaturarchiv zu besetzen! (29,50 Stunden/Woche)

Foto: M. Bomholt

Ab dem 1.10.2018 suchen wir eine/n Archivar/in oder Bibliothekar/in für das Westfälische Literaturarchiv (WLA) im LWL-Archivamt. Die Stelle im Umfang von 19,50 Wochenstunden ist unbefristet. Die Hauptaufgabe besteht in der Bewertung, Übernahme und Erschließung der im Literaturarchiv deponierten literarischen Vor- und Nachlässe.

Mindestens bis 2021 gehört auch – mit weiteren 10 Wochenstunden – die Betreuung der Dienstbibliothek des LWL-Archivamtes zu den Aufgaben der Stelleninhaberin / des Stelleninhabers.

Nähere Informationen finden Sie hier.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!