Neue Ausschreibungsrunde zum BKM-Sonderprogramm eingeläutet

Die Koordinierungsstelle zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) ruft erneut dazu auf, Förderanträge für konservatorische Maßnahmen an Archivgut zu stellen (zum Aufruf).

Im Rahmen des BKM-Sonderprogramms 2019 hat der Bund insgesamt 4,5 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Die Förderung erfordert eine Kofinanzierung von 50 Prozent auf Seiten der Archivträger (Länder bzw. Kommunen). Mindestens ist ein Eigenanteil von 5.000€ zu erbringen, der aus eigenen Mitteln, Dritt- oder Sponsorenmitteln bestehen kann.

Auch in dieser zweiten Runde, in der noch einmal rund eine Million Euro zur Verfügung stehen, sollen vor allem Mengenbehandlungen unterstützt werden, etwa die Reinigung, Schutzverpackung, Massenentsäuerung oder (Mengen-) Restaurierung von Archivalien und Büchern von großen kulturellem und historischen Wert. Neben Anträgen einzelner Einrichtungen werden kooperative Anträge mehrerer Archive, Bibliotheken und weiterer Einrichtungen ausdrücklich begrüßt.

Alles Weitere, u.a. zum Antragsverfahren und zu den fachlichen Kriterien, findet sich in den Antragsinformationen, den  Fördergrundsätzen und im Antragsformular.

Folgende Fristen gelten in Nordrhein-Westfalen für diese zweiten Runde des Sonderprogramms:

Die Anträge für die zweite Förderrunde sollten in digitaler Form spätestens bis zum 05.04.2019 an folgende Emailadresse geschickt werden:

fp-415@mkw.nrw.de 

Parallel müssen uns die Originalanträge mit den Unterschriften per Post übersandt werden, um auch hier die Ersttestate einfügen zu können:

Adresse: Ministerium für Kultur und Wissenschaft — Referat 415 — Völklinger Straße 49 — 40221 Düsseldorf.

 

Zusatzprogramm der KEK für Großprojekte

Von der Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, wurden kurzfristig weitere Mittel bereitgestellt, so dass die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) eine zusätzliche Ausschreibung für Großprojekte der Bestandserhaltung angestoßen hat (zur Pressemeldung der BKM).

Trockenreinigung von Archivgut

Der Bund stellt – über die bis Ende März laufende Ausschreibung unter dem Motto „Das besondere Format” hinaus – weitere 500.000 € für Bestandserhaltungsprojekte der Länder und Kommunen/Gemeinden  zur Verfügung, insbesondere für Massenentsäuerung, Trockenreinigung und Verpackung.

Aus dem Ausschreibungstext: “Das finanzielle Gesamtvolumen je Projekt sollte sich auf 40.000 bis 50.000 Euro belaufen. Die zu beantragende Bundesbeteiligung beträgt maximal 50 %. Die Länder und Kommunen können die Maßnahmen mit bereits für die Bestandserhaltung etatisierten Mitteln gegenfinanzieren. Projektstellen können als Personalkosten Berücksichtigung finden; die Förderung von Stammpersonal ist jedoch ausgeschlossen.”  (vollständiger Ausschreibungstext)

In Anbetracht des großen Volumens der Einzelprojekte wird dieses Sonderprogramm wohl nur für große Einrichtungen in Frage kommen.

Auch dieses Sonderprogramm kann als ein sehr erfreuliches Signal gelten, dass der Bund sich auch weiterhin für den Erhalt des schriftlichen Kulturerbes einsetzen will!

Zur Erinnerung: Kleinere Projekte können noch bis zum 31. März im regulären Förderprogramm “Das besondere Format” beantragt werden (Antragsformular).

 

 

 

 

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