Praxisnah: Priorisierung von Archivbeständen im Rahmen eines Bestandserhaltungskonzeptes
von Katharina Tiemann und Anna Ventura
Einleitung
Bestandserhaltung darf nur zum allerkleinsten Teil Restaurierung von Archivgut bedeuten. Dagegen ist den Arbeitsfeldern Prävention und Konservierung eine weitaus größere Aufmerksamkeit beizumessen. In diesem Bereich wurde bereits einiges geleistet: Bewusstseinsbildung und konkrete Aktivitäten zugleich. Beispielhaft sei auf das seit 2006 in NRW erfolgreich laufende Projekt „Landesinitiative Substanzerhalt“ verwiesen. Die Zahlen für den Landesteil Westfalen-Lippe sprechen für sich: 64 Kommunalarchive – dies entspricht in etwa einem Anteil von 28 % – beteiligen sich mittlerweile regelmäßig an der Massenentsäuerung, 81 Archive waren es insgesamt. Sicherlich trägt die Aussicht auf Fördermittel des Landes zu diesem sehr positiven Ergebnis bei. Besonders hervorzuheben ist, dass rund ein Viertel der beteiligten Archive inzwischen die Entsäuerung sogar ausschließlich aus Eigenmitteln finanzieren!
Trotz dieser positiven Signale ist das umfangreiche Aufgabenfeld der Bestandserhaltung immer noch kein Selbstläufer. Tun die Archive genug, um ihrem gesetzlich verankerten Auftrag, das Archivgut dauerhaft zu erhalten, nachzukommen? Die Archivarinnen und Archivare kennen selbstverständlich ihre Bestände, schließlich haben sie sie bewertet und übernommen, teilweise auch bereits erschlossen. Doch was können sie konkret über den Erhaltungszustand ihres Archivgutes und ggf. notwendige Erhaltungsmaßnahmen sagen? Käme morgen ein Politiker aus dem Kulturausschuss ins Archiv, der mit Interesse im Jahresbericht des Stadtarchivs von der Beteiligung des Archivs an der Landesinitiative gelesen hat, um zu erfahren, wie insgesamt der Erhaltungszustand der Archivbestände ist – könnten ihm substantielle Daten geliefert werden? Würde dieser Politiker dann auch noch fragen, wie hoch das jährliche Budget des Stadtarchivs im Idealfall sein müsste, damit in den nächsten 5 bis 10 Jahren sichtbare Erfolge im Rahmen der Bestandserhaltung erzielt werden können – könnten ihm belastbare Zahlen geliefert werden? Für welche Art von Maßnahmen? Dieser Fall ist vielleicht ein wenig konstruiert. Dennoch: Archive haben den gesetzlichen Auftrag, das Archivgut dauerhaft zu erhalten. Diesem Auftrag können sie nur nachkommen, wenn sie planvoll vorgehen. Tiefere Kenntnisse des Erhaltungszustandes der Bestände sind notwendig, Schäden sind zu ermitteln und entsprechende Maßnahmen daraus abzuleiten, deren finanzieller Aufwand zu beziffern ist. Mit einem solchen Handlungskonzept können Mittel, möglichst über einen längeren Zeitraum, bei der Politik eingeworben werden. Denn nur ein regelmäßiges Budget, und sei es auch noch so klein, kann die Archive in die Lage versetzen, kontinuierlich, über Jahre, bestandserhaltende Maßnahmen durchzuführen zu lassen. „Ein Bestandserhaltungskonzept auch für kleine Archive“ weiterlesen