von Friederike Nithack
Eigentlich sah es gar nicht so bedeutend aus, das mit Filmoplastklebestreifen in die Chronik der Stadt- und Bürgermeisterey Dorsten 1. Periode bis 1806 (Signatur A/B 139) eingeklebte Schriftstück aus dem Jahr 1699. Das etwa folio-formatige und mit Eisengallustinte beschriebene Hadernpapier zeigte eine leichte Verbräunung, beginnenden Tintenfraß und mechanische Schäden im Randbereich (S. Abb. 1, 2). Vermutlich handelte es sich ursprünglich um ein Doppelblatt. Es ist jedoch nur noch die Hälfte der zweiten Seite mit der Adressanschrift vorhanden. Der Klebstoff der Filmoplaststreifen war bereits in das Papiervlies migriert und hat dort zu bräunlichen Verfärbungen geführt. Neben dem sehr gut erhaltenen Lacksiegel auf der Rückseite sind nur noch die Reste eines zweiten Lacksiegels erhalten (s. Abb. 3). Alles in Allem war das Dokument recht ansehnlich, doch aufgrund der genannten Schäden nur bedingt nutzbar.
Doch wer sich mit dem Inhalt des Dokuments befasst und das Urteil gegen Franz Wahmann, besser bekannt als der „Menschenfresser von Dorsten“, liest, fragt sich, ob es sich um einen historischen Thriller handelt: Der Menschenfresser tötete seine Opfer, darunter Kinder, zerhackte und aß sie. Ähnlich grausam wie die Verbrechen, so liest sich auch der Urteilsspruch: an einen Pfahl gestellt, mit glühenden Zangen malträtiert, auf ein Rad gelegt und geschlagen und anschließend zum Tode durch den Strang verurteilt. Definitiv wurde hier ein Exempel statuiert. Der vollständig transkribierte Text ist auch auf der Homepage des Dorstener Stadtarchivs zu finden (https://www.vhsundkultur-dorsten.de/stadtarchiv/aktuelles, letzter Zugriff 13.04.2023). Das Lesen lohnt sich!
Nicht nur für die Stadtgeschichte Dorstens ist dieses Blatt ein bedeutendes Stück und Zeugnis historischer Rechtsprechung. Deshalb sollte das Urteil in der Werkstatt des LWL-Archivamtes für Westfalen aus der Chronik herausgelöst, restauriert und fachgerecht verpackt werden.
Die Restaurierung:
Um oberflächlich leicht anhaftenden Staub abzunehmen, wurde das Papier zunächst mit einer feinen Düse abgesaugt. Anschließend wurde begonnen, die Klebestreifen abzulösen. Dafür wurden eine kleine Heißluftdüse, eine Pinzette und ein Spatel verwendet (s. Abb. 4,5). Durch die heiße Luft wurde der Klebstoff erweicht und die Klebestreifen konnten abgenommen werden. Die auf der Papieroberfläche verbliebenden Klebstoffreste wurden mit einem elektrischen Radierer entfernt. Es erfolgte danach eine Oberflächenreinigung mit dem Latexschwamm, um auch stärker anhaftenden Staub abzunehmen (s. Abb. 7). Auch der fragmentarisch erhaltene zweite Teil des Doppelblatts ist über Filmoplastklebestreifen mit der ersten Seite verbunden und in die Chronik eingeklebt. Das Fragment wurde ebenfalls herausgelöst (s. Abb. 6). Die Verklebung konnte hier mit Hilfe eines befeuchteten Pinsels gelöst werden. „Dorstener Menschenfresserurteil restauriert“ weiterlesen