Mehr Fördermittel der KEK für Notfallvorsorge

Die Kulturstiftung der Länder (KSL) hat ihre Fördermittel für die Notfallvorsorge um 50.000 Euro aufgestockt.

Zitat aus der Pressemitteilung: “Seit Gründung der KEK wurden in der Notfallvorsorge 48 Projekte mit rund 450.000 Euro unterstützt. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen Risikoanalysen, die Erstellung von Notfallplänen sowie die Beschaffung von Notfallboxen und Bergungsgerät. Die KEK spielt zudem eine zentrale Rolle beim Auf- und Ausbau von Notfallverbünden, die eine effektive Reaktion auf Schadensereignisse ermöglichen: Im Notfall erfolgt die Abstimmung gezielt, da Meldeketten und Abläufe definiert und vorbereitet sind. Dank der aufgestockten Mittel wird die flächendeckende Ausstattung mit Notfallmaterialien 2023 weiter vorangetrieben.”

Anträge für das Förderjahr 2023 können ab sofort im BKM-Sonderprogramm und in der KEK-Modellprojektförderung gestellt werden.

Während Anträge für das Modellprojekte-Programm bis zum 31.1.2023 unmittelbar bei der KEK gestellt werden müssen, ist für die Antragstellung im BKM-Sonderprogramm das sogen. Landestestat erforderlich.

Anträge aus NRW für das Sonderprogramm sind daher bis zum 13.1.2023 sowohl in schriftlicher als auch in elektronischer Form an das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW (MKW) zu richten.

Mail: fp-424@mkw.nrw.de

Postadresse: Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, Referat 424, Völklinger Str. 49, 40221 Düsseldorf.

Informationen zur Förderung sowie aktuelle Hinweise finden sich im KEK-Portal und in sehr gut aufbereiteter Form auch auf der Homepage des LVR-Archivberatungs- und Fortbildungszentrums.

Restaurator*in (w/m/d) gesucht

Beim Landschaftsverband-Westfalen-Lippe sind im LWL-Archivamt für Westfalen im Rahmen der Landesinitiative Substanzerhalt (Projekt zur Bestandserhaltung von nichtstaatlichem Archivgut in Nordrhein-Westfalen) zum nächstmöglichen Termin zwei Stellen als Restaurator*in (w/m/d) zu besetzen.

 

Weitere Informationen finden sich hier:

Stellenausschreibung_LISE_2020

 

Bewerbungen erfolgen ausschließlich über das Online-Portal des LWL.

 

Neue Ausschreibungsrunde zum BKM-Sonderprogramm eingeläutet

Die Koordinierungsstelle zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) ruft erneut dazu auf, Förderanträge für konservatorische Maßnahmen an Archivgut zu stellen (zum Aufruf).

Im Rahmen des BKM-Sonderprogramms 2019 hat der Bund insgesamt 4,5 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Die Förderung erfordert eine Kofinanzierung von 50 Prozent auf Seiten der Archivträger (Länder bzw. Kommunen). Mindestens ist ein Eigenanteil von 5.000€ zu erbringen, der aus eigenen Mitteln, Dritt- oder Sponsorenmitteln bestehen kann.

Auch in dieser zweiten Runde, in der noch einmal rund eine Million Euro zur Verfügung stehen, sollen vor allem Mengenbehandlungen unterstützt werden, etwa die Reinigung, Schutzverpackung, Massenentsäuerung oder (Mengen-) Restaurierung von Archivalien und Büchern von großen kulturellem und historischen Wert. Neben Anträgen einzelner Einrichtungen werden kooperative Anträge mehrerer Archive, Bibliotheken und weiterer Einrichtungen ausdrücklich begrüßt.

Alles Weitere, u.a. zum Antragsverfahren und zu den fachlichen Kriterien, findet sich in den Antragsinformationen, den  Fördergrundsätzen und im Antragsformular.

Folgende Fristen gelten in Nordrhein-Westfalen für diese zweiten Runde des Sonderprogramms:

Die Anträge für die zweite Förderrunde sollten in digitaler Form spätestens bis zum 05.04.2019 an folgende Emailadresse geschickt werden:

fp-415@mkw.nrw.de 

Parallel müssen uns die Originalanträge mit den Unterschriften per Post übersandt werden, um auch hier die Ersttestate einfügen zu können:

Adresse: Ministerium für Kultur und Wissenschaft — Referat 415 — Völklinger Straße 49 — 40221 Düsseldorf.

 

BKM stellt für die KEK weitere Finanzmittel bereit!

Die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien, Monika Grütters, hat im Rahmen der letztwöchigen Bereinigungssitzung für das laufende Haushaltsjahr die Fördermittel für den Erhalt von Schriftgut in Archiven und Bibliotheken erhöhen können, sodass 2018 über das Sonderprogramm jetzt weitere 1,5 Mio. Euro, insgesamt also 2,5 Mio. Euro Bundesmittel zur Verfügung stehen!

Es können nunmehr in einer dritten Runde noch Förderanträge bis zum 27. Juli 2018 bei der KEK eingereicht werden. Weitere Einzelheiten u.a. zu den fachlichen Kriterien und zum Verfahren sind der aktualisierten Ausschreibung zu entnehmen. Diese steht zusammen mit dem Antragsformular als pdf-Download hier zur Verfügung.

Zu beachten ist weiterhin der folgende Hinweis zur Auftragsvergabe im Zusammenhang mit der Förderung von Projekten: Vergaberechtliche Ausschreibungsverfahren dienen lediglich der Vorbereitung von Vertragsabschlüssen, sie sind noch nicht als Vorhabenbeginn zu werten (vgl. Dittrich, BHO § 4 Erl. Nr. 167; Krämer/Schmidt, D II 4.2.1. Ru 62). Solange noch keine Verträge abgeschlossen bzw. noch keine Aufträge erteilt sind, sind Aktivitäten im Rahmen von Vergabeverfahren unschädlich in Bezug auf einen vorzeitigen Maßnahmebeginn.

Die aktuelle Pressemitteilung der KEK ist hier zu finden.

#WAT16 Foto-Galerie: Karten und Pläne im Archiv

Bestoßene Kartenrolle - Foto: Katrin Brüntrup
Bestoßene Kartenrolle – Foto: Katrin Brüntrup

Foto: Katrin Brüntrup
Kartenschränke im Archiv – Foto: Katrin Brüntrup

Foto: Katrin Brüntrup
Gerollte Kartenlagerung – Foto: Katrin Brüntrup

Foto: Katrin Brüntrup
Schimmel oder Ablagerung? – Foto: Katrin Brüntrup

Foto: LWL-Archivamt
Karte mit Selbstklebefolie – Foto: LWL-Archivamt

Foto: Katrin Brüntrup
Silberfischchenbefall – Foto: Katrin Brüntrup

Foto: Katrin Brüntrup
Verschmutzungen – Foto: Katrin Brüntrup

Foto: Katrin Brüntrup
Kartenlagerung im Schubfach – Foto: Katrin Brüntrup

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