Manche Gutsherrschaften waren gleichzeitig Inhaber von Gerichtsherrlichkeiten oder fungierten auch als Holz- oder Markenrichter. In den Protokollen der unterherrlichen Gerichtsbarkeiten werden überwiegend zivile Streitigkeiten abgehandelt, z. B. Schuldforderungen, die sehr langlebig sein können und deshalb nicht selten eine diesbezügliche Erb- und genealogische Abfolge darstellen, die für den Genealogen höchst aufschlussreich sind, besonders, wenn es um Erbstreitigkeiten, Kindesabfindungen und Brautschatz-, Unterhaltszahlungen geht. Viel häufiger sind Fälle der Strafgerichtsbarkeit, die nicht nur sehr genau die Beteiligten in Injurienklagen und bei tätlicher Gewalt angeben, sondern auch Zeugen mit ihrem Alter und ihrer Profession und häufig genug den Verwandtschaftsverhältnissen. Hier kommen natürlich nicht nur die Eigenhörigen vor, sondern es können theoretisch alle der Gerichtsbarkeit Unterworfenen und solche, die das Gericht als Kläger angerufen haben, namentlich vorkommen. Dasselbe gilt für die Markenprotokolle, wobei die Gegenstände sich natürlich stets auf die Markennutzung beziehen.
In allen Privatarchiven finden sich zahlreiche Prozesse, die die Gutsherrschaft mit den eigenbehörigen Bauern in Forderungssachen geführt hat. Auch diese greifen meist weiter zurück und geben Blicke auch auf Zeiten frei, die lange vor dem eigentlichen Prozessbeginn liegen, und somit frühere Verhältnisse des Hofes und der aufsitzenden Menschen beleuchten.
„Genealogische Quellen in Privatarchiven Teil 2 (von Werner Frese)“ weiterlesen