Bestand des Geistlichen Gerichts im Stadtarchiv Lemgo – (digitalisierte) Quellen zum Internationalen Frauentag am 8. März

Deckblatt einer Prozessakte aus dem Bestand “Geistliches Gericht” im Stadtarchiv Lemgo

Die Stadt Lemgo war noch bis in die Frühphase des 30jährigen Krieges mit rund 4.500 Einwohnern die größte Stadt in der Grafschaft Lippe. Gegenüber dem Landesherrn konnte sie seit dem Mittelalter eine weitreichende Autonomie bewahren. Durch die Einführung der Braunschweigischen Kirchenordnung von 1533 erstreckte sich dies auch auf das lutherische Kirchenwesen, das unter die Kontrolle des Lemgoer Rates geriet. Der Konfessionswechsel des Landesherrn zum Calvinismus ab 1605 konnte daran nicht viel ändern; im sog. Röhrentruper Rezess von 1617 wurden Lemgo die seit der Reformation erstrittenen Rechte vertraglich zugesichert.

Die Stadt erhielt ein eigenes, lutherisches Konsistorium (bis 1854). Mitglieder waren die vier lutherischen Pfarrer an den beiden Kirchen St. Nicolai und St. Marien und die vier Lemgoer Bürgermeister, jeweils zwei aus dem alten und zwei aus dem geschworenen Rat. Die Vorrangstellung in diesem Gremium hatten die Bürgermeister, wodurch klar war, dass es sich dabei zuvorderst um eine weltliche Behörde handelte, die für kirchliche Angelegenheiten zuständig war. So entschied es als Geistliches Gericht in erster Instanz über alle Ehe- und Scheidungssachen.

Diese Akten befinden sich im Stadtarchiv Lemgo unter den Signaturen A 2725 bis A 2781 und umfassen im neu gebildeten Bestand „Geistliches Gericht (Konsistorium)“ 170 Einheiten mit etwa 160 Verfahren von 1571 bis 1841. Es ist nicht auszuschließen, dass sich noch weitere Gerichtsverfahren in den anderen Gerichtsbeständen des Stadtarchivs befinden. Die Akten des Geistlichen Gerichtes wurden inzwischen digitalisiert und sind über das Archivportal „Archive in NRW“ online einsehbar.

Die Überlieferung des aus dem Konsistorium ausgegliederten Geistlichen Gerichtes des lippischen Landesherrn, das für das restliche, reformierte Territorium (ohne die Stadt Lemgo) zuständig war, befindet sich im Landesarchiv NRW Abteilung OWL in Detmold Bestand L 85. Online-Digitalisate liegen hier noch nicht vor.

Die Prozessakten des Geistlichen Gerichtes bieten eine Fülle an Auswertungsmöglichkeiten zur Rolle und zum Selbstverständnis der Frau in einem evangelischen Territorium in der Frühen Neuzeit, insbesondere zur Rolle als unverheiratete Frau, als Ehefrau und Mutter. Auch der frühneuzeitliche Ehebegriff stellte in den Verfahren häufig ein handlungsleitendes Motiv dar. Körperliche Gewalt und Vergewaltigung finden sich in den Prozessen ebenfalls. Unter diesen Fragestellungen stellt der Bestand sicherlich ein lohnendes Forschungsfeld dar.

Gisela Wilbertz zeigte die Möglichkeiten des Lemgoer Bestandes am exemplarischen Fall der Eheklage Hovedissen gegen den Lemgoer Scharfrichter Johann Peter Clauss (1726) im 2017 erschienenen Sammelband „Glaube, Recht und Freiheit. Lutheraner und Reformierte in Lippe“ auf (Stadtarchiv Lemgo A 2752 c). Ein im Stadtarchiv vorliegender, bisher unveröffentlichter Kurzbeitrag von Gabriele Urhahn geht auf eine Ehescheidung wegen Ehebruch zu Beginn des  30jährigen Krieges 1622 ein (Stadtarchiv Lemgo A 2727 c).

Eine systematische Auswertung des Lemgoer Archivbestandes „Geistliches Gericht“ steht noch aus, anders als der Bestand des Geistlichen Gerichts im Landesarchiv NRW, der insbesondere von Iris Fleßenkämper zuletzt ausgewertet wurde. Ein Vergleich beider Institutionen wäre sicherlich ebenfalls interessant.

Feldpost eines Steinfurters: ein unverhoffter Fund

Alex Frahling vor einem erbeuteten feindlichen Panzer (KAST, Best. 410 – NL Frahling Nr. 1)

Ich erzähle in der Archivwelt niemandem etwas Neues, wenn ich Feldpostbriefe als wichtige Quelle hervorhebe, sei es für die Militär- Kommunikations- oder Alltagsgeschichte. Handschriftliche Offenbarungen direkt von der Front in die Stuben der Familie, Freundinnen und Freunde oder Arbeitskolleginnen und –kollegen bieten schlicht einen besonders spannenden, wenngleich auch bedrückenden Eindruck von Gedanken und Gefühlen aus dem Krieg.
Und da sicher noch lange nicht alle Feldpostbriefe, die bei Privatpersonen schlummern, in die regionalen Archive gewandert sind, soll der folgende Fall zeigen, dass es sich immer lohnt, einen genauen Blick in Nachlassangebote zu werfen. „Feldpost eines Steinfurters: ein unverhoffter Fund“ weiterlesen

Von Inschriften, Schriften und Plänen. Zur Baugeschichte von Schloss Ahausen

Headerbild: Schloss Ahausen bei Finnentrop-Heggen (Foto: Gunnar Teske, LWL-Archivamt)

Am 14. Dezember 1923 gründete sich der heute über 140 Mitglieder zählende westfälische Adelsarchivverein. Ursprünglich entstanden aus Sorge adeliger Archiveigentümer vor Enteignung ihrer Archive, ist daraus eine nur während der NS-Zeit unterbrochene,  nach dem Krieg wieder aufgenommene und seither enge und vertrauensvolle Kooperation mit dem LWL-Archivamt für Westfalen entstanden, die bis heute einen nahezu uneingeschränkten Zugang zu den Archivbeständen der Privatarchive sicherstellt. In einer vierzehntägigen Reihe von Blogbeiträgen werden anlässlich des 100-jährigen Jubiläums ausgewählte Archivalien aus den Mitgliedsarchiven des Adelsarchivvereins vorgestellt, die den Facettenreichtum dieser Archivbestände illustrieren und natürlich auch neugierig machen sollen.


Über der Eingangstür zu Haus Ahausen in Finnentrop an der Bigge ist unter

Portal mit Inschrift von 1723 (Foto: Gunnar Teske, LWL-Archivamt)

einer Krone untitulierten Adels und dem Wappen der Familie von Schade die Jahreszahl 1723 zu lesen. Wer Näheres wissen möchte, wird in der Akte „Ahausen I.1 – Bausachen“ des Archivs Ahausen fündig.

Dort gibt es zunächst einen Plan, der den Zustand vor der Erweiterung 1723 dokumentiert. Der Plan, auf dem die

Plan von 1672 (Ahs.Ahs.Ak-I.1)

östlich gelegene Bigge zu sehen ist, zeigt im Osten einen großen das Gebäude von Süden nach Norden durchziehenden Raum, an den sich westlich drei kleinere Räume mit einem Eingang in der südwestlichen Ecke anschließen. Erkennbar sind vier Kamine und drei Abtritte oder Secrete. Wenn das Gebäude schon die heutige Höhe gehabt hat, wovon auszugehen ist, muss es einen turmartigen Charakter gehabt haben. Aus der Aufschrift auf der Rückseite des Plans von Ende 1672 geht hervor, dass der Plan zeigt, „wie daß Alte geweßen“, dass beim Umbau anders verfahren wurde und dass nur das Dach neu eingedeckt wurde. Das Haus

Rückansicht von Schloss Ahausen mit Versprung in der Mauer zwischen der 2. und dritten Fensterachse von links (Foto: Gunnar Teske, LWL-Archivamt)

muss also älter gewesen sein. Auf der Rückseite des heutigen Gebäudes ist die nordwestliche Ecke noch durch einen kleinen Versprung in der Mauer erkennbar.

Baurechnung von 1722, S. 1 (Ahs.Ahs.Ak-I.1)

Zur Erweiterung des Jahres 1723 findet sich kein Plan im Archiv, dafür aber eine detaillierte Baurechnung eines namentlich nicht genannten Maurers über die Arbeiten vom 5. Juni bis 5. Oktober 1722, in denen das Untergeschoss, das Hochparterre und das Obergeschoss errichtet wurden. Die Rechnung, die vermutlich in Kölner bzw. Westfälischem Fuß zu 0,288 m und Kölner Ruten à 16 Fuß gerechnet ist, führt alle tragenden Mauern in Länge, Höhe und Dicke auf. Daraus ist zu ersehen, dass die umlaufende Nord-, West- und Südmauer sowie eine Mittelmauer mit Kamin 19 Fuß, also 5,42 m hoch errichtet wurden und dass die Außenmauern eine Dicke von 4 Fuß, also 1,15 m und im Fundament 5 Fuß, entsprechend 1,44 m hatten. Eingebaut ist ein Secret oder Abritt in der Art, wie auf dem Plan von

Angaben zum “Secret” (Ahs.Ahs.Ak-VII.1)

1672 zu sehen. Die Länge im Fundament beträgt 8,64 m und die Höhe 1,73 m und die Dicke der Mauer 0,86 m; außerhalb des Fundaments ist die Mauer 8,06 m lang, 3,74 m hoch und 0,72 m dick. Offenbar war dieses Secret nur über eine Treppe erreichbar, um die nötige Höhe über der Bigge und der Schlossgräfte zu erreichen. Außerdem sind ein Siel, eine Art überdeckter Abwasserkanal, entlang der drei Mauern und 9 Pfeiler für die Gewölbe aufgeführt; d.h. dass es insg. vier Kreuzgewölbe gab, die im Quadrat angeordnet waren, und dass je ein Pfeiler an den vier Ecken, an den vier Seiten als Auflagen für die Gurtbögen und einen in der Mitte stand.

Angaben zum 2. Stock, dem Hochparterre (Ahs.Ahs.Ak-I.1)

Das darüber liegende Geschoss, das heutig Hochparterre, ist 4,17 m hoch und ebenfalls mit einem Secret derselben Höhe wie die ganze Etage und in derselben Breite wie das im Untergeschoss versehen. Die Außenmauer ist mit jetzt 1,08 m schon etwas schmaler als im Untergeschoss. Im Obergeschoss schließlich ist die Mauer noch 0,94 m dick, und es ist noch einmal ein Abwasserkanal von 8,06 m Länge, 3,60 m Höhe und einer Mauerdicke von 1,44 m erwähnt.

Um die Kosten zu berechnen, wurden zunächst die Kubikfuß in Kubikruten umgerechnet bzw. hätten umgerechnet werden müssen. 1 Kubikrute müsste demnach 16³=4096 Kubikfuß entsprechend 97,84 m³ enthalten; in

Umrechnung von Kubikfuß in Kubikruten und Geld (Ahs.Ahs.Ak-I.1)

Wirklichkeit wird aber nicht durch 16³, sondern durch 16²=256 also durch Quadratfuß geteilt, sodass sich ein 16-fach höherer Betrag ergibt, woran aber offenbar niemand Anstoß genommen hat. Die Kosten betragen insg. 301 Reichstaler und 11 Groschen. Die Summe erscheint durchaus angemessen.

Die Quittung, die ebenfalls beiliegt, zeigt, dass alles schon während der Bauarbeiten zwischen dem 14. Juni und dem 3. Oktober 1722 fortlaufend

Quittung zur Baurechnung (Ahs.ahs.Ak_I.1)

bezahlt wurde.

Die Quittung gibt auch einen Hinweis auf den Bauherren, den „Herrn Drosten von Schade“. Es handelt sich um Jobst Georg von Schade, der 1684 von seinem Vater Henning Christian von Schade Haus Grevenstein erbte, das heute einem dort gebrauten Bier seinen Namen gegeben hat, und 1689 von seinem Onkel Hermann Friedrich von Schade Haus Ahausen; auf diesen gingen auch die Arbeiten an Haus Ahausen im Jahr 1672 zurück. Die oberste Position (54 rtl. 17 gr) bezieht sich auch auf “Gräffen”, d.h. Grevenstein.

1689 wird Jobst Georg von Schade zum Drosten zu Medebach und Eversberg ernannt (Ahausen, Best. Ahausen VII.1 und Urk. 726). Damit waren Aufgaben der Finanzverwaltung, der Rechtsprechung und der militärischen Organisation verbunden, die sich auch im Archiv niederschlagen (Best. Ahausen, Klassifikationsgruppe VII). Vergütet wurde die Stelle mit 200 Reichstalern und 50 Malter Hafer jährlich (Ahs.Ahs.VII.1, Bestallung, 9.9.1692). Bis 1709 konnte Jobst Georg seine Geschwister so abfinden, dass er alleiniger Besitzer der Häuser Grevenstein und Ahausen wurde, und 1721 setzte ihn sein Bruder Ferdinand Christoph von Schade, Domkapitular zu Speyer, zum alleinigen Erbe ein. Damit hatte Jobst Georg offenbar genug Vermögen, um Haus Ahausen zu seiner jetzigen Größe ausbauen zu können. Dass der Bauherr sich seiner Familie verbunden fühlte, zeigt eine Messstiftung mit seinem Bruder für die verstorbenen Vorfahren im Jahr 1722 (Ahs.Ahs.Ak-V.1).

Letze Seite des Testaments von Jobst Georg von Schade mit der Liste der Zeugen. Ganz oben die mit zitternder Hand geschriebene Unterschrift des Testators selbst (Ahs.Shd-28)

Am 17. Juli 1724 musste Jobst Georg schwer erkrankt sein eigenes Testament machen, in dem er seinen jüngsten Bruder Johann Reinhard von Schade zum Universalerben einsetzte. Noch im selben Jahr ist er verstorben (Archiv Ahausen, Bestand von Schade, Akte 28).

 

 

 

 

 

 

Lit:

Albert K. Hömberg, Geschichtliche Nachrichten über Adelssitze und Rittergüter im Herzogtum Westfalen und ihre Besitzer, aus dem Nachlass veröffentlicht, H. 9: Kirchspiele Attendorn und Helden, Städte Drolshagen und Olpe (Kreis Olpe I), Münster 1975, S. 1-19.

Harm Klueting: Geschichte von Stadt und Amt Medebach (Hochsauerland), Medebach 1994, S. 306-316

Willy Timm, Maße, Münzen und Gewichte in der Grafschaft Mark (Stadtarchivs Unna, Schriftenreihe, H. 1), Unna 1981

Die anders lautenden Angaben bei A. Ludorff, Die Bau- und Kunstdenkmäler des Kreises Olpe, Münster 1903, S. 46f., gehen zurück auf F.X. Schrader, Das Kirchdorf Schönholthausen und seine Filialen, in: Blätter zur näheren Kunde Westfalens 15 (1877), S. 41f., der keine Belege angibt.

Der Erste Weltkrieg gesehen vom Großen Hauptquartier – Baron Kerckerinck schreibt an seine Frau

Headerbild: Stadtarchiv Münster, Sammlung Eugen Müller, Bd. 1, Nr. 277

Am 14. Dezember 1923 gründete sich der heute über 140 Mitglieder zählende westfälische Adelsarchivverein. Ursprünglich entstanden aus Sorge adeliger Archiveigentümer vor Enteignung ihrer Archive, ist daraus eine nur während der NS-Zeit unterbrochene,  nach dem Krieg wieder aufgenommene und seither enge und vertrauensvolle Kooperation mit dem LWL-Archivamt für Westfalen entstanden, die bis heute einen nahezu uneingeschränkten Zugang zu den Archivbeständen der Privatarchive sicherstellt. In einer vierzehntägigen Reihe von Blogbeiträgen werden anlässlich des 100-jährigen Jubiläums ausgewählte Archivalien aus den Mitgliedsarchiven des Adelsarchivvereins vorgestellt, die den Facettenreichtum dieser Archivbestände illustrieren und natürlich auch neugierig machen sollen.


Engelbert Freiherr von Kerckerinck zur Borg wurde am 3. Oktober 1872 in Haus Sonderhaus bei Ahaus geboren. Nach dem Besuch des „Königlichen Paulinischen Gymnasiums“ in Münster, in Münster kurz: Paulinum genannt, studierte er in Freiburg in Baden und Göttingen Rechtswissenschaften. Seinen Militärdienst leistete Kerckerinck im Münsteraner Kürassier-Regiment v. Driesen (Westf.) Nr. 4, das wie viele Kavallerieregimenter vor dem Ersten Weltkrieg sehr stark adelig dominiert war. Nach Ablegen des juristischen Referendarexamens 1897 bliebe er bis 1901 im Staatsdienst, um sich danach der Verwaltung der familiären Güter zu widmen. Im selben Jahr heiratete er Margarete Gräfin v. Galen (1879-1965).

Großes Engagement entfaltete er aber vor allem auf dem Gebiet der Politik, wobei man fast schon von Ämterhäufung sprechen kann: Erster Kreisdeputierter des Landkreises Münster, Mitglied des Kreistags und des Kreisausschusses, stellvertretendes Mitglied des Bezirksausschusses in Münster und Mitglied der westfälischen Landwirtschaftskammer, Mitglied des Ausschusses des westfälischen Bauernvereins und des Ausschusses der Vereinigung der Steuer- und Wirtschaftsreformer, Vorsitzender der westfälischen Kommission für Heimatschutz, Vorsitzender des Westfälischen Heimatbundes und Mitglied der Historischen Kommission für Westfalen. Seit 1912 war er als Zentrumspolitiker für den Wahlkreis Warburg-Höxter Mitglied des Reichstags und blieb es bis 1918.[1] Das Zeitgeschehen verfolgte Kerckerinck auch während der Weimarer Republik. Dass er dieser wie die meisten seiner Standesgenossen kritisch gegenüber stand, wird niemanden verwundern.[2] Kerckerinck starb am 25. Februar 1933 auf Schloss Hohenfeld. „Der Erste Weltkrieg gesehen vom Großen Hauptquartier – Baron Kerckerinck schreibt an seine Frau“ weiterlesen

Quellen gesucht zur „Wende in Westfalen“.

Ein Forschungsprojekt, das eine andere Perspektive auf die deutsch-deutsche Zeitgeschichte und ihre Quellen wirft

von Dr. Claudia Kemper, LWL-Institut für westfälische Regionalgeschichte

Die jüngere deutsche Zeitgeschichte ist maßgeblich geprägt von den revolutionären Umbrüchen 1989 in der DDR und durch ihren Beitritt zur Bundesrepublik ein Jahr später. „Die Wende“– wie sie in Kurzform in der kollektiven Erinnerung verankert ist – wird seitdem von Jahr zu Jahr gefeiert, aber auch diskutiert. Der Krisenmodus solcher Diskussionen ist ungebrochen. Gegenwärtig stehen insbesondere die langfristigen Folgen der Wende für die Menschen in Ostdeutschland im Mittelpunkt. Neben der erinnerungspolitischen Relevanz verbindet sich mit diesem Fokus auch das Bedürfnis, aktuelle politische Entwicklungen in Ostdeutschland nachvollziehen können. Gibt es ein ähnliches Bedürfnis mit Blick auf Westdeutschland?

Das Andere und das Eigentliche in der deutsch-deutschen Selbsterzählung

In bisherigen Erzählungen dominiert der Blick auf die DDR-Geschichte bzw. auf die Geschichte der ostdeutschen Bundesländer als „das Andere“ in der deutschen Geschichte.[1] Diese Zuweisung war schon in der Vor-Wendezeit angelegt, prägte die Transformationsphase und ist bis heute die gängige Perspektive deutsch-deutscher Selbsterzählungen. „Das Andere“ der DDR setzte sich im Denken des wiedervereinigten Deutschlands fort und bedingt narrative wie konkrete Schieflagen. In der Zeitgeschichtsschreibung droht sich diese Festschreibung zu wiederholen, wenn der westdeutsche Anteil am Transformationsprozess auf den Transfer von Finanzen und die Entsendung von Verwaltungsexperten und Unternehmensberatern reduziert wird. Es ist also an der Zeit, die Perspektive einmal umzudrehen.

Riege-Segment_der_Berliner_Mauer.

Ausgangspunkt für diesen Perspektivenwechsel ist eine Fremdheitserfahrung. Ein altbewährtes Mittel der kritischen Geschichtsforschung, das „sich fremd machen“, ist ein erster Schritt, um einen Perspektivenwechsel vorzunehmen. Dadurch richtet sich der verwunderte Blick nicht mehr (nur) auf die ostdeutschen Bundesländer als Problemfall,

 

sondern erklärt diese zum „Normalfall“ und den Wandel in westdeutschen Bundesländern während der 1990er Jahre für erklärungsbedürftig. Wie würde deutsch-deutsche Geschichte erzählt, wenn die Transformationsgeschichte der neuen Bundesländer nach 1989/90 zur „eigentlichen“ Geschichte erklärt und aus dieser Perspektive auf den Westen geblickt wird? Welche Beharrungskräfte, Aneignungs- und Umdeutungsprozesse würden jenseits ostdeutscher Umbruchserfahrungen sichtbar? Wie lässt sich jenseits des Überheblichkeitsstereotyps erklären, dass sich in westlichen Regionen nur eine spärliche Anerkennungskultur gegenüber den existentiellen Lebensumstellungen im Osten entwickelte? Lassen sich Veränderungen in westdeutschen Verwaltungen, im kommunalen Selbstverständnis oder beim Umgang mit gesellschaftlichen Konflikten in westdeutschen Bundesländern als Co-Transformationen beschreiben? Wie also veränderte sich „der Westen“ durch und mit der Wende „im Osten“? „Quellen gesucht zur „Wende in Westfalen“.“ weiterlesen

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