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WAT21: Aspekte der Erschließung und Nutzung

Unter der Moderation von Dr. Claudia Becker (Stadtarchiv Lippstadt), wurden drei Vorträge zum Thema Erschließung und Nutzung gehalten, welche mit einer anschließenden Talkrunde endeten.

v.l.n.r.: Julia Kathke, Dr. Volker Hirsch, Susanne Nicola, Dr. Claudia Becker, Roland Linde

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Zur Erinnerung: Anmeldung zum Westfälischen Archivtag noch bis zum 28. Februar!

Wie bereits auf den gewohnten Wegen bekannt gemacht, findet am 17. und 18. März 2020 in Hagen der 72. Westfälische Archivtag statt.

Das Thema lautet: “Der Mensch im Mittelpunkt: Personengeschichtliche Quellen in Kommunalarchiven”

Mit den personengeschichtlichen Quellen steht die Quellengruppe im Fokus, die im Hinblick auf Überlieferungsbildung, Erschließung und Nutzung wohl zu den wichtigsten in den Kommunalarchiven gehört. Dass der Archivtag dieses Thema in Hagen aufgreift, ist natürlich kein Zufall: An der Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften der FernUniversität Hagen ist das Institut für Geschichte und Biographie angesiedelt, zu dem ein Archiv für „subjektive Erinnerungszeugnisse“, also für lebensgeschichtliche Interviews, Autobiografien, Briefsammlungen und Tagebücher gehört.

Die Vorträge in den beiden Arbeitssitzungen werden den für personengeschichtliche Quellen besonders spannenden Rechtsfragen gewidmet sein und verschiedene Aspekte der Überlieferungsbildung, Erschließung und Nutzung in den Blick nehmen.

Die fristgerechte Anmeldung ist noch bis zum 28. Februar möglich.

Direkte Links: zum Anmeldeformular und zum  Programm des 72. Westfälischen Archivtages

 

 

Neue Herausforderungen und Chancen in den Kommunalarchiven – Zehn Jahre neues Personenstandsrecht

von Stefan Schröder

Der Vortrag wurde beim 10. Detmolder Sommergespräch am 14. September 2017 im Landesarchiv NRW Abt. OWL in Detmold gehalten und wird hier erstmals publiziert.

Neue Herausforderungen und Chancen in den Kommunalarchiven – das ist ein recht nüchterner Titel für einen in vielen kleineren Kommunalarchiven doch ziemlich revolutionären Wandel, den die Novelle des Personenstandsgesetzes ab 2007 erwarten ließ.[1] Für das ein oder andere Kommunalarchiv dürfte die Übernahme der Registerbände ab 2009 in archivische Obhut unter archivrechtlichen Bedingungen eine freudige Erwartung, für manch andere eine bange Sorge gewesen sein. Denn niemand konnte das zu erwartende Interesse der Öffentlichkeit realistisch einschätzen. Würden die Kommunalarchive also fortan nur noch genealogische Auskünfte erteilen und entsprechende Registerbände ausheben? Würden alle anderen wichtigen Aufgabenbereiche der Übernahme, Bewertung, Erschließung und Bestandserhaltung hinten anstehen müssen? Und könnten dann gegebenenfalls sogar personelle Verbesserungen für die Kommunalarchive dabei herausspringen? „Neue Herausforderungen und Chancen in den Kommunalarchiven – Zehn Jahre neues Personenstandsrecht“ weiterlesen

BKK-Empfehlung zu elektronisch geführten Sammelakten erschienen!

Auf dem Deutschen Archivtag in Rostock ist neben der Empfehlung „Systeminterne Langzeitspeicherung ist keine Archivierung!“ noch eine weitere vom IT-Ausschuss der BKK erarbeitete Empfehlung beschlossen worden. In ihr geht es um „Anforderungen an die Anbietung und Aussonderung elektronischer Personenstandsregister und elektronisch geführter Sammelakten. Teil II: Elektronisch geführte Sammelakten“.

Logo der BKK

Diese Empfehlung beschreibt unter Berücksichtigung der rechtlichen und fachlichen Rahmenbedingungen die Anforderungen an die Aussonderung der sog. Sammelakten der Standesämter. Sammelakten sollen möglichst alle Angaben, die im Rahmen der Beurkundung des Personenstandsfalls erhoben werden, belegen. Unterlagen, die in den Standesämtern nur zu Hinweisen geführt haben, werden nicht zu den Sammelakten genommen, sondern nach Eintragung des Hinweises in der Regel vernichtet. Gleiches gilt für sonstige Schriftstücke, die u. U. im Standesamt zum Beurkundungsfall vorlagen. Anders als die elektronischen Personenstands- und Sicherungsregister, die durch die jeweils zuständigen Archive nach dem Ende der Fortführungsfristen übernommen werden müssen, unterliegen die Sammelakten nach der pflichtigen Anbietung der archivischen Bewertung. Die Entscheidung über ihre Archivwürdigkeit erfolgt nach fachlichen Kriterien durch das zuständige Archiv. Eine Zusammenschau der bisher zu Registern und Sammelakten erschienen Fachbeiträge bietet unsere Homepage.

Die Handreichung berücksichtigt dabei von technischer Seite sowohl über die Fachanwendung AutiSta als auch über ein DMS geführte Sammelakten. Eine enge Verknüpfung zur Aussonderung des Registers bietet sich in beiden Varianten an, bei der ersteren ist sie sogar besonders wichtig.

Die Diskussion über die Archivwürdigkeit der Sammelakten im Kontext der elektronischen Registerführung steht derweil noch aus und muss aufgrund der im Vergleich zur Papierform veränderten Inhalte noch einmal neu geführt werden.

Für alle Stadt- und Gemeindearchive lohnt sich die Lektüre und eine anschließende Erhebung des Sachstands beim eigenen Standesamt!

P. Worm


Lesetipp: Standardisierung der Aussonderung aus elektronischen Personenstandregistern

Foto:LWL-ArchivamtIm aktuellen Heft des ARCHIVARs (Heft 01/2017) beleuchtet ein Beitrag die elektronischen Personenstandsregister und ihre Herausforderungen an die Archive. Seit 2014 müssen Personenstandsregister rein elektronisch geführt werden. Sie sind nach Ablauf der Ausbewahrungsfristen für viele kommunale Archive das erste elektronische Archivgut. Für diesen Vorgang wurde bereits vor zwei Jahren eine bundesweite Standardisierung angestossen. Auch die BKK (Bundeskonferenz der Kommunalarchive beim Deutschen Städtetag) hat dazu bereits 2014 eine Arbeitshilfe erstellt.

Der ARCHIVAR wird demnächst auch online verfügbar sein, die Empfehlung der BKK findet sich hier.