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Bestand des Geistlichen Gerichts im Stadtarchiv Lemgo – (digitalisierte) Quellen zum Internationalen Frauentag am 8. März

Deckblatt einer Prozessakte aus dem Bestand “Geistliches Gericht” im Stadtarchiv Lemgo

Die Stadt Lemgo war noch bis in die Frühphase des 30jährigen Krieges mit rund 4.500 Einwohnern die größte Stadt in der Grafschaft Lippe. Gegenüber dem Landesherrn konnte sie seit dem Mittelalter eine weitreichende Autonomie bewahren. Durch die Einführung der Braunschweigischen Kirchenordnung von 1533 erstreckte sich dies auch auf das lutherische Kirchenwesen, das unter die Kontrolle des Lemgoer Rates geriet. Der Konfessionswechsel des Landesherrn zum Calvinismus ab 1605 konnte daran nicht viel ändern; im sog. Röhrentruper Rezess von 1617 wurden Lemgo die seit der Reformation erstrittenen Rechte vertraglich zugesichert.

Die Stadt erhielt ein eigenes, lutherisches Konsistorium (bis 1854). Mitglieder waren die vier lutherischen Pfarrer an den beiden Kirchen St. Nicolai und St. Marien und die vier Lemgoer Bürgermeister, jeweils zwei aus dem alten und zwei aus dem geschworenen Rat. Die Vorrangstellung in diesem Gremium hatten die Bürgermeister, wodurch klar war, dass es sich dabei zuvorderst um eine weltliche Behörde handelte, die für kirchliche Angelegenheiten zuständig war. So entschied es als Geistliches Gericht in erster Instanz über alle Ehe- und Scheidungssachen.

Diese Akten befinden sich im Stadtarchiv Lemgo unter den Signaturen A 2725 bis A 2781 und umfassen im neu gebildeten Bestand „Geistliches Gericht (Konsistorium)“ 170 Einheiten mit etwa 160 Verfahren von 1571 bis 1841. Es ist nicht auszuschließen, dass sich noch weitere Gerichtsverfahren in den anderen Gerichtsbeständen des Stadtarchivs befinden. Die Akten des Geistlichen Gerichtes wurden inzwischen digitalisiert und sind über das Archivportal „Archive in NRW“ online einsehbar.

Die Überlieferung des aus dem Konsistorium ausgegliederten Geistlichen Gerichtes des lippischen Landesherrn, das für das restliche, reformierte Territorium (ohne die Stadt Lemgo) zuständig war, befindet sich im Landesarchiv NRW Abteilung OWL in Detmold Bestand L 85. Online-Digitalisate liegen hier noch nicht vor.

Die Prozessakten des Geistlichen Gerichtes bieten eine Fülle an Auswertungsmöglichkeiten zur Rolle und zum Selbstverständnis der Frau in einem evangelischen Territorium in der Frühen Neuzeit, insbesondere zur Rolle als unverheiratete Frau, als Ehefrau und Mutter. Auch der frühneuzeitliche Ehebegriff stellte in den Verfahren häufig ein handlungsleitendes Motiv dar. Körperliche Gewalt und Vergewaltigung finden sich in den Prozessen ebenfalls. Unter diesen Fragestellungen stellt der Bestand sicherlich ein lohnendes Forschungsfeld dar.

Gisela Wilbertz zeigte die Möglichkeiten des Lemgoer Bestandes am exemplarischen Fall der Eheklage Hovedissen gegen den Lemgoer Scharfrichter Johann Peter Clauss (1726) im 2017 erschienenen Sammelband „Glaube, Recht und Freiheit. Lutheraner und Reformierte in Lippe“ auf (Stadtarchiv Lemgo A 2752 c). Ein im Stadtarchiv vorliegender, bisher unveröffentlichter Kurzbeitrag von Gabriele Urhahn geht auf eine Ehescheidung wegen Ehebruch zu Beginn des  30jährigen Krieges 1622 ein (Stadtarchiv Lemgo A 2727 c).

Eine systematische Auswertung des Lemgoer Archivbestandes „Geistliches Gericht“ steht noch aus, anders als der Bestand des Geistlichen Gerichts im Landesarchiv NRW, der insbesondere von Iris Fleßenkämper zuletzt ausgewertet wurde. Ein Vergleich beider Institutionen wäre sicherlich ebenfalls interessant.

3.154 Digitalisate online. Projektabschluss im Archiv LWL: Digitalisierung der Plan-Sammlung „Bauernhofbüro“. Bauaufmaße agrarische Haustypen auf dem Gebiet des Deutschen Reichs (1934 bis 1944)

1934 wurde das sog. Bauerhofbüro als Teil der Fachgruppe Bauwesen im NS-Bund Deutscher Technik eingerichtet. Durch diese Stelle wurde unmittelbar mit dem Großprojekt begonnen, ein mehrbändiges Standardwerk zu den agrarischen Haustypen des ganzen damaligen Deutschen Reichs vorzulegen. Dazu wurden bis ca. 1944 systematisch und reichsweit Bauaufmaße und Bestandszeichnungen von „typischen“ Hausformen im ländlichen Raum erstellt. Im Einzelnen wurden dazu Lagepläne, Ansichten, Grundrisse, Schnitte und unterschiedlichste Detailzeichnungen angefertigt. [1]

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Digitalisierte Archivbestände im NRW-Archivportal

Von einigen Benutzerinnen und Benutzern der Onlinefindbücher im NRW-Archivportal hat das LWL-Archivamt die Rückmeldung erhalten, dass mit Onlinefindbüchern verknüpfte Digitalisate schon seit Anfang September nicht mehr sichtbar sind.

Die Fehlersuche von Landesarchiv NRW und LWL-Archivamt hat ergeben, dass das Problem nichts mit dem gerade erfolgten Relaunch des NRW-Archivportals und auch nicht den verknüpften Bilddateien selbst zu tun hat, sondern mit den sogen. METS-Dateien, die zur Verknüpfung der Metadaten (Findbuchinformationen) und der Digitalisate erforderlich sind (METS steht für “Metadata Encoding and Transmission Standard”).

Infolge einer bei der zentralen Stelle für die Pflege und Weiterentwicklung des DFG-Viewers bei der Sächsischen Landes- und Universitätsbibliothek (SLUB) angestoßenen Spezifikationsänderung öffnet sich zwar noch der Viewer, die Digitalisate selbst werden aber nicht mehr angezeigt, weil die beschriebene Verknüpfung nicht mehr besteht. Dadurch ist eine Nutzung der digitalisierten Bestände der Kommunalarchive und auch der Archivamtes selbst, insbesondere die der Protokollbände aus dem 2011-2015 durchgeführten DFG-Pilotprojekt, zurzeit nicht mehr möglich.

Beispiel:

 

 

Durch Klicken auf das Bildsymbol öffnet sich nur der DFG-Viewer, aber nicht die Digitalisate:

 

 

 

 

Abhilfe des Problems:

Die vorhandenen METS-Dateien werden an die neuen Spezifikationen des DFG-Viewers angepasst und damit zukunftssicherer gemacht. Zu diesem Zweck wurde im Landesarchiv NRW ein Skript erstellt, ein sogen. PowerShell-Skript, mit dem METS-Dateien in Ordnern rekursiv korrigiert werden können.

Zwei Möglichkeiten bestehen:

1) Das genannte Skript kann den Kommunalarchiven bzw. den zuständigen kommunalen IT-Abteilungen zur Verfügung gestellt werden, um die in der entsprechenden Ordnerstruktur auf dem Webserver vorhandenen METS-Dateien in Eigenregie zu korrigieren.

2) Als Alternative bietet das LWL-Archivamt an, die Korrekturen der METS-Dateien vorzunehmen. Da die METS-Dateien allerdings nur auf den kommunalen Webservern vorhanden sind, ist dafür Voraussetzung, dass die ‘alten’ METS-Dateien in der entsprechenden Dateiordnerstruktur des jeweiligen Webservers dem Archivamt als ZIP-Datei übermittelt werden. Nach der automatisierten Korrektur würden die modifizierten METS-Dateien dann zurückgeschickt.

Nach dem Hochladen der neuen METS-Dateien auf dem kommunalen Webserver werden die Digitalisate im DFG-Viewer wieder angezeigt.

Die betroffenen Kommunalarchive sollten sich mit ihren IT-Abteilungen verständigen, welcher Weg beschritten werden soll.

Für Rückfragen stehen Herr Dr. Droste (0251-591-4030, daniel.droste@lwl.org [ab  26.10.]) und Frau Dr. Diener-Staeckling (0251-591-3897, antje.diener-staeckling@lwl.org) zur Verfügung.

(Gedruckte) Beständeübersichten – noch zeitgemäß oder unschlagbar? Ein Einwurf

Nach der “Terminologie der Archivwissenschaft” auf den Internetseiten der Archivschule Marburg ist eine Beständeübersichtein schriftliches Hilfsmittel der archivischen Erschließung (gedruckt oder digital), in dem die einzelnen Komplexe des Archivguts (Bestände) eines Archivs bzw. der Abteilung eines Archivs summarisch beschrieben werden, um Nutzern eine Orientierung über die jeweils vorhandene Überlieferung zu ermöglichen.” Stand des Eintrages ist 2015. Trotzdem wird hier im 21. Jahrhundert keine Präferenz oder Entscheidung für oder gegen eine gedruckte Beständeübersicht getroffen. Muss man sich aber 2019 nicht die Frage stellen, ob eine gedruckte Variante in jedem Falle nicht mehr zeitgemäß ist? Folgt man aber dem Kreisarchiv Kleve, so hat die “gedruckte” Beständeübersicht immer noch ihre Daseinsberechtigung. Mit finanzieller Unterstützung der Archivberatungsstelle Rheinland wurde zum 50jährigen Bestehen des Kreisarchivs – meinen Glückwunsch an dieser Stelle – eine Beständeübersicht “gedruckt”, die gleichzeitig als grafisch-gestaltete PDF-Broschüre zum kostenlosen Download bereitgestellt wird. Die Inhalte der Beständeübersicht lassen sich natürlich auch über das Archivportal NRW realisieren. Hier liegt schließlich eine bearbeitungsfähige Beständeübersicht für jedes Kommunalarchiv vor. Welchen Mehrwert erzielt dann noch eine zusätzliche, grafisch gestaltete Broschüre, die im Prinzip bereits zum Zeitpunkt ihres Erscheinens (unabhängig davon, ob analog, digital oder hybrid herausgegeben) wieder veraltet ist, da neue Bestände hinzugekommen, Erschließungsrückstände aufgearbeitet und neue Veröffentlichungen aus dem oder über das Archivgut erschienen sind. Die Überarbeitung einer solchen Publikationsform, wenn sie denn überhaupt erfolgt, ist aufwändig, zeit- und vermutlich kostenintensiv.

Erwartet der Nutzer des 21. Jahrhunderts nicht eine aktuelle und vollständige Übersicht, die online frei zugänglich ist und direkt zu den Archivalien und möglichen Digitalisaten führt? Schaue ich mir allerdings die Altersstruktur des “klassischen” Archivbenutzers an, so kommen auch mir Zweifel. Sollte ich nicht doch besser eine auf Papier gedruckte Beständeübersicht aus den Einträgen in der Archivdatenbank erarbeiten, statt eines dynamischen Portalsystems, das manche beim ersten Aufrufen schon überfordert? Hier stellt sich dann natürlich die Frage des Aufwandes angesichts knapper Ressourcen und wachsender Aufgaben des Archivs. Und welcher Nutzer eines kleineren oder mittleren Kommunalarchivs liest tatsächlich so eine Beständeübersicht als monografische Erscheinung? Die unsystematische, an Google angelehnte Stichwortsuche wird vermutlich die dominierende Rechercheform auch in Archiven werden, mit den ganzen Konsequenzen für archivische Ordnungs- und Klassifikationsprinzipien, letztlich auch sogar  für die Präsentation der Erschließungsinformationen nach Provenienzen. Die Beständeübersicht in geschlossener Form ist dann nur noch ein Relikt aus dem vordigitalen Zeitalter….

Diese Aspekte wurden ja auch beim letzten Westfälischen Archivtag in Herford durchaus angesprochen, u. a. progressiv von Prof. Dr. Mario Glauert unter dem programmatischen Titel “Vom Titel zum Tag“. Die Archivleiterin in Kleve (Frau Dr. Beate Sturm) hatte sich in ihrem Vortrag “Findbuchzimmer adé?” selbst für die digitale und dynamische Präsentation der Erschließungsdaten ausgesprochen und das Archivportal NRW als den zentralen Ort dafür gesehen.

Nebenbei bemerkt: Berücksichtigt man den derzeitigen, lang anhaltenden, dysfunktionalen Zustand des Archivportals NRW mag die zusätzliche PDF-Version einer Beständeübersicht angeraten sein, will man, wie oben postuliert, aktuelle Bestandsinformationen des Archivs bereitstellen….

Unterwegs im Netz – #WAT19

Auch am zweiten Tag des Westfälische Archivtags 2019 ist das Thema digitalen Erschließung und Zugänglichmachung allgegenwärtig. Nach den aktuellen Neuigkeiten aus den Archiven in Westfalen-Lippe startet der Mittwoch mit dem Block „Unterwegs im Netz“ unter der Moderation von Dr. Claudia Becker aus dem Stadtarchiv Lippstadt. „Unterwegs im Netz – #WAT19“ weiterlesen