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Neue Positionspapiere und eine neue Handreichung der BKK online

Bei der 73. Sitzung der Bundeskonferenz der Kommunalarchive am 6./7. Oktober 2025 in Fulda wurde das vom BKK-Unterausschuss Historische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit erarbeitete Positionspapier Historische Bildungsarbeit in Archiven beschlossen. Es ersetzt das BKK-Positionspapier „Historische Bildungsarbeit als integraler Bestandteil der Aufgaben des Kommunalarchivs“ von 2005. Die BKK empfiehlt es nachdrücklich zur Lektüre und als Argumentationshilfe.

Ebenfalls im vergangenen Jahr hat die BKK das im Unterausschuss Bestandserhaltung entstandene Positionspapier Das historische Erbe bewahren! Bestandserhaltung – eine kommunalarchivische Pflichtaufgabe verabschiedet. Es ersetzt das aus dem Jahr 2010 stammende Positionspapier “Das historische Erbe bewahren – eine kommunalarchivische Kernaufgabe” und soll kommunalen Archiven und ihren Trägerverwaltungen helfen, das Archivgut bestmöglich zu erhalten.

Krisen überliefern! Eine Handreichung für Kommunalarchive Überlieferungsbildung” lautet der Titel des jüngsten Werks des BKK-Unterausschusses Überlieferungsbildung. Dass Krisen Gesellschaft und kommunale Verwaltungen vor große  Herausforderungen stellen, hat die Coronalpandemie in besonderem Maße bewiesen, krisenhaft sind aber nicht minder Naturkatastrophen wie die Flut an der Ahr und im südlichen Rheinland. “Ursachen, Art, Umfang und Folgen, aber auch Bewältigungsstrategien von Krisen sind für die Nachwelt von großem historischen Interesse“, heißt es einleitend in der Handreichung, die im Weiteren systematische und praxisnahe Hinweise gibt, welche Weichen Archive für die Überlieferungsbildung zu solchen Krisen stellen können und was sie im Ernstfall beachten sollten.

Mehr Fördermittel der KEK für Notfallvorsorge

Die Kulturstiftung der Länder (KSL) hat ihre Fördermittel für die Notfallvorsorge um 50.000 Euro aufgestockt.

Zitat aus der Pressemitteilung: “Seit Gründung der KEK wurden in der Notfallvorsorge 48 Projekte mit rund 450.000 Euro unterstützt. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen Risikoanalysen, die Erstellung von Notfallplänen sowie die Beschaffung von Notfallboxen und Bergungsgerät. Die KEK spielt zudem eine zentrale Rolle beim Auf- und Ausbau von Notfallverbünden, die eine effektive Reaktion auf Schadensereignisse ermöglichen: Im Notfall erfolgt die Abstimmung gezielt, da Meldeketten und Abläufe definiert und vorbereitet sind. Dank der aufgestockten Mittel wird die flächendeckende Ausstattung mit Notfallmaterialien 2023 weiter vorangetrieben.”

Anträge für das Förderjahr 2023 können ab sofort im BKM-Sonderprogramm und in der KEK-Modellprojektförderung gestellt werden.

Während Anträge für das Modellprojekte-Programm bis zum 31.1.2023 unmittelbar bei der KEK gestellt werden müssen, ist für die Antragstellung im BKM-Sonderprogramm das sogen. Landestestat erforderlich.

Anträge aus NRW für das Sonderprogramm sind daher bis zum 13.1.2023 sowohl in schriftlicher als auch in elektronischer Form an das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW (MKW) zu richten.

Mail: fp-424@mkw.nrw.de

Postadresse: Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, Referat 424, Völklinger Str. 49, 40221 Düsseldorf.

Informationen zur Förderung sowie aktuelle Hinweise finden sich im KEK-Portal und in sehr gut aufbereiteter Form auch auf der Homepage des LVR-Archivberatungs- und Fortbildungszentrums.