In der aktuellen Ausgabe “Archivfachliche Beiträge, Beiheft 8” (PDF, S. 36ff.) des Stadtarchivs Mönchengladbach findet sich der Abdruck eines Rechtsgutachtens von Prof. Dr. Thomas Henne, Jurist und Dozent an der Archivschule Marburg, zur Frage, ob die kommunalen Ratsfraktionen in NRW und Hessen gegenüber den zuständigen Kommunalarchiven hinsichtlich ihrer Unterlagen anbietungspflichtig sind. Er kommt zu dem Schluss, dass es – anders als bei Unterlagen von Fraktionen des Bundestages und der Landtage gegenüber den staatlichen Archiven – eine Anbietungspflicht von kommunalen Fraktionen gibt und diese ihre Unterlagen dem zuständigen Kommunalarchiv anzubieten haben.
Das Rechtsgutachten war durch das Stadtarchiv Mönchengladbach in Auftrag gegeben worden, dürfte aber auch für andere Kommunen und Bundesländer soweit Gültigkeit haben.