Die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien, Monika Grütters, hat im Rahmen der letztwöchigen Bereinigungssitzung für das laufende Haushaltsjahr die Fördermittel für den Erhalt von Schriftgut in Archiven und Bibliotheken erhöhen können, sodass 2018 über das Sonderprogramm jetzt weitere 1,5 Mio. Euro, insgesamt also 2,5 Mio. Euro Bundesmittel zur Verfügung stehen!
Es können nunmehr in einer dritten Runde noch Förderanträge bis zum 27. Juli 2018 bei der KEK eingereicht werden. Weitere Einzelheiten u.a. zu den fachlichen Kriterien und zum Verfahren sind der aktualisierten Ausschreibung zu entnehmen. Diese steht zusammen mit dem Antragsformular als pdf-Download hier zur Verfügung.
Zu beachten ist weiterhin der folgende Hinweis zur Auftragsvergabe im Zusammenhang mit der Förderung von Projekten: Vergaberechtliche Ausschreibungsverfahren dienen lediglich der Vorbereitung von Vertragsabschlüssen, sie sind noch nicht als Vorhabenbeginn zu werten (vgl. Dittrich, BHO § 4 Erl. Nr. 167; Krämer/Schmidt, D II 4.2.1. Ru 62). Solange noch keine Verträge abgeschlossen bzw. noch keine Aufträge erteilt sind, sind Aktivitäten im Rahmen von Vergabeverfahren unschädlich in Bezug auf einen vorzeitigen Maßnahmebeginn.
Die aktuelle Pressemitteilung der KEK ist hier zu finden.