von Axel Metz, ursprünglich erschienen in: Westfalen-Lippe 75 (2011), S. 28-32.
Einführung
Fotobestände sind heute ein fester und in ihrem Umfang zumeist auch rasch wachsender Bestandteil nahezu aller Archive. Dennoch wurden sie aus der Bewertungsdiskussion im deutschsprachigen – anders als im angelsächsischen – Raum lange ausgeklammert.1 Erst in den letzten Jahren fand dieser Aspekt hierzulande größere Beachtung – und dies obwohl viele Archive bereits zuvor praktische Erfahrungen mit der Bewertung von Fotobeständen gesammelt hatten.2
Zur Erklärung dieses Befunds ist darauf zu verweisen, dass die Aufbewahrung von Fotos aufgrund ihres vergleichsweise geringen Volumens weniger Raumprobleme aufwirft, als dies bei Aktenüberlieferung der Fall ist. Gerade das Thema „Raumnot“ aber war immer wieder ein entscheidendes Movens für neue Bewertungsansätze.3 Folglich sah man für theoretische Überlegungen zur Fotobewertung nur eine geringe Notwendigkeit. Dabei blieben freilich mehrere Aspekte unberücksichtigt. Zum einen hat die Bewertung zunächst einmal die Aufgabe der Informationsverdichtung. Nur wenn die wichtigen Informationen von den unwichtigen getrennt werden, kann das Archiv die Bestände erschließen und können die Benutzer sie verarbeiten. Dies ist besonders wichtig in Zeiten wie der gegenwärtigen, in denen immer mehr Fotos die Archive erreichen. Zum zweiten kann die Lagerung von Fotos – wenn sie entsprechend den einschlägigen Empfehlungen durchgeführt wird – durchaus teuer sein. Dies gilt besonders für Farbfotos, die bei extrem niedrigen Temperaturen aufbewahrt werden sollten.4 Zum dritten ist zu beachten, dass es im Fotobereich eine spezifische Form der Redundanz gibt: das Vorliegen eines Bildes auf einem Negativ und auf (Foto-)Papier oder – in jüngster Zeit – als elektronische Datei und als Ausdruck dieser Datei. Die mögliche Kassation einer Aufnahme kann somit doppelt Kosten sparen. Und schließlich ist darauf hinzuweisen, dass die Erschließung von Fotos aufgrund ihrer Kleinteiligkeit sehr zeit- und damit kostenintensiv ist. So ergeben Beispielrechnungen, dass der Zeitaufwand für die Erschließung von Fotos ohne Weiteres 15 Mal so hoch sein kann wie derjenige für die Verzeichnung von Sachakten mit gleichem Raumbedarf.5 Dies hat zur Folge, dass sich die Bewertung eines Fotobestands bereits ab einer Kassationsquote von ca. 20 % lohnt. Diese Zahlen verdeutlichen das große Potential, das in der Bewertung von Fotobeständen liegt.
Hinzu kommt, dass die technische Entwicklung der letzten Jahre zu einer Neubewertung des Raum- oder besser gesagt Speicherbedarfs von Fotos und Akten führen muss, kehren sich doch in der digitalen Welt die Vorzeichen im Vergleich zur Papierwelt geradezu um: Während reine Textdateien nur über einen geringen Speicherbedarf verfügen, ist verglichen damit der Speicherbedarf einer bildlichen Darstellung recht hoch. Außerdem wird bei der Digitalfotografie wesentlich häufiger als zuvor auf den Auslöser gedrückt – die Bilder kosten ja scheinbar nichts –, weshalb davon auszugehen ist, dass in naher Zukunft noch weitaus mehr Bilder die Archive erreichen werden, als dies bisher schon der Fall war. Vor diesem gesamten Hintergrund erscheint es nicht möglich, Fotobestände von einer Bewertung prinzipiell auszunehmen. Freilich müssen hierfür geeignete Bewertungskriterien ermittelt werden. „Die archivische Bewertung von Fotobeständen – Ein Remedium gegen die Bilderflut“ weiterlesen