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Mehr Fördermittel der KEK für Notfallvorsorge

Die Kulturstiftung der Länder (KSL) hat ihre Fördermittel für die Notfallvorsorge um 50.000 Euro aufgestockt.

Zitat aus der Pressemitteilung: “Seit Gründung der KEK wurden in der Notfallvorsorge 48 Projekte mit rund 450.000 Euro unterstützt. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen Risikoanalysen, die Erstellung von Notfallplänen sowie die Beschaffung von Notfallboxen und Bergungsgerät. Die KEK spielt zudem eine zentrale Rolle beim Auf- und Ausbau von Notfallverbünden, die eine effektive Reaktion auf Schadensereignisse ermöglichen: Im Notfall erfolgt die Abstimmung gezielt, da Meldeketten und Abläufe definiert und vorbereitet sind. Dank der aufgestockten Mittel wird die flächendeckende Ausstattung mit Notfallmaterialien 2023 weiter vorangetrieben.”

Anträge für das Förderjahr 2023 können ab sofort im BKM-Sonderprogramm und in der KEK-Modellprojektförderung gestellt werden.

Während Anträge für das Modellprojekte-Programm bis zum 31.1.2023 unmittelbar bei der KEK gestellt werden müssen, ist für die Antragstellung im BKM-Sonderprogramm das sogen. Landestestat erforderlich.

Anträge aus NRW für das Sonderprogramm sind daher bis zum 13.1.2023 sowohl in schriftlicher als auch in elektronischer Form an das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW (MKW) zu richten.

Mail: fp-424@mkw.nrw.de

Postadresse: Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, Referat 424, Völklinger Str. 49, 40221 Düsseldorf.

Informationen zur Förderung sowie aktuelle Hinweise finden sich im KEK-Portal und in sehr gut aufbereiteter Form auch auf der Homepage des LVR-Archivberatungs- und Fortbildungszentrums.

Zusatzprogramm der KEK für Großprojekte

Von der Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, wurden kurzfristig weitere Mittel bereitgestellt, so dass die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) eine zusätzliche Ausschreibung für Großprojekte der Bestandserhaltung angestoßen hat (zur Pressemeldung der BKM).

Trockenreinigung von Archivgut

Der Bund stellt – über die bis Ende März laufende Ausschreibung unter dem Motto „Das besondere Format” hinaus – weitere 500.000 € für Bestandserhaltungsprojekte der Länder und Kommunen/Gemeinden  zur Verfügung, insbesondere für Massenentsäuerung, Trockenreinigung und Verpackung.

Aus dem Ausschreibungstext: “Das finanzielle Gesamtvolumen je Projekt sollte sich auf 40.000 bis 50.000 Euro belaufen. Die zu beantragende Bundesbeteiligung beträgt maximal 50 %. Die Länder und Kommunen können die Maßnahmen mit bereits für die Bestandserhaltung etatisierten Mitteln gegenfinanzieren. Projektstellen können als Personalkosten Berücksichtigung finden; die Förderung von Stammpersonal ist jedoch ausgeschlossen.”  (vollständiger Ausschreibungstext)

In Anbetracht des großen Volumens der Einzelprojekte wird dieses Sonderprogramm wohl nur für große Einrichtungen in Frage kommen.

Auch dieses Sonderprogramm kann als ein sehr erfreuliches Signal gelten, dass der Bund sich auch weiterhin für den Erhalt des schriftlichen Kulturerbes einsetzen will!

Zur Erinnerung: Kleinere Projekte können noch bis zum 31. März im regulären Förderprogramm “Das besondere Format” beantragt werden (Antragsformular).