Ralf Othengrafen
Seit dem 1. Januar 2005 wird die Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums durch das Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) und das Sozialgesetzbuch XII (Grundsicherungsleistungen der Sozialhilfe für Erwerbsunfähige) geregelt. Aufgrund der zum Teil relativ kurzen Aufbewahrungsfristen ist in nächster Zeit mit den ersten Aktenanbietungen von Unterlagen zu rechnen, die auf Basis von SGB II und XII entstanden sind. Aus diesem Grund hat die Arbeitsgemeinschaft der Kommunalarchive im Kreis Gütersloh auf ihrer Sitzung am 1. Juni 2016 beschlossen, eine einheitliche Überlieferungsbildung bei Einzelfallakten anzustreben. „Einheitliche Überlieferungsbildung im Kreis Gütersloh bei personenbezogenen Sozialhilfeakten“ weiterlesen