Die Koordinierungsstelle zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) ruft erneut dazu auf, Förderanträge für konservatorische Maßnahmen an Archivgut zu stellen (zum Aufruf).
Im Rahmen des BKM-Sonderprogramms 2019 hat der Bund insgesamt 4,5 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Die Förderung erfordert eine Kofinanzierung von 50 Prozent auf Seiten der Archivträger (Länder bzw. Kommunen). Mindestens ist ein Eigenanteil von 5.000€ zu erbringen, der aus eigenen Mitteln, Dritt- oder Sponsorenmitteln bestehen kann.
Auch in dieser zweiten Runde, in der noch einmal rund eine Million Euro zur Verfügung stehen, sollen vor allem Mengenbehandlungen unterstützt werden, etwa die Reinigung, Schutzverpackung, Massenentsäuerung oder (Mengen-) Restaurierung von Archivalien und Büchern von großen kulturellem und historischen Wert. Neben Anträgen einzelner Einrichtungen werden kooperative Anträge mehrerer Archive, Bibliotheken und weiterer Einrichtungen ausdrücklich begrüßt.
Alles Weitere, u.a. zum Antragsverfahren und zu den fachlichen Kriterien, findet sich in den Antragsinformationen, den Fördergrundsätzen und im Antragsformular.
Folgende Fristen gelten in Nordrhein-Westfalen für diese zweiten Runde des Sonderprogramms:
Die Anträge für die zweite Förderrunde sollten in digitaler Form spätestens bis zum 05.04.2019 an folgende Emailadresse geschickt werden:
Parallel müssen uns die Originalanträge mit den Unterschriften per Post übersandt werden, um auch hier die Ersttestate einfügen zu können:
Adresse: Ministerium für Kultur und Wissenschaft — Referat 415 — Völklinger Straße 49 — 40221 Düsseldorf.