Digital resources in the Social Sciences and Humanities OpenEdition Our platforms OpenEdition Books OpenEdition Journals Hypotheses Calenda Libraries OpenEdition Freemium Follow us

Mehr Fördermittel der KEK für Notfallvorsorge

Die Kulturstiftung der Länder (KSL) hat ihre Fördermittel für die Notfallvorsorge um 50.000 Euro aufgestockt.

Zitat aus der Pressemitteilung: “Seit Gründung der KEK wurden in der Notfallvorsorge 48 Projekte mit rund 450.000 Euro unterstützt. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen Risikoanalysen, die Erstellung von Notfallplänen sowie die Beschaffung von Notfallboxen und Bergungsgerät. Die KEK spielt zudem eine zentrale Rolle beim Auf- und Ausbau von Notfallverbünden, die eine effektive Reaktion auf Schadensereignisse ermöglichen: Im Notfall erfolgt die Abstimmung gezielt, da Meldeketten und Abläufe definiert und vorbereitet sind. Dank der aufgestockten Mittel wird die flächendeckende Ausstattung mit Notfallmaterialien 2023 weiter vorangetrieben.”

Anträge für das Förderjahr 2023 können ab sofort im BKM-Sonderprogramm und in der KEK-Modellprojektförderung gestellt werden.

Während Anträge für das Modellprojekte-Programm bis zum 31.1.2023 unmittelbar bei der KEK gestellt werden müssen, ist für die Antragstellung im BKM-Sonderprogramm das sogen. Landestestat erforderlich.

Anträge aus NRW für das Sonderprogramm sind daher bis zum 13.1.2023 sowohl in schriftlicher als auch in elektronischer Form an das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW (MKW) zu richten.

Mail: fp-424@mkw.nrw.de

Postadresse: Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, Referat 424, Völklinger Str. 49, 40221 Düsseldorf.

Informationen zur Förderung sowie aktuelle Hinweise finden sich im KEK-Portal und in sehr gut aufbereiteter Form auch auf der Homepage des LVR-Archivberatungs- und Fortbildungszentrums.

Antragsstellung für die Förderprogramme der KEK für 2021 ab sofort möglich!

Ab sofort können Archive wieder Förderanträge bei der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) stellen!

Alle weiteren Informationen sind auf der Homepage der KEK zu finden bzw. verlinkt.

Zu beachten ist auch die neue Möglichkeit, die Förderung im Rahmen der Landesinitiative Substanzerhalt (LISE) mit der Förderung des Bundes im Rahmen des BKM-Sonderprogramms verbinden.

Das Land NRW hat sich dazu entschlossen, seine Förderung stark auszuweiten und sogar deutlich mehr Finanzmittel bereit zu stellen. Im Rahmen der LISE können künftig neben Massenentsäuerungsprojekten auch Projekte zur Reinigung, archivgerechten Verpackung und Restaurierung von Archivgut gefördert werden. Hierüber informiert eine aktuelle Pressemeldung des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft

Nähere Informationen zur ‘neuen LISE’ und den erweiterten Fördermöglichkeiten gibt es hier.

 

KEK-Antragsfristen laufen!

Die gute Nachricht hat sich vielleicht schon verbreitet:

Auf der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages wurde am 14.11.2019 der Etat des BKM-Sonderprogramms für das Förderjahr 2020 auf insgesamt 3,8 Mio. Euro erhöht – im Entwurf für das Haushaltsgesetz waren 2 Mio. Euro vorgesehen. Die gesamtstaatliche Bedeutung des koordinierten Originalerhalts ist damit wiederum hervorgehoben. Die komplette Pressemeldung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ist hier zu finden (s. S. 4 zum BKM-Sonderprogramm „Erhalt schriftlichen Kulturgutes“):

Im BKM-Sonderprogramm sind – wie bereits im vergangenen Jahr – neben den bekannten Mengenverfahren auch Schadenserfassungen förderfähig. Auf der Webseite der BKM werden die Fördergrundsätze und das Antragsformular zum Download angeboten.

Wie in diesem Jahr müssen die Anträge bis zum 31.01.2020 bei der KEK eingehen. Vorher ist allerdings ein Ersttestat auf Landesebene einzuholen. In Nordrhein-Westfalen müssen die Anträge bis zum 15.01.2020 im Ministerium für Kultur und Wissenschaft vorliegen:

Elektronisch an folgende Emailadresse: fp-415@mkw.nrw.de

Parallel müssen die Originalanträge mit den Unterschriften per Post übersandt werden, damit sie mit den eingefügten Ersttestaten an die KEK weitergeleitet werden können:

Ministerium für Kultur und Wissenschaft — z.Hd. Frau Geiß / Referat 415 — Völklinger Straße 49 — 40221 Düsseldorf.

Die von BKM und Kulturstiftung der Länder kofinanzierte KEK-Modellprojektförderung steht 2020 unter dem bewusst sehr offen formulierten Jahresthema „Originale erhalten“. Auch hier müssen die Anträge bis zum 31.01.2020 direkt bei der KEK eingereicht werden. Auf der Website der KEK sind alle hierzu benötigten Informationen, Links und Formulare zu finden:

Antragsinformationen

KEK-Pressemitteilung vom 20.11.2019