Die Kulturstiftung der Länder (KSL) hat ihre Fördermittel für die Notfallvorsorge um 50.000 Euro aufgestockt.
Zitat aus der Pressemitteilung: “Seit Gründung der KEK wurden in der Notfallvorsorge 48 Projekte mit rund 450.000 Euro unterstützt. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen Risikoanalysen, die Erstellung von Notfallplänen sowie die Beschaffung von Notfallboxen und Bergungsgerät. Die KEK spielt zudem eine zentrale Rolle beim Auf- und Ausbau von Notfallverbünden, die eine effektive Reaktion auf Schadensereignisse ermöglichen: Im Notfall erfolgt die Abstimmung gezielt, da Meldeketten und Abläufe definiert und vorbereitet sind. Dank der aufgestockten Mittel wird die flächendeckende Ausstattung mit Notfallmaterialien 2023 weiter vorangetrieben.”
Anträge für das Förderjahr 2023 können ab sofort im BKM-Sonderprogramm und in der KEK-Modellprojektförderung gestellt werden.
Während Anträge für das Modellprojekte-Programm bis zum 31.1.2023 unmittelbar bei der KEK gestellt werden müssen, ist für die Antragstellung im BKM-Sonderprogramm das sogen. Landestestat erforderlich.
Anträge aus NRW für das Sonderprogramm sind daher bis zum 13.1.2023 sowohl in schriftlicher als auch in elektronischer Form an das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW (MKW) zu richten.
Mail: fp-424@mkw.nrw.de
Postadresse: Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, Referat 424, Völklinger Str. 49, 40221 Düsseldorf.
Informationen zur Förderung sowie aktuelle Hinweise finden sich im KEK-Portal und in sehr gut aufbereiteter Form auch auf der Homepage des LVR-Archivberatungs- und Fortbildungszentrums.