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Von Inschriften, Schriften und Plänen. Zur Baugeschichte von Schloss Ahausen

Headerbild: Schloss Ahausen bei Finnentrop-Heggen (Foto: Gunnar Teske, LWL-Archivamt)

Am 14. Dezember 1923 gründete sich der heute über 140 Mitglieder zählende westfälische Adelsarchivverein. Ursprünglich entstanden aus Sorge adeliger Archiveigentümer vor Enteignung ihrer Archive, ist daraus eine nur während der NS-Zeit unterbrochene,  nach dem Krieg wieder aufgenommene und seither enge und vertrauensvolle Kooperation mit dem LWL-Archivamt für Westfalen entstanden, die bis heute einen nahezu uneingeschränkten Zugang zu den Archivbeständen der Privatarchive sicherstellt. In einer vierzehntägigen Reihe von Blogbeiträgen werden anlässlich des 100-jährigen Jubiläums ausgewählte Archivalien aus den Mitgliedsarchiven des Adelsarchivvereins vorgestellt, die den Facettenreichtum dieser Archivbestände illustrieren und natürlich auch neugierig machen sollen.


Über der Eingangstür zu Haus Ahausen in Finnentrop an der Bigge ist unter

Portal mit Inschrift von 1723 (Foto: Gunnar Teske, LWL-Archivamt)

einer Krone untitulierten Adels und dem Wappen der Familie von Schade die Jahreszahl 1723 zu lesen. Wer Näheres wissen möchte, wird in der Akte „Ahausen I.1 – Bausachen“ des Archivs Ahausen fündig.

Dort gibt es zunächst einen Plan, der den Zustand vor der Erweiterung 1723 dokumentiert. Der Plan, auf dem die

Plan von 1672 (Ahs.Ahs.Ak-I.1)

östlich gelegene Bigge zu sehen ist, zeigt im Osten einen großen das Gebäude von Süden nach Norden durchziehenden Raum, an den sich westlich drei kleinere Räume mit einem Eingang in der südwestlichen Ecke anschließen. Erkennbar sind vier Kamine und drei Abtritte oder Secrete. Wenn das Gebäude schon die heutige Höhe gehabt hat, wovon auszugehen ist, muss es einen turmartigen Charakter gehabt haben. Aus der Aufschrift auf der Rückseite des Plans von Ende 1672 geht hervor, dass der Plan zeigt, „wie daß Alte geweßen“, dass beim Umbau anders verfahren wurde und dass nur das Dach neu eingedeckt wurde. Das Haus

Rückansicht von Schloss Ahausen mit Versprung in der Mauer zwischen der 2. und dritten Fensterachse von links (Foto: Gunnar Teske, LWL-Archivamt)

muss also älter gewesen sein. Auf der Rückseite des heutigen Gebäudes ist die nordwestliche Ecke noch durch einen kleinen Versprung in der Mauer erkennbar.

Baurechnung von 1722, S. 1 (Ahs.Ahs.Ak-I.1)

Zur Erweiterung des Jahres 1723 findet sich kein Plan im Archiv, dafür aber eine detaillierte Baurechnung eines namentlich nicht genannten Maurers über die Arbeiten vom 5. Juni bis 5. Oktober 1722, in denen das Untergeschoss, das Hochparterre und das Obergeschoss errichtet wurden. Die Rechnung, die vermutlich in Kölner bzw. Westfälischem Fuß zu 0,288 m und Kölner Ruten à 16 Fuß gerechnet ist, führt alle tragenden Mauern in Länge, Höhe und Dicke auf. Daraus ist zu ersehen, dass die umlaufende Nord-, West- und Südmauer sowie eine Mittelmauer mit Kamin 19 Fuß, also 5,42 m hoch errichtet wurden und dass die Außenmauern eine Dicke von 4 Fuß, also 1,15 m und im Fundament 5 Fuß, entsprechend 1,44 m hatten. Eingebaut ist ein Secret oder Abritt in der Art, wie auf dem Plan von

Angaben zum “Secret” (Ahs.Ahs.Ak-VII.1)

1672 zu sehen. Die Länge im Fundament beträgt 8,64 m und die Höhe 1,73 m und die Dicke der Mauer 0,86 m; außerhalb des Fundaments ist die Mauer 8,06 m lang, 3,74 m hoch und 0,72 m dick. Offenbar war dieses Secret nur über eine Treppe erreichbar, um die nötige Höhe über der Bigge und der Schlossgräfte zu erreichen. Außerdem sind ein Siel, eine Art überdeckter Abwasserkanal, entlang der drei Mauern und 9 Pfeiler für die Gewölbe aufgeführt; d.h. dass es insg. vier Kreuzgewölbe gab, die im Quadrat angeordnet waren, und dass je ein Pfeiler an den vier Ecken, an den vier Seiten als Auflagen für die Gurtbögen und einen in der Mitte stand.

Angaben zum 2. Stock, dem Hochparterre (Ahs.Ahs.Ak-I.1)

Das darüber liegende Geschoss, das heutig Hochparterre, ist 4,17 m hoch und ebenfalls mit einem Secret derselben Höhe wie die ganze Etage und in derselben Breite wie das im Untergeschoss versehen. Die Außenmauer ist mit jetzt 1,08 m schon etwas schmaler als im Untergeschoss. Im Obergeschoss schließlich ist die Mauer noch 0,94 m dick, und es ist noch einmal ein Abwasserkanal von 8,06 m Länge, 3,60 m Höhe und einer Mauerdicke von 1,44 m erwähnt.

Um die Kosten zu berechnen, wurden zunächst die Kubikfuß in Kubikruten umgerechnet bzw. hätten umgerechnet werden müssen. 1 Kubikrute müsste demnach 16³=4096 Kubikfuß entsprechend 97,84 m³ enthalten; in

Umrechnung von Kubikfuß in Kubikruten und Geld (Ahs.Ahs.Ak-I.1)

Wirklichkeit wird aber nicht durch 16³, sondern durch 16²=256 also durch Quadratfuß geteilt, sodass sich ein 16-fach höherer Betrag ergibt, woran aber offenbar niemand Anstoß genommen hat. Die Kosten betragen insg. 301 Reichstaler und 11 Groschen. Die Summe erscheint durchaus angemessen.

Die Quittung, die ebenfalls beiliegt, zeigt, dass alles schon während der Bauarbeiten zwischen dem 14. Juni und dem 3. Oktober 1722 fortlaufend

Quittung zur Baurechnung (Ahs.ahs.Ak_I.1)

bezahlt wurde.

Die Quittung gibt auch einen Hinweis auf den Bauherren, den „Herrn Drosten von Schade“. Es handelt sich um Jobst Georg von Schade, der 1684 von seinem Vater Henning Christian von Schade Haus Grevenstein erbte, das heute einem dort gebrauten Bier seinen Namen gegeben hat, und 1689 von seinem Onkel Hermann Friedrich von Schade Haus Ahausen; auf diesen gingen auch die Arbeiten an Haus Ahausen im Jahr 1672 zurück. Die oberste Position (54 rtl. 17 gr) bezieht sich auch auf “Gräffen”, d.h. Grevenstein.

1689 wird Jobst Georg von Schade zum Drosten zu Medebach und Eversberg ernannt (Ahausen, Best. Ahausen VII.1 und Urk. 726). Damit waren Aufgaben der Finanzverwaltung, der Rechtsprechung und der militärischen Organisation verbunden, die sich auch im Archiv niederschlagen (Best. Ahausen, Klassifikationsgruppe VII). Vergütet wurde die Stelle mit 200 Reichstalern und 50 Malter Hafer jährlich (Ahs.Ahs.VII.1, Bestallung, 9.9.1692). Bis 1709 konnte Jobst Georg seine Geschwister so abfinden, dass er alleiniger Besitzer der Häuser Grevenstein und Ahausen wurde, und 1721 setzte ihn sein Bruder Ferdinand Christoph von Schade, Domkapitular zu Speyer, zum alleinigen Erbe ein. Damit hatte Jobst Georg offenbar genug Vermögen, um Haus Ahausen zu seiner jetzigen Größe ausbauen zu können. Dass der Bauherr sich seiner Familie verbunden fühlte, zeigt eine Messstiftung mit seinem Bruder für die verstorbenen Vorfahren im Jahr 1722 (Ahs.Ahs.Ak-V.1).

Letze Seite des Testaments von Jobst Georg von Schade mit der Liste der Zeugen. Ganz oben die mit zitternder Hand geschriebene Unterschrift des Testators selbst (Ahs.Shd-28)

Am 17. Juli 1724 musste Jobst Georg schwer erkrankt sein eigenes Testament machen, in dem er seinen jüngsten Bruder Johann Reinhard von Schade zum Universalerben einsetzte. Noch im selben Jahr ist er verstorben (Archiv Ahausen, Bestand von Schade, Akte 28).

 

 

 

 

 

 

Lit:

Albert K. Hömberg, Geschichtliche Nachrichten über Adelssitze und Rittergüter im Herzogtum Westfalen und ihre Besitzer, aus dem Nachlass veröffentlicht, H. 9: Kirchspiele Attendorn und Helden, Städte Drolshagen und Olpe (Kreis Olpe I), Münster 1975, S. 1-19.

Harm Klueting: Geschichte von Stadt und Amt Medebach (Hochsauerland), Medebach 1994, S. 306-316

Willy Timm, Maße, Münzen und Gewichte in der Grafschaft Mark (Stadtarchivs Unna, Schriftenreihe, H. 1), Unna 1981

Die anders lautenden Angaben bei A. Ludorff, Die Bau- und Kunstdenkmäler des Kreises Olpe, Münster 1903, S. 46f., gehen zurück auf F.X. Schrader, Das Kirchdorf Schönholthausen und seine Filialen, in: Blätter zur näheren Kunde Westfalens 15 (1877), S. 41f., der keine Belege angibt.