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Kriegsverlust zurück im Fürstlichen Archiv Rheda!

Vor eineinhalb Jahren konnte ich im Archivamtblog bereits über die Rückkehr einer hochmittelalterlichen Bischofsurkunde zugunsten des Stits Clarholz berichten:

Über 800 Jahre alte Bischofsurkunde zugunsten des Stifts Clarholz findet ihren Weg zurück ins Fürstliche Archiv Rheda

Nun hat eine weitere Urkunde (Rha.H.Uk 165) ihren Weg zurück ins Fürstliche Archiv Rheda gefunden!

Der Aussteller:

Otto III. wurde vermutlich zwischen 1475 und 1485 als ältester Sohn von Johann I. und Margarete zur Lippe geboren. Er war in erster Ehe, die vor 1515 geschlossen wurde, mit Gräfin Anna von Sayn († 16. Januar 1523) verheiratet, die hier als Mitausstellerin auftritt. Mit ihr hatte er fünf Kinder. Erst nach der Heirat mit seiner zweiten Frau, Onna von Esens, schloss sich Otto III. nach 1533 der Reformation an.

Die Empfängerin

Elisabeth von der Asseburg war von 1516-33 Äbtissin von Herzebrock (vgl. dazu zuletzt Gudrun Gleba, Von den sanctimoniales in Horsabrouca (976) zum praenobili imperiali authoritate libero asceterio Sanctae virginum Christinae et Petronillae in Hertzebrock (1742). Zur Geschichte des Stifts und Klosters Herzebrock. In: E. Möller (Hg)., Herzebrock. 1150 Jahre Kloster- und Ortsgeschichte 860-2010. BIelefeld 2010, S. 18-59). Unter ihr und ihrer Nachfolgerin Anna von Ascheberg gelang es dem Herzebrocker Kloster trotz eines evangelischen Landesherrn am katholischen Ritus festzuhalten und die wirtschaftlichen und geistlichen Reformanstrengungen, denen sich Herzebrock seit Mitte des 15. Jh. verpflichtet sah, fortzuführen.

Der Gegenstand

Es handelt sich um eine Rentverschreibung mit der Otto III. Graf von Rietberg (1516 – 1555) und seine Ehefrau Anna, geb. von Seyn, am 10. Juni 1517 der Herzebrocker Äbtissin für 100 Goldgulden den Zehnten aus Borgerdes Hues to Batenhorst, aus Provestyncges Gude und aus Slotmans Gude verkaufen. Der Rückkauf kann jährlich um den Michaelistag (29.9.) erfolgen.

Dieses Geldgeschäft fügt sich in eine Reihe von anderen Transaktionen ein, die in der Überlieferung der Grafschaft Rietberg dokumentiert sind: vgl. Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen, Finbuch A 250 I Grafschaft Rietberg – Urkunden Nr. 592, Nr. 593, Nr. 602, Nr. 603. Sie zeigen die enge wirtschaftliche Verflechtung des Klosters mit dem Nachbarterritorium und die Bestrebungen, die Versorgung des Konvents mit Naturalien aus dem Umland sicher zu stellen.

Der Text

Wy Otto Greve Tom Rethberge Anna unse echte husfrouwe doen kunt un[d] beken[n]en In dussen open breve vor un[n]s und unse erven dat wy der werdigen un[n] Erbere[n] Elyzabet van der asserborch Abdisse un[n] Gemen[en] Co[n]vent des stifftes to hertzebrok[e] un[n] alle eren nachkomelinge[n] un[n] holder dusses breves myt eren wyllen]n] verkofft hebt un[n] In Iegenwordigen breve stedeliken verkopen solke[n] unsen teynden alls wy hebn ut dussen nabescreven[n] guders nemplikenut ut Borgerdes Hues to batenhorst negen mudde haveren, drei mudde weytes, veir mudde roggen, twe mudde gersten, ut provestyncges gude veirdehalff mudde haveren un eyn mudde roggen ut Slotmans gude veir mudde haveren, eyn mudde roggen, eyn mudde weytes un eyn mudde gerste[n] vor hundert overlendesche vulwechtige golden gulde[n]. De wy In ener alincgen Su[m]men untfacge[n] un[n] vort In unse nut un[n] Orber gebart hebn wy un[n] unse mede bescreven[en] solle[n] un[n] willen[n] ob der gnanten gestelig[e]n frouwen un[n] eren Convent dusses kopes recht warnde wesen un[n] vulle[n]kom[m]en warscop doen so dicke des noet un[n] behoff ys tegen alle de gene de des to rechte kom[m]en wilt Wert och nu salre den gemelten frouwen nicht en gelevede sodaen korne to boren[n] jo mede bewilt un[n] beleveth dat se dan]n] sodan[n] theynden up Michaelis verteyndage vor ofte veirtey[n]dage na ungeferlick myt hundert der verg[ecreven] geulden[n] mogen wederlozen un[n] kopen alle sunder argelist. Dusses In orkun[n]de der warheit hebn wy Otto Greve vors[reven] unse Ingesegel vor uns un[n] un[n]se Erven an dussen breff wythchen doen hangen Anne Gudenstage na p[ri]mi et feliciani m[a]r[tyru]m Im[m] Iar vyfteyn hundert un[n] seventyn.

Rha.H.Uk_165-0001_cr

 

 

 

 

 

 

 

Der ehrliche Finder

Fast 500 Jahre nach Ausstellung und über 70 Jahre nach der Mitnahme durch die alliierten Soldaten ist das Stück vor wenigen Monaten in den USA bei einem großen Online-Auktionshaus angeboten worden. Dort wurde es durch den Antiquar Thomas A Bredehoft, Ph D (Chancery Hill Books and Antiques, Morgantown) ersteigert. Er suchte über eine Internet-Suchmachine nach den Protagonisten der Urkunde und stieß dabei auf den entsprechenden Eintrag bei Lostart. Daraufhin nahm er Kontakt mit mir auf und veranlasste die Rücksendung der Herzebrocker Urkunde. Die Urkunde hat auf ihren Irrwegen das gräfliche Siegel eingebüsst, ist sonst aber in einem recht guten Erhaltungszustand. Nach der Glättung und Säuberung in unserer Restaurierungswerkstatt wird sie nun gut verpackt ihren Weg zurück ins Fürstliche Archiv nach Rheda finden – dem ehrlichen Finder sei Dank!

P. Worm, LWL-Archivamt für Westfalen

Zentraler Aktenbestand zur Grafschaft Wittgenstein online

Vom morgigen Freitag an wird der Aktenbestand A des Fürstlichen Archivs Bad Berleburg online nutzbar sein. Die digitalisierten Akten können dann, verknüpft über das schon vor Jahren online gestellte Findbuch, abgerufen werden:  http://www.archive.nrw.de/LAV_NRW/jsp/findbuch.jsp?archivNr=451&id=020&tektId=102

 P1030055

 Fürstliches Archiv und Schlossbibliothek Bad Berleburg            

 

Dass der mit 1790 Einheiten sehr umfangreiche Bestand jetzt online bereit gestellt werden kann, verdanken wir unserer amerikanischen Archivkollegin Sofia Dabrowski, die in den letzten Monaten im Archivamt volontierte und die notwendigen Revisions-, Ordnungs- und Verknüpfungsarbeiten zwischen Onlinefindbuch und Digitalisaten auf unserem Webserver mit großer Kompetenz durchgeführt hat. Dabei kam ein im Archivamt durch Stefan Makowski programmierter METS-Generator zum Einsatz, um die 1790 Verzeichnungseinheiten im Onlinefindbuch mit den 293.570 Digitalisaten zu verknüpfen.

Für die Forschung zu Wittgenstein sind damit die Nutzungsmöglichkeiten massiv verbessert worden, denn bisher war der Bestand vor Ort nur bei den gelegentlichen Anwesenheiten des zuständigen Archivbetreuers oder im Lesesaal des Archivamtes am Mikrofilmlesegerät möglich.

Die jetzt erfolgende Onlinestellung der vom Mikrofilm digitalisierten Akten stellt dabei in mehrfacher Hinsicht ein Pilotprojekt und in gewisser Weise auch ein Wagnis dar. Denn uns ist bewusst, dass die Mikrofilmdigitalisate zwangsläufig nur so gut sein können wie die Mikrofilme, von denen digitalisiert wurde. Und die Mikrofilme sind – das sei von vornherein eingeräumt – von schwankender Qualität. Ferner können wir nicht völlig ausschließen, dass einzelne Seiten fehlen oder nicht lesbar sind. Hinzu kommt, dass die Benutzung des Bestandes ohnehin mit der Hypothek belastet ist, dass das seit gut fünf Jahren online verfügbare Findbuch im Wesentlichen auf einen Paderborner Geistlichen zurückgeht, der es in den 1840er Jahren in kürzester Zeit erstellt hat. Eine sehr beachtliche Leistung, die freilich qualitativ bei weitem nicht den heutigen Erschließungsstandards genügt. Die Aktentitel sind sehr summarisch, hin und wieder begegnet als Laufzeit ein ernüchterndes: “Ex diversis annis”.

 Ber.A_B-31_002:

Inventar sämtlicher Mobilien des Schlosses von 1741 (Ber. A Nr. B 31)

 

Dass wir mit einem unvollkommenen Findbuch bereits vor Jahren online gegangen sind und dessen Verzeichnungseinheiten nun obendrein mit unvollkommenen Digitalisaten versehen, ist aus unserer Sicht gleichwohl ein großer Fortschritt: Benutzerinnen und Benutzer werden die Akten des Bestandes bequem und ohne zeitliche Beschränkungen nutzen können. Dass dabei unweigerlich Probleme auftreten werden, nehmen wir in Kauf und und regen ausdrücklich an, uns auf schlecht oder gar nicht lesbare Digitalisate und auf Lücken aufmerksam zu machen. Wir werden dann gezielt nacharbeiten und einzelne Akten erforderlichenfalls erneut digitalisieren. Wir setzen insofern auf einen ‘Crowdcorrecting’-Effekt.

Die Nutzung der Originale bleibt im übrigen grundsätzlich möglich!