Die Stadt Lemgo war noch bis in die Frühphase des 30jährigen Krieges mit rund 4.500 Einwohnern die größte Stadt in der Grafschaft Lippe. Gegenüber dem Landesherrn konnte sie seit dem Mittelalter eine weitreichende Autonomie bewahren. Durch die Einführung der Braunschweigischen Kirchenordnung von 1533 erstreckte sich dies auch auf das lutherische Kirchenwesen, das unter die Kontrolle des Lemgoer Rates geriet. Der Konfessionswechsel des Landesherrn zum Calvinismus ab 1605 konnte daran nicht viel ändern; im sog. Röhrentruper Rezess von 1617 wurden Lemgo die seit der Reformation erstrittenen Rechte vertraglich zugesichert.
Die Stadt erhielt ein eigenes, lutherisches Konsistorium (bis 1854). Mitglieder waren die vier lutherischen Pfarrer an den beiden Kirchen St. Nicolai und St. Marien und die vier Lemgoer Bürgermeister, jeweils zwei aus dem alten und zwei aus dem geschworenen Rat. Die Vorrangstellung in diesem Gremium hatten die Bürgermeister, wodurch klar war, dass es sich dabei zuvorderst um eine weltliche Behörde handelte, die für kirchliche Angelegenheiten zuständig war. So entschied es als Geistliches Gericht in erster Instanz über alle Ehe- und Scheidungssachen.
Diese Akten befinden sich im Stadtarchiv Lemgo unter den Signaturen A 2725 bis A 2781 und umfassen im neu gebildeten Bestand „Geistliches Gericht (Konsistorium)“ 170 Einheiten mit etwa 160 Verfahren von 1571 bis 1841. Es ist nicht auszuschließen, dass sich noch weitere Gerichtsverfahren in den anderen Gerichtsbeständen des Stadtarchivs befinden. Die Akten des Geistlichen Gerichtes wurden inzwischen digitalisiert und sind über das Archivportal „Archive in NRW“ online einsehbar.
Die Überlieferung des aus dem Konsistorium ausgegliederten Geistlichen Gerichtes des lippischen Landesherrn, das für das restliche, reformierte Territorium (ohne die Stadt Lemgo) zuständig war, befindet sich im Landesarchiv NRW Abteilung OWL in Detmold Bestand L 85. Online-Digitalisate liegen hier noch nicht vor.
Die Prozessakten des Geistlichen Gerichtes bieten eine Fülle an Auswertungsmöglichkeiten zur Rolle und zum Selbstverständnis der Frau in einem evangelischen Territorium in der Frühen Neuzeit, insbesondere zur Rolle als unverheiratete Frau, als Ehefrau und Mutter. Auch der frühneuzeitliche Ehebegriff stellte in den Verfahren häufig ein handlungsleitendes Motiv dar. Körperliche Gewalt und Vergewaltigung finden sich in den Prozessen ebenfalls. Unter diesen Fragestellungen stellt der Bestand sicherlich ein lohnendes Forschungsfeld dar.
Gisela Wilbertz zeigte die Möglichkeiten des Lemgoer Bestandes am exemplarischen Fall der Eheklage Hovedissen gegen den Lemgoer Scharfrichter Johann Peter Clauss (1726) im 2017 erschienenen Sammelband „Glaube, Recht und Freiheit. Lutheraner und Reformierte in Lippe“ auf (Stadtarchiv Lemgo A 2752 c). Ein im Stadtarchiv vorliegender, bisher unveröffentlichter Kurzbeitrag von Gabriele Urhahn geht auf eine Ehescheidung wegen Ehebruch zu Beginn des 30jährigen Krieges 1622 ein (Stadtarchiv Lemgo A 2727 c).
Eine systematische Auswertung des Lemgoer Archivbestandes „Geistliches Gericht“ steht noch aus, anders als der Bestand des Geistlichen Gerichts im Landesarchiv NRW, der insbesondere von Iris Fleßenkämper zuletzt ausgewertet wurde. Ein Vergleich beider Institutionen wäre sicherlich ebenfalls interessant.