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Förderprogramm Provenienzen NRW

Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW hat ein Förderprogramm zur Provenienzforschung aufgelegt, das auch für Erschließungsprojekte von Archiven offen steht, wenn es sich um für die Provenienzforschung relevante Archivbestände handelt. Möglich sind z. B. auch Anträge, die auf die Tiefenerschließung und Auswertung einschlägiger Bestände zielen:

Zitat aus den Fördergrundsätzen: “Das ‘Förderprogramm Provenienzen NRW’ erkennt als einen wesentlichen Aspekt der Arbeit von kulturgutbewahrenden Einrichtungen die Provenienzforschung an. Diese setzt die Dokumentation, Erschließung und Erforschung von Quellen und Sammlungsbeständen voraus. Daneben sind Maßnahmen der Präsentation, Publikation, Kommunikation sowie Vermittlung von Bedeutung, die geeignet sind, Forschungsergebnisse der Fachwissenschaft und/oder der Öffentlichkeit näher zu bringen.

Antragsberechtigt sind Museen, Archive und Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen, die sich in kommunaler bzw. überwiegend öffentlicher Trägerschaft befinden (unabhängig ihrer Rechtsform), aber auch Museen, Archive und Bibliotheken, deren Träger eine als gemeinnützig anerkannte juristische Person ist.

Grundsätzlich soll der Anteil an Eigenmitteln bei mindestens 20% liegen, das Projektvolumen bei mindestens 12.500 Euro, wobei begründete Ausnahmen möglich sind.

Zielsetzung, mögliche Fördergegenstände und alle Rahmenbedingungen finden sich detailliert in den Fördergrundsätzen vom 4.9.2024 beschrieben. Vor Antragstellung muss die Beratung der Koordinierungsstelle für Provenienzforschung in NRW in Anspruch genommen werden:

kontakt@kpf.nrw / 

Website der KPF.NRW

 

Landschaftsausschuss beschließt Aktualisierung der Förderrichtlinien für die nichtstaatliche Archivpflege

Der Landschaftsausschuss des LWL hat in seiner Sitzung vom 17.11.2017 die Förderrichtlinien für die Gewährung von Zuwendungen und Rabatten in der nichtstaatlichen Archivpflege aktualisiert. Sie lösen mit sofortiger Wirkung die Förderrichtlinien von 2004 ab.

Was ändert sich für die nichtstaatlichen Archive in Westfalen-Lippe? Die wichtigste Neuerung ist, dass zwischen Zuwendungen und Rabatten differenziert wird:

  • Zuwendungen sind tatsächlich ausgezahlte Finanzbeihilfen, die für archivfachlich sinnvolle Maßnahmen und archivspezisische Anschaffungen durch das LWL-Archivamt gewährt werden. Damit wird z.B. die Anschaffung von geeigneten Regalanlagen, Fachsoftware oder Hardware wie Aufsichtsscanner mit Buchwippe gefördert. Der Regelfördersatz liegt bei 30% der nachgewiesenen förderfähigen Kosten und kann zwischen 500,- € und 50.000,- € betragen. Im Einzelfall können auch kleinere Maßnahmen gefördert werden (der Zuschussbetrag kann dann bis auf 200,- € gesenkt werden – das entspricht einem Antrag mit förderfähigen Kosten i.H.v. 667,- €). Bei Maßnahmen von über 20.000,- € und bei einer beantragten Anhebung des Fördersatzes auf bis zu 50% der Kosten entscheidet der LWL-Kulturausschuss.
  • Rabatte gewährt das LWL-Archivamt auf Sach- und Personalleistungen, die in unserer Restaurierungswerkstatt erbracht werden. Der Rabatt wird ab einem Mindestbetrag von 150,- € von der Rechnungssumme abgezogen.

Für die Förderfähigkeit ist in beiden Fällen Voraussetzung, dass die Maßnahme “vorher abgestimmt“, d.h. mit den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im LWL-Archivamt besprochen wurde – also eine Beratung stattgefunden hat. Maßnahmen und Anschaffungen, die durch die nichtstaatlichen Archive ohne eine solche Beratung getätigt wurden, sind im Nachhinein nicht mehr förderfähig.

Ablaufdiagramm für Fördermaßnahmen durch das LWL-Archivamt
Abbildung 1: Ablaufdiagramm für Fördermaßnahmen durch das LWL-Archivamt (PDF-Datei)

Ebenso förderschädlich ist es, wenn der Antragsteller / die Antragstellerin nach einer Beratung und Antragstellung mit der formalen Auftragserteilung nicht wartet, bis der Bescheid durch das LWL-Archivamt ergangen ist. Da es in der Vergangenheit hier zu Problemen gekommen ist, haben wir die einzelnen Verfahrensschritte in einem Flussdiagramm dargestellt (vgl. Abb. 1, hier zum Ausdrucken als PDF-Datei).

Der Nachweis über die Mittelverwendung muss spätestens sechs Monate nach Ablauf des festgesetzten Bewilligungszeitraums im Archivamt eingegangen sein! Bei der endgültigen Festsetzung der Zuwendungshöhe werden im Fall von Minderkosten die tatsächlich nachgewiesenen förderfähigen Gesamtausgaben zugrunde gelegt; Mehrkosten können grundsätzlich nicht anerkannt werden. Der Verwendungsnachweis wird rechnerisch von der Zentralen Verwaltungseinheit der LWL-Kulturdienste geprüft, diese erteilt auch den Schlussbescheid.

Wie immer gilt: Sollten Unklarheiten bestehen, wenden Sie sich an ihre zuständige Gebietsreferentin / ihren zuständigen Gebietsreferenten im LWL-Archivamt!

P. Worm

Vorgezogener Abgabetermin für das Förderprogramm „Archiv und Schule“

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Seit nunmehr zwei Jahren gibt es das Förderprogramm „Archiv und Schule“ beim Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW. Es ist hervorgegangen aus dem Landeswettbewerb „Archiv und Jugend“, nachdem sich durch die Bildungspartnerschaft „Archiv und Schule“ die Rahmenbedingungen geändert hatten.

Waren bis dahin nur Projekte mit jungen Leuten außerhalb der Schule antragsfähig, können sich seitdem nur Institutionen bewerben, die eine Bildungspartnerschaft zwischen Archiv und Schule nachweisen können, deren vorrangiges Ziel es ist, die Bildung an nordrhein-westfälischen Schulen durch die Zusammenarbeit mit örtlichen Kultureinrichtungen zu verbessern. Diese formale Voraussetzung wird zwar von vielen Archiven bedauert, aber die Medienberatung NRW hat inzwischen viele Informationen über den Weg zu einer solchen Partnerschaft ins Netz gestellt, sodass es Archiven, die regelmäßig mit Schulen arbeiten, nicht allzu schwer fallen dürfte, eine solche Kooperation in die Form einer Bildungspartnerschaft zu überführen (http://www.archiv.schulministerium.nrw.de/Bildungspartner/Bildungspartnerinitiativen/Archiv-und-Schule/ ).

Der Vorteil einer solchen Vereinbarung – und nur darum handelt es sich und nicht um einen Vertrag – liegt auf der Hand: Sie sorgt dafür, dass das Archiv nicht nur zu Zeiten, wenn Schülerinnen und Schüler nur noch schwer zu motivieren sind, etwa am Schuljahresende, von Schulen angesprochen werden, sondern regelmäßig Schulklassen oder Kurse ins Archiv kommen, wenn dies dem Curriculum entspricht. In diesen Fällen lohnt es sich, über eine Einführung in Aufgaben und Arbeitsweisen von Archiven und eine Führung durch die Räume hinaus den Schülerinnen und Schülern auch ein Angebot zu inhaltlicher Arbeit zu machen, das einige Vorbereitung erfordert.

Und hier setzt das Förderprogramm an. Hatte der Schwerpunkt beim Landeswettbewerb „Archiv und Schule“ auf innovativen Ideen gelegen, ist das Förderprogramm „Archiv und Schule“ ganz auf Nachhaltigkeit, d.h. auf die Entwicklung von Konzepten und Materialien ausgerichtet, die nachgenutzt werden können. Das können Texte, Bilder oder Projekte sein, die in gedruckter Form, als Ausstellung oder auch via Internet mehrfach verwendet werden können; gesucht werden aber vor allem Konzepte und Materialien, die wiederholt bei den regelmäßig ins Archiv kommenden Gruppen einer Bildungspartnerschaft eingesetzt werden können. Die Entwicklung solcher Konzepte, die Auswahl geeigneter Bestände und Archivalien, die Herstellung von Arbeitsmaterialien, der Aufbau von Internetplattformen erfordert Zeit und ggf. auch Geld, liegen sie aber einmal vor, erleichtern sie in Zukunft die Arbeit mit den Schülergruppen der Bildungspartnerschaft und auch denen anderer Schulen. Dabei trägt die Bildungspartnerschaft dazu bei, dass nicht am Lehrplan vorbei Angebote entwickelt werden. Hier sind nicht zwingend neue Ideen gefordert; vielmehr ist es ausdrücklich erwünscht, dass Vorbilder nachgeahmt und auf die eigenen Möglichkeiten zugeschnitten werden. Einige Beispiele finden sich auf der Seite der Medienberatung (http://www.learnline.schulministerium.nrw.de/learnline/search?exposed=1&search=&publishers[]=Archiv+und+Schule), andere auf der Homepage der Archivpädagogen (http://www.archivpaedagogen.de/praxismodule.html).

Der Zuschuss wird sowohl auf Materialien wie auf Personalkosten zur Entwicklung eines archivpädagogischen Moduls gewährt. Der Fördersatz liegt in der Regel bei 80 %, kann im Einzelfall, z.B. bei Nothaushalten, auf 90 % erhöht, in anderen Fällen auch auf 70 % gesenkt werden. Entscheidend ist, dass am Ende ein Produkt steht, dass auch ohne weitere Kosten eingesetzt werden kann. So soll das Archiv in die Lage versetzt werden, mit möglichst geringem Aufwand regelmäßig, wenigstens einmal im Jahr, einer Schülergruppe der Partnerschule ein interessantes archivpädagogisches Angebot zu machen. Gerade kleine Archive sollen auf diese Weise von dem Förderprogramm profitieren, aber natürlich sind auch die Anträge größerer Archive willkommen.

Falls Ihr Interesse an dem Förderprogramm geweckt sein sollte, ist in diesem Herbst darauf zu achten, dass der Abgabetermin wegen des frühen Schuljahresbeginns auf den

15. September 2015

vorverlegt wurde.