Am 21. September läuft die Anmeldefrist für die Teilnahme am zweiten Lehrgang zum geprüften Fachwirt/zur geprüften Fachwirtin für Medien- und Informationsdienste ab, der am 2. November 2015 startet. Aus diesem Anlass posten wir an dieser Stelle hier noch einmal den Artikel des Kollegen Höötmann zum Thema “Fachwirt”, der zeigt, welche Chancen diese Weiterbildungsmöglichkeit für FAMIS bietet.
Realisierung der Aufstiegsfortbildung zum Fachwirt/zur Fachwirtin für Medien- und Informationsdienste in Nordrhein-Westfalen (abgedruckt in: “Archivpflege für Westfalen-Lippe, Heft 78/1/2013, S. 13-19)
Von Hans-Jürgen Höötmann
Grundsätzlich ist eine Aufstiegsfortbildung in allen anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz möglich. In der Regel setzt sie eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine einschlägige, meist mehrjährige Berufserfahrung voraus. Sowohl für die Absolventen als auch für die Arbeitgeber ist eine berufliche Weiterbildung von Vorteil: Einerseits erweitert sie die fachlichen Kompetenzen, erhöht das Qualifikationsniveau, zeugt von Engagement und Leistungsbereitschaft, andererseits soll sie berufliche Aufstiegsperspektiven bieten und ist somit für die nachhaltige Nachwuchswerbung gerade in Zeiten, in denen nahezu tagtäglich der absehbare Fachkräftemangel thematisiert wird, ein nicht unwesentliches Attraktivitätskriterium für das Berufsbild des Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste (FaMI). Erinnert sei an dieser Stelle daran, dass der Beruf des FaMI per Verordnung zum 1. August 1998 in Kraft gesetzt wurde und seit 2001 im Durchschnitt jährlich über 500 Absolventen die Ausbildung beenden.
In Nordrhein-Westfalen ist es nunmehr seit Herbst 2012 möglich, eine berufsbegleitende Fortbildung zum Geprüften Fachwirt oder zur Geprüften Fachwirtin für Medien- und Informationsdienste zu absolvieren. Vorausgegangen sind diesem Schritt
• fortwährende, jahrelange Diskussionen im fachlich zuständigen Berufsbildungsausschuss NRW bei der Bezirksregierung Köln für den Ausbildungsberuf Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste (nachfolgend: Berufsbildungsausschuss NRW),
• die erfolgreiche Suche der nach dem Berufsbildungsgesetz zuständigen Stelle bei der Bezirksregierung Köln nach einem Fortbildungsträger und
• die Erarbeitung eines Curriculums sowie einer Prüfungsordnung. „Anmeldefrist zum 2. Lehrgang FAMI-Fachwirt läuft am 21. September ab“ weiterlesen