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#WAT25: Lücken schließen! (Teil 1)

Unter der Moderation von Claudia Becker ( Leiterin des Stadtarchivs Lippstadt) ging es um einen Themenkomplex, der viele Archive sehr beschäftigt: „Lücken schließen“ – wie man Bestandslücken im Archiv möglichst effizient und zeitnah füllen kann.
Dafür wurden in zwei verschiedenen Vorträgen unterschiedliche Vorgehensweisen vorgestellt und erläutert.

Der erste Vortrag, gehalten von Knut Langewand (Leiter des Kreisarchivs Warendorf) und Jannik Schröder (Leiter des Kreisarchivs Steinfurt), beschäftigte sich mit der interkommunalen Zusammenarbeit bei der Überlieferungsbildung. Der zweite Vortrag, gehalten von Joana Gelhart (wissenschaftliche Referentin beim LWL-Institut für westfälische Regionalgeschichte) zeigte alternative Quellengruppen auf und erläuterte, wie diese bei der Lückenschließung von Relevanz sein können. Am Ende der jeweiligen Vorträge konnten den Referierenden Fragen im Rahmen einer Podiumsdiskussion gestellt werden.

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Förderprogramm Provenienzen NRW

Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW hat ein Förderprogramm zur Provenienzforschung aufgelegt, das auch für Erschließungsprojekte von Archiven offen steht, wenn es sich um für die Provenienzforschung relevante Archivbestände handelt. Möglich sind z. B. auch Anträge, die auf die Tiefenerschließung und Auswertung einschlägiger Bestände zielen:

Zitat aus den Fördergrundsätzen: “Das ‘Förderprogramm Provenienzen NRW’ erkennt als einen wesentlichen Aspekt der Arbeit von kulturgutbewahrenden Einrichtungen die Provenienzforschung an. Diese setzt die Dokumentation, Erschließung und Erforschung von Quellen und Sammlungsbeständen voraus. Daneben sind Maßnahmen der Präsentation, Publikation, Kommunikation sowie Vermittlung von Bedeutung, die geeignet sind, Forschungsergebnisse der Fachwissenschaft und/oder der Öffentlichkeit näher zu bringen.

Antragsberechtigt sind Museen, Archive und Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen, die sich in kommunaler bzw. überwiegend öffentlicher Trägerschaft befinden (unabhängig ihrer Rechtsform), aber auch Museen, Archive und Bibliotheken, deren Träger eine als gemeinnützig anerkannte juristische Person ist.

Grundsätzlich soll der Anteil an Eigenmitteln bei mindestens 20% liegen, das Projektvolumen bei mindestens 12.500 Euro, wobei begründete Ausnahmen möglich sind.

Zielsetzung, mögliche Fördergegenstände und alle Rahmenbedingungen finden sich detailliert in den Fördergrundsätzen vom 4.9.2024 beschrieben. Vor Antragstellung muss die Beratung der Koordinierungsstelle für Provenienzforschung in NRW in Anspruch genommen werden:

kontakt@kpf.nrw / 

Website der KPF.NRW