Der Arbeitskreis der NS-Gedenkstätten und -Erinnerungsorte in NRW e.V. weist auf seiner Homepage 27 beteiligte Institutionen auf, darunter 15 in Westfalen-Lippe. Etwa die Hälfte von ihnen sind an eine öffentliche Institution (in der Regel eine Kommune oder ein kommunales Archiv) angebunden. Die Archivierung ihrer archivwürdigen Unterlagen ist in diesen Fällen Sache des entsprechenden öffentlichen Trägers und entspricht grundsätzlich der Betreuung der verschiedenen anderen Verwaltungsstellen durch das jeweils zuständige Archiv.
Anders verhält es sich jedoch bei Gedenkstätten, die in Form eines eingetragenen Vereins (Trägerverein und/oder Förderverein) organisiert sind. Bislang gibt es offenbar keine grundsätzlichen Überlegungen, wie diese die Archivierung ihrer Unterlagen organisieren könnten. Die folgende gekürzte, nur leicht veränderte Zusammenfassung, als Impulsreferat am 5.2.2018 auf dem Workshop “Professionalisierung der Dokumentation in den Gedenkstätten in NRW” in der Villa ten Hompel, Münster, gehalten, möchte hierfür erste Anregungen geben. „Archivarbeit in Gedenkstätten – Aufbau eines Gedenkstättenarchivs mit besonderer Berücksichtigung der Sammlungen“ weiterlesen