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Die Einführung der E-Akte in der Kommune. Eine kompakte Handreichung, auch für kleine und mittlere Archive

Seit Mai auf der BKK-Homepage findet sich das Papier: “Die Einführung der E-Akte in der Kommune. Eine kompakte Handreichung, auch für kleine und mittlere Archive“. Das Papier wurde aus dem Arbeitskreis “Archivierung von Unterlagen aus digitalen Systemen” (AUdS) initiiert und kann im Vorfeld und während der Einführung von Dokumentenmanagementsystemen in kommunalen Verwaltungen sehr hilfreich sein. Der BKK-Unterausschuss Informationstechnologie und die Bundeskonferenz der Kommunalarchive beim Deutschen Städtetag haben sie im Frühjahr diskutiert und empfehlen sie nachdrücklich.

Aus der Einleitung:

“Gemeinsam erarbeitete diese Gruppe eine kompakte (und hoffentlich verständliche) Handreichung als Hilfestellung bei der Vorbereitung, Planung und Umsetzung des Projekts zur Einführung eines Dokumenten-Management-Systems zu geben, speziell für kleine und mittlere Kommunen. Gegliedert ist die Handreichung nach den wesentlichen Themenbereichen, um Archivare, IT-Abteilung, Verwaltungsmitarbeiter und andere relevante Akteure gezielt anzusprechen.

=> Wie sollte ein Einführungsprojekt organisatorisch aufgesetzt sein?
=> Wer aus der Verwaltung soll / muss einbezogen werden und mit welcher Aufgabe?
=> Welche Schritte sind zu beachten und in welcher Reihenfolge?
=> Welche organisatorischen Voraussetzungen bedarf eine moderne => Schriftgutverwaltung?
=> Welche spezifischen Anforderungen haben unsere Ämter?
=> Was ist bei der Auswahl eines DMS-Produkts zu bedenken?
=> Welche Konzepte sind technisch, organisatorisch und vor allem rechtlich => erforderlich?

Die Handreichung findet sich hier zum Download: https://www.bundeskonferenz-kommunalarchive.de/empfehlungen/informationstechnologie.html

 

#WAT24: Teaser – Diskussionsforum “Ersetzendes Scannen”

Wir freuen uns über mehr als hundert Anmeldungen zu unserem Diskussionsforum “Ersetzendes Scannen – Auswirkungen auf die archivische Überlieferungsbildung” beim diesjährigen Westfälischen Archivtag in Dülmen, am 19.03.2024 von 16-17.30 Uhr. Mit diesem Beitrag wollen wir den Versuch starten, bereits vorab eine gemeinsame Gesprächsgrundlage herzustellen, indem wir einen Problemaufriss zu diesem Thema liefern – natürlich ohne Ergebnisse vorweg nehmen zu wollen.

Mehr Informationen zum Westfälischen Archivtag 2024 hier.

Der Gegenstand unseres Diskussionsforums wird das “Ersetzende Scannen” sein, teilweise auch als “Dokumentenechtes Scannen” oder “Rechtssicheres Scannen” bezeichnet – je nachdem, welchen Dienstleistenden man fragt oder Handreichung man liest. Für den weiteren Diskurs wollen wir uns auf den Begriff “Ersetzendes Scannen” festlegen und beziehen uns dabei auf die entscheidende Technische Richtlinie (TR) 03138 des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Das BSI hat für diese TR den klingenden Namen RESISCAN geprägt, der auch das Ziel der Richtlinie transportiert: “Steigerung der Rechtssicherheit im Bereich des ersetzenden Scannens.” (1) Damit etabliert sich die TR-03138 mit ihren zahlreichen Anlagen als grundlegende Richtlinie für eine Digitalisierung von Registraturgut der öffentlichen Verwaltung. Die TR ist anwendungsneutral und kann auf verschiedene Produkte, Systeme und Services bezogen werden. Durch die Beschreibung u.a. von sicheren IT-Umgebungsfaktoren und Abläufen in der Qualitätssicherung soll ihre Anwendung für einen strukturierten Scanprozess sorgen, der die “Steigerung” der Rechtssicherheit von ehemals analogen und später digital vorliegenden Unterlagen zum Ziel hat.

Zurecht können sich Archivar*innen nun die Frage stellen, was die TR03138 denn mit Archivarbeit bzw. Überlieferungsbildung zu tun hat oder warum man sich mit den technischen Einzelheiten beschäftigen sollte – schließlich dient das ersetzende Scannen in erster Linie der Optimierung von Verwaltungsabläufen.

Abgesehen von dem Fall, dass auch Archive ggf. bei der Einführung eines DMS die eigene Registratur (vermutlich durch geeignete Dienstleistende) ersetzend scannen (lassen) wollen, beeinflusst das ersetzende Scannen natürlich die archivische Überlieferungsbildung auf mehrere denkbare Wege. Vor allem ist damit zu rechnen, dass immer mehr kommunale Dienststellen ihre analoge Registratur als elektronische Akte weiterführen möchten – und daher auch später zur elektronischen Langzeitarchivierung abgeben werden. An dieser Stelle ein passendes Zitat aus der Einleitung der TR:

“Hierbei wird unter dem ‘ersetzenden Scannen’ der Vorgang des elektronischen Erfassens von Papierdokumenten mit dem Ziel der elektronischen Weiterverarbeitung und Aufbewahrung des hierbei entstehenden elektronischen Abbildes (Scanprodukt) und der späteren Vernichtung des papiergebundenen Originals verstanden.” (2)

Die Entscheidung und damit die Verantwortung zur Gestaltung der Vorgaben für eine Digitalisierung der Registratur liegt selbstverständlich bei der entsprechenden Dienststelle. Und damit auch ein potentielles rechtliches Risiko, das entstünde, wenn die Unterlagen nicht nach der TR-03138 gescannt werden würden. Die Gefahr einer hybriden Überlieferung zeichnet sich ab, wenn die Registraturbildenden zwar digitalisieren (lassen), den Prozess des ersetzenden Scannens aber nicht vollständig abschließen, d.h. die Papierdokumente nach dem Scannen nicht vernichten (lassen). Wird die TR-03138 eingehalten und bestenfalls vorher das eigene Archiv in den Organisationsprozess mit einbezogen, kann man davon ausgehen, dass dem Archiv später die Digital Borns als Images der ehemaligen Originale zur Bewertung und bei Archivwürdigkeit auch zur Übernahme vorliegen. Durch die Einhaltung der TR sollten die Unterlagen dann später in ausreichender (Bild-)Qualität für künftige Nutzende bereitstehen.

Wie bei allen Digitalisierungsprozessen muss von archivischer Seite aus auch dieses Thema vom Ende her durchdacht werden: Was ist das Ziel? Leichtere Zugänglichkeit des Archivguts durch Online-Stellung von Digitalisaten? Eine spätere Nutzung im sog. Digitalen Lesesaal? Spare ich Platz im Magazin, indem ich das Ersetzende Scannen unterstütze? Habe ich bereits ein elektronisches Langzeitarchiv angeschafft? Ist die Überlieferungsbildung in meiner Kommune durch diesen Medienwechsel gefährdet? Sollte vor dem ersetzenden Scannen evtl. eine Abgabe von Unterlagen an das Archiv geprüft werden? Wenn die Archive hier zeigen, dass Sie sich mit diesen Fragen auskennen, können Sie sich in der eigenen Verwaltung als kompetente Gesprächspartner*innen in Sachen Digitalisierung positionieren und davon auch in anderen Angelegenheiten profitieren.

Anders als auf Landes- und Bundesebene besteht laut dem „Praxisleitfaden für Kommunen“ der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) übrigens keine generelle rechtliche Verpflichtung die TR-03138 auch auf kommunaler Ebene einzuhalten. (3) Die Bundeskonferenz der Kommunalarchive (BKK) hat kurz darauf ein Empfehlungsschreiben zu diesem Thema herausgegeben, aus dem hierzu ebenfalls keine eindeutige rechtliche Lage hervorgeht, dafür aber mögliche Überlieferungsszenarien übersichtlich ausgeleuchtet werden. (4) Das LWL-Archivamt für Westfalen hat bereits vor längerer Zeit eine Zusammenfassung dieses Dokuments im Archivamtblog gepostet. (5) Im Archivgesetz NRW ist laut BKK (2017, S. 4) §5, 2 der entscheidende Paragraph in dieser Angelegenheit.

Im Diskussionsforum wollen wir allen Interessierten mit technischen und archivfachlichen Inputs einen Überblick über das Thema ermöglichen. Wir sind gespannt auf Beispiele aus der Praxis, würden uns aber auch freuen, wenn die unten verlinkten Dokumente Beachtung finden und wir die Argumente in der Diskussion dann gemeinsam zusammenführen.

 

KommDIGITALE – Fachmesse zur „Digitalen Kommune“

Die 1. KommDIGITALE Digitale Kommune – Messe und Kongress fand vom 15. bis 17. November 2022 in der Stadthalle Bielefeld statt. An den drei Tagen stand die Digitalisierung der Verwaltung im Fokus. Der Kongress sollte allen kommunalen Digitalisierungsbeauftragten und -interessierten dazu dienen, sich über Software, Hardware, digitale Lösungen und moderne Technologien auszutauschen. Auf der Fachmesse konnte man sich einen Überblick über Angebote und Möglichkeiten auf dem Markt verschaffen. Organisiert wurde die Kongressmesse vom Deutschen Städte- und Gemeindebund, dem Deutschen Städtetag, dem Deutschen Landkreistag, dem Bundesministerium des Innern und für Heimat, der Stadt Bielefeld und dem DATABUND e.V. „KommDIGITALE – Fachmesse zur „Digitalen Kommune““ weiterlesen

DiPS.kommunal-Nutzerkreistreffen Sommer 2022

Zweimal im Jahr treffen sich die Kund*innen und die Entwicklergemeinschaft von DiPS.kommunal zu einem Austausch. Am 21. und 22. Juni fand das Nutzerkreistreffen zum zweiten Mal in einem zweitägigen Format statt, an dem rund 40 Teilnehmer*innen online partizipierten. Am ersten Tag wurden praxisnahe Workshops angeboten, am zweiten Tag folgte der eigentliche Austausch über technische Neuerungen und über den Fortschritt der einzelnen Unterarbeitskreise zu Schnittstellenentwicklung, Formatbewertung und Portal sowie über Projekte der Archive vor Ort, wie etwa zur Webseitenarchivierung des Kreisarchivs Soest. Den Kund*innen stehen über das KDN-Mitgliederportal das Protokoll sowie die Folien der Workshops zum Nachlesen zur Verfügung. „DiPS.kommunal-Nutzerkreistreffen Sommer 2022“ weiterlesen

Digitale Sprechstunde „DiPS.kommunal“ auf dem WAT 2022

Da der 73. Westfälische Archivtag pandemiebedingt wiederum online stattfinden musste, wurde auch die digitale Sprechstunde „DiPS.kommunal“ als Videokonferenz abgehalten. Während dieser Sprechstunde stand Hannah Ruff vom DiPS.kommunal Support-Team des LWL-Archivamtes den rund 80 Teilnehmenden Rede und Antwort.  Da schon vorab einige Fragen eingereicht worden waren, gab es eine Präsentation mit folgenden fünf Themenblöcken. Die Rückfragen wurden thematisch den passenden Themenblöcken zugeordnet.

  1. Erfahrungswerte zu Zeit, Kosten und Personal
  2. Formate und Ingest
  3. OAIS in DiPS.kommunal
  4. Nutzung und Präsentation
  5. Zwischenarchiv

„Digitale Sprechstunde „DiPS.kommunal“ auf dem WAT 2022“ weiterlesen