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Mehr Fördermittel der KEK für Notfallvorsorge

Die Kulturstiftung der Länder (KSL) hat ihre Fördermittel für die Notfallvorsorge um 50.000 Euro aufgestockt.

Zitat aus der Pressemitteilung: “Seit Gründung der KEK wurden in der Notfallvorsorge 48 Projekte mit rund 450.000 Euro unterstützt. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen Risikoanalysen, die Erstellung von Notfallplänen sowie die Beschaffung von Notfallboxen und Bergungsgerät. Die KEK spielt zudem eine zentrale Rolle beim Auf- und Ausbau von Notfallverbünden, die eine effektive Reaktion auf Schadensereignisse ermöglichen: Im Notfall erfolgt die Abstimmung gezielt, da Meldeketten und Abläufe definiert und vorbereitet sind. Dank der aufgestockten Mittel wird die flächendeckende Ausstattung mit Notfallmaterialien 2023 weiter vorangetrieben.”

Anträge für das Förderjahr 2023 können ab sofort im BKM-Sonderprogramm und in der KEK-Modellprojektförderung gestellt werden.

Während Anträge für das Modellprojekte-Programm bis zum 31.1.2023 unmittelbar bei der KEK gestellt werden müssen, ist für die Antragstellung im BKM-Sonderprogramm das sogen. Landestestat erforderlich.

Anträge aus NRW für das Sonderprogramm sind daher bis zum 13.1.2023 sowohl in schriftlicher als auch in elektronischer Form an das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW (MKW) zu richten.

Mail: fp-424@mkw.nrw.de

Postadresse: Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, Referat 424, Völklinger Str. 49, 40221 Düsseldorf.

Informationen zur Förderung sowie aktuelle Hinweise finden sich im KEK-Portal und in sehr gut aufbereiteter Form auch auf der Homepage des LVR-Archivberatungs- und Fortbildungszentrums.

Förderprogramm “Wissenswandel” fortgesetzt

Ab dem heutigen 15. September läuft die neue Frist zur Antragstellung im bundesweiten Digitalprogramm für Archive und Bibliotheken. Das Programm ist Teil des Rettungs- und Zukunftsprogramms NEUSTART KULTUR der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Gefördert werden wieder alle “Maßnahmen zur Schaffung und Ausbau von  nachhaltigen digitalen Angeboten in öffentlich zugänglichen Bibliotheken und Archiven, mit dem Ziel, ein vielfältiges Angebot breit und zeitgemäß zugänglich zu machen. […] Der Förderschwerpunkt liegt auf der Einführung und dem Ausbau innovativer Angebote und Services sowie neuer Nutzungsmöglichkeiten von Bibliotheken und Archiven.”

Die Förderbereiche sind bewusst breit angelegt. Förderfähig ist/sind:

  1. Digitales Medienangebot
  2. Vermittlungsangebote von digitaler Bildung, Kompetenz und Kultur (Digitale Transformation)
  3. Digitalisierung und Aufbereitung von Beständen als Grundlage für deren digitale Verarbeitung, Zugänglichmachung und Vermittlung
  4. Infrastruktur & Leistungsangebote als Grundlagen für die digitale Vermittlung”

Alle weitere Informationen und Links sind hier zu finden.

 

 

Antragsstellung für die Förderprogramme der KEK für 2021 ab sofort möglich!

Ab sofort können Archive wieder Förderanträge bei der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) stellen!

Alle weiteren Informationen sind auf der Homepage der KEK zu finden bzw. verlinkt.

Zu beachten ist auch die neue Möglichkeit, die Förderung im Rahmen der Landesinitiative Substanzerhalt (LISE) mit der Förderung des Bundes im Rahmen des BKM-Sonderprogramms verbinden.

Das Land NRW hat sich dazu entschlossen, seine Förderung stark auszuweiten und sogar deutlich mehr Finanzmittel bereit zu stellen. Im Rahmen der LISE können künftig neben Massenentsäuerungsprojekten auch Projekte zur Reinigung, archivgerechten Verpackung und Restaurierung von Archivgut gefördert werden. Hierüber informiert eine aktuelle Pressemeldung des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft

Nähere Informationen zur ‘neuen LISE’ und den erweiterten Fördermöglichkeiten gibt es hier.