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WissensWandel – Digitalprogramm für Archive und Bibliotheken aus dem Fonds NEUSTART KULTUR der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) stellt im Rahmen des Fonds NEUSTART KULTUR finanzielle Mittel für ein Digitalprogramm bereit, das Archiven und Bibliotheken zugute kommt. Das Programm „WissensWandel“ will einen Beitrag dazu leisten, die Folgen der Pandemie für Archive und Bibliotheken möglichst abzumildern.

Ziel des Programms ist, Archive und Bibliotheken dabei zu unterstützen, den Zugang zu Beständen und Angeboten unabhängig von einer Nutzung vor Ort zu sichern. Anträge werden ab dem 02.11.2020 laufend entgegengenommen und nach der Reihenfolge
ihres Eingangs bearbeitet. Weiterführende Hinweise zum Programm sowie mögliche Ansprechpartner entnehmen Sie bitte dem Link zum Ausschreibungstext.

Wichtig ist dabei, dass die Mindestantragssumme 10.000 Euro beträgt, aber “eine Unterschreitung in begründeten Ausnahmefällen insbesondere für kleinere Einrichtungen zulässig” ist (Förderbedingungen 6.2). “Die Einbringung von Eigenmitteln in der Höhe von 10 Prozent der Gesamtprojektsumme ist erforderlich, kann [aber] auch durch eingeworbene Drittmittel erfolgen.” (ebd., 6.4)

Allgemeine Informationen zum Bundesprogramm NEUSTART KULTUR finden Sie hier.

 

Neue Ausschreibungsrunde zum BKM-Sonderprogramm eingeläutet

Die Koordinierungsstelle zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) ruft erneut dazu auf, Förderanträge für konservatorische Maßnahmen an Archivgut zu stellen (zum Aufruf).

Im Rahmen des BKM-Sonderprogramms 2019 hat der Bund insgesamt 4,5 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Die Förderung erfordert eine Kofinanzierung von 50 Prozent auf Seiten der Archivträger (Länder bzw. Kommunen). Mindestens ist ein Eigenanteil von 5.000€ zu erbringen, der aus eigenen Mitteln, Dritt- oder Sponsorenmitteln bestehen kann.

Auch in dieser zweiten Runde, in der noch einmal rund eine Million Euro zur Verfügung stehen, sollen vor allem Mengenbehandlungen unterstützt werden, etwa die Reinigung, Schutzverpackung, Massenentsäuerung oder (Mengen-) Restaurierung von Archivalien und Büchern von großen kulturellem und historischen Wert. Neben Anträgen einzelner Einrichtungen werden kooperative Anträge mehrerer Archive, Bibliotheken und weiterer Einrichtungen ausdrücklich begrüßt.

Alles Weitere, u.a. zum Antragsverfahren und zu den fachlichen Kriterien, findet sich in den Antragsinformationen, den  Fördergrundsätzen und im Antragsformular.

Folgende Fristen gelten in Nordrhein-Westfalen für diese zweiten Runde des Sonderprogramms:

Die Anträge für die zweite Förderrunde sollten in digitaler Form spätestens bis zum 05.04.2019 an folgende Emailadresse geschickt werden:

fp-415@mkw.nrw.de 

Parallel müssen uns die Originalanträge mit den Unterschriften per Post übersandt werden, um auch hier die Ersttestate einfügen zu können:

Adresse: Ministerium für Kultur und Wissenschaft — Referat 415 — Völklinger Straße 49 — 40221 Düsseldorf.

 

Förderprogramme der KEK inzwischen online: BKM-Sonderprogramm und KEK-Modellprojektförderung

Es hat sich in der Archivlandschaft schon herumgesprochen bzw. es wurde auch über verschiedene Kanäle darüber informiert, dass die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) ihre Förderlinien für 2019 – deutlich früher als in den vergangenen Jahren – inzwischen veröffentlicht hat. Zwei Förderinstrumente stehen zur Verfügung:

Die KEK-Modellprojektförderung steht 2019 unter dem Motto: “Prävention lohnt”, und darunter lassen sich eine ganze Reihe sinnvoller Maßnahmen fassen, für die bis zum 15. Februar 2019 Fördermittel der KEK beantragt werden können. Alle weiteren Infos finden sich hier.

Anträge können bis zum 15. Februar 2019 gestellt werden. Zu beachten ist, dass sie der KEK dann sowohl elektronisch (im doc- oder docx-Format) als auch mit rechtsverbindlicher Unterschrift als Papierausdruck vorliegen müssen.

Im Rahmen des BKM-Sonderprogramms 2019 hat der Bund 4,5 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Die Förderung ist hierbei allerdings an eine Kofinanzierung von 50 Prozent auf Seiten der Archivträger (Länder bzw. Kommunen) gebunden. Es sollen hier vor allem Mengenbehandlungen unterstützt werden, etwa die Reinigung, Schutzverpackung, Massenentsäuerung oder (Mengen-) Restaurierung von Archivalien und Büchern von großen kulturellem und historischen Wert. Neben Anträgen einzelner Einrichtungen werden kooperative Anträge mehrerer Archive, Bibliotheken und weiterer Einrichtungen ausdrücklich begrüßt.

Anträge zum Sonderprogramm müssen schon zum 31. Januar 2019 eingereicht werden. Alles Weitere, u.a. zum Antragsverfahren und zu den fachlichen Kriterien, findet sich in den Antragsinformationen, den Fördergrundsätzen und im Antragsformular.

Ausblick: Vieles spricht dafür, dass der Bund seine Förderbemühungen in den kommenden Jahren fortsetzen wird. Klar ist auch, dass für die BKM ein großes Antragsvolumen die besten Argumente liefert, dass der Bund die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts dauerhaft unterstützt.

Insofern lohnt sich für jedes Archiv der Versuch, im Rahmen anstehender Haushaltsanmeldungen und -Verhandlungen Sondermittel für Bestandserhaltung zu beantragen und für ihre Bewilligung beim eigenen Träger mit Nachdruck die Werbetrommel zu rühren. Denn es ist auch für Kämmerer ein nachvollziehbares Argument und vielleicht auch ein Anreiz, wenn mit jedem eingesetzten Euro ein weiterer Euro eingeworben werden kann!

Zuschüsse für die Bestandserhaltung durch die KEK

Foto: M.BomholtAuch in diesem Jahr unterstützt die Koordinierungsstelle für schriftliches Archivgut (KEK) Bestandserhaltungsprojekte in Archiven

Gerade in kleineren Archiven fehlt für Bestandserhaltung und Restaurierung oft das Geld. Eine Förderung durch die KEK kann hier helfen. Unter dem diesjährigen Oberthema „Verblassende Schrift – Verblassende Farbe“ unterstützt die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) in Archiven und Bibliotheken Projekte, die „innovativ und öffentlichkeitswirksam“ dem Erhalt des schriftlichen Kulturguts dienen. Mit den Mittel des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und der Kulturstiftung der Länder werden Maßnahmen der Bestanderhaltung in Archiven und Bibliotheken gefördert. Unterstützt werden in diesem Jahr Modellprojekte, die aktiv zum präventiven Schutz und zur konservatorischen Erhaltung von Archiv und Bibliotheksbeständen beitragen, deren Substanz und Aussagekraft durch den voranschreitenden Verlust, das Verblassen ihrer (schrift-)bildlichen Informationen oder auch die schädigende Wirkung ihrer Schreib- und Druckstoffe gefährdet sind. Dazu gehören Unterlagen wie Paus-, Thermopapiere, fotografische Materialien, Dokumente mit flüchtigen Schreibstoffen und Objekte, die durch Tintenfraß oder andere gefährdende Schreib-und Druckstoffe geschädigt sind.

Genauso erwünscht sind Projektanträge, die entweder Beiträge zur Aktualisierung der Schadens- und Gefährdungsbilanz des Schriftguts in Deutschland leisten, die Entwicklung und Stärkung der erforderlichen Fachkompetenz zum Ziel haben oder aber die Öffentlichkeit für die Gefährdung des schriftlichen Kulturguts sensibilisieren.

Bei Interesse erhalten Sie die Meldeformulare und weitere Detailinformationen unter:

www.kek-spk.de

ACHTUNG: Die Anträge müssen bis zum 7. Juli 2014 vorliegen.

Nicht lange zögern und hier direkt das Formular runterladen:

KEK_Antragsformular_2014

Weitere Informationen und Tipps zum Ausfüllen des Formulars erhalten Sie unter:

http://www.kek-spk.de/modellprojekte/downloads/

Kontakt:
Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK)
an der Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz
Dr. Ursula Hartwieg
Unter den Linden 8
10117 Berlin
Briefadresse: 10102 Berlin
Telefon: +49 (0) 30 266-43 1454

Bildungspartner erhalten einen Zuschuss bis 1.3.!

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Noch vier Wochen bis zum 1.3. können beim LWL-Archivamt Anträge auf einen Zuschuss aus dem Landesförderprogramm “Archiv und Schule” gestellt werden. Voraussetzung ist allein eine bereits vorhandene Bildungspartnerschaft mit einer Schule. Hat das Stadtarchiv schon eine Bildungspartnerschaft und braucht noch Zuschüsse für ein gemeinsames Projekt? Dann sollte bis zum 1.3. einen Antrag gestellt werden: Es winkt ein Zuschuss von sage und schreibe 80 % für nachhaltige Projekte. Weitere Infos auf der Homepage des LWL-Archivamts.