Westfalen-Lippe (LWL). Als die vierjährige Anne Hagenroth (Name geändert) im Juni 1944 in die Provinzialheilanstalt Dortmund-Aplerbeck eingeliefert wird, diagnostizieren die Ärzte eine geistige Behinderung. Vier Monate später ist das kleine Mädchen tot. Ermordet im Rahmen von Hitlers sogenanntem „Euthanasie“-Erlass, der sich am Sonntag (1.9.) zum 80. Mal jährt. „Auch Jahrzehnte nach diesem Verbrechen ist es unsere Pflicht, die Erinnerung an derartige Gräuel lebendig zu halten“, sagt Matthias Löb, Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL).
Die Akte von Anne lagert heute im LWL-Archivamt für Westfalen in Münster. Sie umfasst lediglich ein paar Blätter: Geburtsurkunde, Versicherungs- und Aufnahmeschreiben, ein Verzeichnis ihrer Kleidung, Aufnahmebogen, ein paar Sätze zu ihrem Aufenthalt in der Heilanstalt und schließlich die Sterbeurkunde. Sie zeichnen das Bild eines viel zu kurzen Lebens: 1940 geboren, wurde das kleine Mädchen innerhalb eines Jahres zweimal verschüttet. Beide Male sei Anne, so heißt es in den handschriftlichen Notizen des behandelnden Arztes, „sehr schreckhaft und ängstlich“ gewesen und habe „hinterher noch tagelang geschrien“. Heute würden Psychiater wohl von einer Posttraumatischen Belastungsstörung sprechen. 1944 heißt es lediglich: „Kind ist außerordentlich unruhig, schreit Tag und Nacht. Verhält sich ablehnend und widerstrebend.“
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