Die Deutsche Grundkarte 1:5000 (DGK5) diente als das grundlegende Kartenwerk in NRW. Sie fungierte als Verbindungsglied zwischen eigentumsorientierten Liegenschaftskarten und topographischen Landeskarten. In NRW wurde die DGK5 seit den 1950er Jahren vom Landesvermessungsamt, den Bezirksregierungen und den Kreisen und kreisfreien Städten als Katasterbehörden gemeinsam hergestellt und vom Landesvermessungsamt genehmigt und herausgegeben. Die Zuständigkeit für die Fortführungen lag bei den kommunalen Katasterämtern. Seit 2016 sind die Katasterbehörden nicht mehr verpflichtet, die Deutsche Grundkarte fortzuführen. Sie wurde schrittweise durch die Amtliche Basiskarte (ABK) abgelöst. „Die Übernahme der Deutschen Grundkarte 1:5000 in Südwestfalen“ weiterlesen