Förderprogramm “Wissenswandel” fortgesetzt

Ab dem heutigen 15. September läuft die neue Frist zur Antragstellung im bundesweiten Digitalprogramm für Archive und Bibliotheken. Das Programm ist Teil des Rettungs- und Zukunftsprogramms NEUSTART KULTUR der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Gefördert werden wieder alle “Maßnahmen zur Schaffung und Ausbau von  nachhaltigen digitalen Angeboten in öffentlich zugänglichen Bibliotheken und Archiven, mit dem Ziel, ein vielfältiges Angebot breit und zeitgemäß zugänglich zu machen. […] Der Förderschwerpunkt liegt auf der Einführung und dem Ausbau innovativer Angebote und Services sowie neuer Nutzungsmöglichkeiten von Bibliotheken und Archiven.”

Die Förderbereiche sind bewusst breit angelegt. Förderfähig ist/sind:

  1. Digitales Medienangebot
  2. Vermittlungsangebote von digitaler Bildung, Kompetenz und Kultur (Digitale Transformation)
  3. Digitalisierung und Aufbereitung von Beständen als Grundlage für deren digitale Verarbeitung, Zugänglichmachung und Vermittlung
  4. Infrastruktur & Leistungsangebote als Grundlagen für die digitale Vermittlung”

Alle weitere Informationen und Links sind hier zu finden.

 

 

WissensWandel – Digitalprogramm für Archive und Bibliotheken aus dem Fonds NEUSTART KULTUR der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) stellt im Rahmen des Fonds NEUSTART KULTUR finanzielle Mittel für ein Digitalprogramm bereit, das Archiven und Bibliotheken zugute kommt. Das Programm „WissensWandel“ will einen Beitrag dazu leisten, die Folgen der Pandemie für Archive und Bibliotheken möglichst abzumildern.

Ziel des Programms ist, Archive und Bibliotheken dabei zu unterstützen, den Zugang zu Beständen und Angeboten unabhängig von einer Nutzung vor Ort zu sichern. Anträge werden ab dem 02.11.2020 laufend entgegengenommen und nach der Reihenfolge
ihres Eingangs bearbeitet. Weiterführende Hinweise zum Programm sowie mögliche Ansprechpartner entnehmen Sie bitte dem Link zum Ausschreibungstext.

Wichtig ist dabei, dass die Mindestantragssumme 10.000 Euro beträgt, aber “eine Unterschreitung in begründeten Ausnahmefällen insbesondere für kleinere Einrichtungen zulässig” ist (Förderbedingungen 6.2). “Die Einbringung von Eigenmitteln in der Höhe von 10 Prozent der Gesamtprojektsumme ist erforderlich, kann [aber] auch durch eingeworbene Drittmittel erfolgen.” (ebd., 6.4)

Allgemeine Informationen zum Bundesprogramm NEUSTART KULTUR finden Sie hier.

 

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