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Empfehlungen zur Bewertung von Sammelakten zu den Personenstandsregistern

 

von Wolfgang Bockhorst

Ursprünglich erschienen in: Archivpflege in Westfalen-Lippe 73 (2010), S. 54-56.

Das neue Personenstandsgesetz vom 19.2.2007, das am 1.1.2009 in Kraft getreten ist, hat dazu geführt, dass den Archiven die mehr als 80 Jahre alten Eheregister, die mehr als 110 Jahre alten Geburtenregister und die mehr als 30 Jahre alten Sterberegister einschließlich der zugehörigen Sammelakten anzubieten sind. Während die Register dauerhaft aufzubewahren sind, besteht hinsichtlich der Sammelakten Unklarheit bezüglich ihrer Bewertung und Archivwürdigkeit. In einem Workshop, der am 19. April 2010 im Archivamt durchgeführt wurde, ging es um die

Frage, wie mit Sammelakten umzugehen ist. In einem ersten Schritt wurden die gesetzlichen Vorgaben zur Führung der Register und Sammelakten vorgestellt, wobei insbesondere zu klären war, welche Unterlagen in den Sammelakten vorhanden sein können, die eventuell zusätzliche Informationen gegenüber den Registereinträgen bieten. Hier zeigte sich, dass insbesondere bei den Heiraten eine Reihe von Voraussetzungen zu erfüllen sind und eine Vielzahl von möglichen Ehehindernissen auftreten können, die sich in Form verschiedenartiger Bescheinigungen in den Sammelakten niederschlagen können. Der Umfang der Sammelakten zu den Geburts- und Sterberegistern hält sich dagegen in weitaus bescheidenerem Rahmen.

Welche Schriftstücke in den Sammelakten zu den drei Registern auftreten können, zeigen die folgenden Listen, für die die verschiedenen Personenstandsgesetze, die dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen und Dienstanweisungen sowie weitere Gesetze ausgewertet wurden.1 „Empfehlungen zur Bewertung von Sammelakten zu den Personenstandsregistern“ weiterlesen

Handreichung zur Bewertung von Unterlagen kommunaler Amtsleitungen

Was kann man behalten, was ist archivwürdig und was nicht? Diese zentrale Frage bringt den Kern einer archivischen Fachausbildung auf den Punkt.

Nach dem Rheinischen Archivtag in Duisburg, der sich mit dem wichtigen Thema der Überlieferungsbildung und der archivischen Bewertung beschäftigte, macht es Sinn, Publikationen zum Thema Bewertung in NRW an dieser Stelle noch einmal zu publizieren. Der Einfacheit halber wird mit den Veröffentlichung aus der Archivpflege für Westfalen -Lippe begonnen. Der folgende Text wurde im Heft 88, 2018 veröffentlicht:

Arbeitskreis Bewertung kommunalen Schriftguts in NRW, Handreichung zur Bewertung von Unterlagen kommunaler Amtsleitungen, in: Archivpflege für Westfalen und Lippe, Heft 88,  2018, S. 36-37.

Informationen zum Arbeitskreis Kommunale Bewertung in NRW finden sich unter:

https://www.lwl-archivamt.de/de/Fachinformationen/ueberlieferungsbildung/

 

Handreichung zur Bewertung von Unterlagen kommunaler Amtsleitungen

erarbeitet vom Arbeitskreis Bewertung kommunalen Schriftguts NRW[1]

 

Aufgaben und Organisation

Organisatorische Einheiten, die für bestimmte sachlich zusammenhängende Aufgabengruppen verantwortlich waren, wurden bis zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements in den Kommunen als Amt bezeichnet.[2] Der Amtsleitung oblag die fachliche Leitung und Aufsicht über die zugeordneten unselbstständigen Organisationseinheiten, die in der Regel als Abteilungen bezeichnet wurden. Die Amtsleitung war für ihr Amt verantwortlich und hatte Weisungsbefugnis gegenüber den Mitarbeitern des Amtes. Mehrere Ämter wurden im kommunalen Verwaltungsaufbau in Dezernaten zusammengefasst, die von Dezernenten geleitet wurden. Amtsleitungen und deren Personal unterstanden der Weisungsbefugnis des Dezernenten. Die Dezernate unterstanden dem Gemeinde-, (Ober-)Stadt- bzw. (Ober-)Kreisdirektor als Verwaltungsleiter der Kommune.

Seit Ende der 1990er Jahre brachten Reformen Neustrukturierungen und Neubezeichnungen im organisatorischen Aufbau der Kommunalverwaltungen. Ämter wurden beispielsweise zu Bereichen, Fachbereichen, Geschäftsbereichen oder Referaten. Die Bezeichnung einer Organisationseinheit ist jedoch für die Bewertungsentscheidung der dort entstehenden Unterlagen zweitrangig, sofern die Verwaltung und Steuerung eines größeren Verwaltungsbereiches wahrgenommen wird.

In Anlehnung an diese Bewertungsempfehlung können auch die Überlieferungen anderer übergeordneter Organisationseinheiten wie Dezernats- oder Fachbereichsleitungen bewertet werden. „Handreichung zur Bewertung von Unterlagen kommunaler Amtsleitungen“ weiterlesen

Workshop „Die Qual der Wahl – Bewertung von Fotos

Empfehlungen des Workshops „Die Qual der Wahl – Bewertung von Fotos“ am 18. Oktober 2017 im LWL-Medienzentrum für Westfalen

Auf dem vom LWL-Archivamt organisierten Workshop ging es um die Übernahme, Ordnung und Erschließung, besonders aber um die Bewertung von Fotos. Kerstin Burg (LWL-Medienzentrum für Westfalen), Dr. Axel Metz (Stadtarchiv Würzburg), Andreas Gaidt (Stadtarchiv Paderborn) und Tanja Wolf (Stadtarchiv Waiblingen) haben ihre Erfahrungen in Impulsreferaten vorgetragen, die im Anschluss von den Teilnehmern diskutiert wurden (vgl. den Tagungsbericht in Archivpflege in Westfalen-Lippe 88, 2018). „Workshop „Die Qual der Wahl – Bewertung von Fotos“ weiterlesen

Stelle im Westfälischen Literaturarchiv zu besetzen! (29,50 Stunden/Woche)

Foto: M. Bomholt

Ab dem 1.10.2018 suchen wir eine/n Archivar/in oder Bibliothekar/in für das Westfälische Literaturarchiv (WLA) im LWL-Archivamt. Die Stelle im Umfang von 19,50 Wochenstunden ist unbefristet. Die Hauptaufgabe besteht in der Bewertung, Übernahme und Erschließung der im Literaturarchiv deponierten literarischen Vor- und Nachlässe.

Mindestens bis 2021 gehört auch – mit weiteren 10 Wochenstunden – die Betreuung der Dienstbibliothek des LWL-Archivamtes zu den Aufgaben der Stelleninhaberin / des Stelleninhabers.

Nähere Informationen finden Sie hier.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Bewertung und Erschließung von Einzelfallakten der Kriegsopferfürsorge

von Nicola Bruns und Hans-Jürgen Höötmann

Ausgangslage

Die Bewertung von Einzelfallakten der Kriegsopferfürsorge anlässlich eines bevorstehenden Umzugs der LWL-Hauptfürsorgestelle im Sommer 2015 erbrachte das Ergebnis, dass diese Akten grundsätzlich nicht archivwürdig sind. Allerdings befanden sich seit längerer Zeit schon über 3.500 offensichtlich unbewertete Einzelfallakten aus diesem Bereich im Archiv des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (Archiv LWL). Informationen über die Hintergründe der Übernahme dieser Akten ließen sich in den Dienstakten leider nicht ermitteln, gesichert ist nur die Tatsache, dass sie sich bereits vor der Neustrukturierung des Archivs 1997 ff. in den Archivmagazinen befanden. Die Erfahrungen mit der Einzelfallaktenbewertung in der Altregistratur führten zu der Überlegung, die bereits im Archiv LWL vorhandenen Einzelfallakten generell auf ihre Archivwürdigkeit zu prüfen. Die Ergebnisse dieser Prüfung werden nachfolgend beschrieben, wobei als Bestandteil der Bewertung auch in groben Zügen die Organisation der Kriegsopferfürsorge beschrieben und der Inhalt der Überlieferung in aller Kürze skizziert wird. Neben der nicht alltäglichen Vorgehensweise bei der Überlieferungsbildung sind auch bei der Erschließung der Einzelfallakten bestandsspezifische Kriterien angewandt worden, die am Schluss des Beitrages geschildert werden. „Bewertung und Erschließung von Einzelfallakten der Kriegsopferfürsorge“ weiterlesen