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Schutzverpackungen – Qualität hat ihren Preis!

Das Team Bestandserhaltung informiert:

Schutzverpackungen stellen die Grundlage einer jeden archivgerechten Lagerung von historischen Dokumenten dar. Nicht ohne Grund wird die Anschaffung von Kartonagen und die Umsetzung von Verpackungs- oder Umbettungsmaßnahmen regelmäßig durch verschiedene Träger gefördert.

Abb. 1 Unverpacktes Schriftgut nach einem Wasserschaden. (Foto: LWL-Archivamt für Westfalen)

Dass Schutzverpackungen im Katastrophenfall in besonderem Maße zur Schadensminderung beitragen, wurde erst 2021 wieder unter Beweis gestellt. Nach tagelangem Starkregen waren zahlreiche  Archive in NRW und Rheinland-Pfalz von Überschwemmungen betroffen.

Abb. 2 Verpacktes Schriftgut ist besser vor Beschädigungen geschützt. (Foto: LWL-Archivamt für Westfalen)

 

Es zeigte sich deutlich: Archivgut, das verpackt gelagert wurde, wies deutlich weniger Schädigungen und Verunreinigung auf, als unverpacktes Schriftgut. Zudem erleichterte die Verpackung die Bergung und den Transport der betroffenen Archivalien erheblich.

 

 

 

Bei der Beschaffung von Schutzverpackungen besteht die Qual der Wahl zwischen einer Vielzahl von Materialien, Formen und Formaten. Hier ist es nicht leicht einen Überblick zu gewinnen, insbesondere da es gleich mehrere Normen für verschiedene Qualitätsmerkmale gibt (vgl. hierzu: „Anforderungen an Verpackungsmaterialien“). https://www.lwl-archivamt.de/de/bestandserhaltung_notfaelle/beratung_bestandserhaltung/#verpackung

Wichtig ist, dass die Schutzverpackung nicht nur konstruktiv ihren Zweck als Schutz vor Staub, Schadinsekten, Wasser sowie zur sichereren Handhabung und optimalen Lagerung erfüllt, sondern auch, dass die verwendeten Materialien keine Gefahr für das Archivgut selbst darstellen. Enthält eine Mappe oder Schachtel einen hohen Anteil an holzhaltigen Fasern oder ist sie sauer geleimt, werden Säuren in die Dokumente eindringen und dort Verbräunungen verursachen sowie die Alterung beschleunigen. Dies vermindert die Lebensdauer der Originale und erfordert kostenintensive Konservierungsmaßnahmen beispielsweise für eine vorzeitige Entsäuerung.

Abb. 3 Übervolle Kartonage minderer Qualität mit starker Verbräunung. (Foto: LWL-Archivamt für Westfalen)

Es ist daher bei der Beschaffung von Schutzverpackungen auf die relevanten Begrifflichkeiten zu achten. So garantiert der Begriff „säurefrei“ nicht, dass es sich um ein alterungsbeständiges Material handelt, sondern nur, dass es zum Zeitpunkt seiner Herstellung säurefrei war. Ist das Grundmaterial von geringer Qualität und enthält viele holzhaltige Fasern, kann auch eine alkalische Reserve die Säurebildung und Verbräunung nicht lange verzögern. Hingegen sind möglichst reiner Zellstoff, eine neutrale oder alkalische Leimung sowie eine alkalische Reserve Voraussetzungen für langlebige Produkte.

 

Primäre Bedeutung kommt hierbei jener Verpackung zu, die in direktem Kontakt zum Archivgut steht: der Sammelmappe aus alterungsbeständigem Karton. Bei der Sekundärverpackung, also der Archivschachtel, können hingegen geringfügige Qualitätsabstriche in Form einer leicht erhöhte Kappazahl in Kauf genommen werden. Dies ist – auch aus Kostengründen – bei den vom LWL-Archivamt angebotenen Schachteln der Fall.

In den letzten Monaten sind die Material- und Rohstoffpreise stark angestiegen, was sich auf dem einschlägigen Markt durch Materialengpässe und Preisanhebungen bemerkbar macht. Auch wenn geeignete Kartonagen deutlich teurer geworden sind, ist es nicht sinnvoll bei der Qualität zu sparen. Stabile Kartonagen aus alterungsbeständigen Rohstoffen sind langlebig in ihrer Funktion und garantieren eine sachgerechte Lagerung, die dazu beiträgt das Archivgut bestmöglich zu erhalten.

Abb. 4 Stülpdeckelschachtel im Foliuo-Format (Foto: LWL-Archivamt für Westfalen)

Aktuell können wieder Stülpdeckelschachteln sowie weiterhin Aktendeckel und Schlauchheftungen über das LWL-Archivamt für Westfalen zum Selbstkostenpreis bezogen werden. https://www.lwl-archivamt.de/de/bestandserhaltung_notfaelle/materialbestellung/

Hinweis:

Seit Kurzem finden Sie auf unserer Homepage eine Hilfestellung für die magazintechnische Bearbeitung: https://www.lwl-archivamt.de/de/bestandserhaltung_notfaelle/beratung_bestandserhaltung/#magazintechnische-bearbeitung ).

Gern beraten wir Sie auch persönlich zu weiteren Fragen der Bestandserhaltung.

Fördermöglichkeiten für Archive in NRW im Rahmen des Sonderprogramms der KEK – Update

Wichtige Info für nordrhein-westfälische Archive, die sich mit Bestandserhaltungsprojekten um eine Förderung im Rahmen des Sonderprogramms der KEK bewerben wollen (vgl. dazu den Blogbeitrag vom 18.12.2018)!

Die Antragsteller für KEK-Anträge 2019 müssen vor allem beachten, dass für das Sonderprogramm abweichend von der Antragsfrist der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien in NRW folgende kürzere Antragsfristen gelten, um die Erstbewertung des Antrags auf Landesebene (sog. Ersttestat; s. Nr. 5.1 der Fördergrundsätze der BKM) zu ermöglichen:

Der von der Beauftragten für Kultur und Medien veröffentlichte, elektronisch ausgefüllte Antragsvordruck muss bis zum 18. Januar 2019 in digitaler Form beim Ministerium für Kultur und Wissenschaft eingegangen sein. Die ausgefüllten Antragsvordrucke sind dabei an folgendes Funktionspostfach zu mailen: Fp-415@mkw.nrw.de  

Parallel dazu müssen die von einem Zeichnungsberechtigten des Antragstellers handschriftlich unterschriebenen Anträge in analoger, schriftlicher Form in einfacher Ausfertigung bis zum 25. Januar 2019 beim Ministerium für Kultur und Wissenschaft, Referat 415, Völklinger Straße 49, 40221 Düsseldorf eingegangen sein. 

Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft wird die fristgerecht eingereichten Anträge um das erforderliche Ersttestat ergänzen (Nr. 5-9 des Antragsvordrucks) und sowohl in digitaler wie auch in analoger Form an die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) bis zur dort gesetzten Frist (31.01.2019) weiterreichen.

Ein Bestandserhaltungskonzept auch für kleine Archive

Praxisnah: Priorisierung von Archivbeständen im Rahmen eines Bestandserhaltungskonzeptes

von Katharina Tiemann und Anna Ventura

Einleitung

Bestandserhaltung darf nur zum allerkleinsten Teil Restaurierung von Archivgut bedeuten. Dagegen ist den Arbeitsfeldern Prävention und Konservierung eine weitaus größere Aufmerksamkeit beizumessen. In diesem Bereich wurde bereits einiges geleistet: Bewusstseinsbildung und konkrete Aktivitäten zugleich. Beispielhaft sei auf das seit 2006 in NRW erfolgreich laufende Projekt „Landesinitiative Substanzerhalt“ verwiesen. Die Zahlen für den Landesteil Westfalen-Lippe sprechen für sich: 64 Kommunalarchive – dies entspricht in etwa einem Anteil von 28 % – beteiligen sich mittlerweile regelmäßig an der Massenentsäuerung, 81 Archive waren es insgesamt. Sicherlich trägt die Aussicht auf Fördermittel des Landes zu diesem sehr positiven Ergebnis bei. Besonders hervorzuheben ist, dass rund ein Viertel der beteiligten Archive inzwischen die Entsäuerung sogar ausschließlich aus Eigenmitteln finanzieren!
Trotz dieser positiven Signale ist das umfangreiche Aufgabenfeld der Bestandserhaltung immer noch kein Selbstläufer. Tun die Archive genug, um ihrem gesetzlich verankerten Auftrag, das Archivgut dauerhaft zu erhalten, nachzukommen? Die Archivarinnen und Archivare kennen selbstverständlich ihre Bestände, schließlich haben sie sie bewertet und übernommen, teilweise auch bereits erschlossen. Doch was können sie konkret über den Erhaltungszustand ihres Archivgutes und ggf. notwendige Erhaltungsmaßnahmen sagen? Käme morgen ein Politiker aus dem Kulturausschuss ins Archiv, der mit Interesse im Jahresbericht des Stadtarchivs von der Beteiligung des Archivs an der Landesinitiative gelesen hat, um zu erfahren, wie insgesamt der Erhaltungszustand der Archivbestände ist – könnten ihm substantielle Daten geliefert werden? Würde dieser Politiker dann auch noch fragen, wie hoch das jährliche Budget des Stadtarchivs im Idealfall sein müsste, damit in den nächsten 5 bis 10 Jahren sichtbare Erfolge im Rahmen der Bestandserhaltung erzielt werden können – könnten ihm belastbare Zahlen geliefert werden? Für welche Art von Maßnahmen? Dieser Fall ist vielleicht ein wenig konstruiert. Dennoch: Archive haben den gesetzlichen Auftrag, das Archivgut dauerhaft zu erhalten. Diesem Auftrag können sie nur nachkommen, wenn sie planvoll vorgehen. Tiefere Kenntnisse des Erhaltungszustandes der Bestände sind notwendig, Schäden sind zu ermitteln und entsprechende Maßnahmen daraus abzuleiten, deren finanzieller Aufwand zu beziffern ist. Mit einem solchen Handlungskonzept können Mittel, möglichst über einen längeren Zeitraum, bei der Politik eingeworben werden. Denn nur ein regelmäßiges Budget, und sei es auch noch so klein, kann die Archive in die Lage versetzen, kontinuierlich, über Jahre, bestandserhaltende Maßnahmen durchzuführen zu lassen. „Ein Bestandserhaltungskonzept auch für kleine Archive“ weiterlesen