Die Historikerin Mareike König (DHI Paris) hat zur Vorbereitung eines Vortrags mit dem spannenden Thema „Geschichtswissenschaft und Archive im digitalen Zeitalter: Chancen, Risiken und Nebenwirkungen“ auf dem 3. Berliner Archivtag am 20. November 2019 ein Meinungsbild bei den dort vertretenen Historikerinnen und Historikern eingeholt.
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Workshop „Genealogen als Nutzer und Partner der Kommunalarchive“ im LWL-Archivamt für Westfalen
Seit der Novellierung des Personenstandsgesetzes 2009 hat die Zahl der Genealogen, die Archive besuchen, noch weiter zugenommen. Zugleich wuchsen die Bestände durch die Übernahme von Personenstandsregistern und Sammelakten nicht unwesentlich an, wobei die Frage der Bewertung der Sammelakten sehr unterschiedlich beantwortet wird. Nachdem sich ein 1 ½-stündiger Workshop auf dem Westfälischen Archivtag in Gladbeck im März 2015 als zu kurz erwiesen hatte, um auch nur die drängendsten Fragen auf diesem Gebiet zu diskutieren, fand am 9. September im LWL-Archivamt ein eintägiger Workshop statt, an dem insgesamt 15 Vertreter von Archiven und genealogischen Vereinen teilnahmen.
Erwartungen von Seiten der Genealogen
Am Anfang stand eine Definition der Genealogie von Roland Linde, Geschäftsführer der Westfälischen Gesellschaft für Genealogie und Familienforschung: „Die Genealogie ist lebendiger Teil der historischen Erinnerungskultur und erfasst Namen und Lebensdaten von Menschen der Gegenwart und Vergangenheit, die durch Verwandtschaft und Abstammung miteinander verbunden sind. Sie bedient sich dabei der Methoden der historischen Quellenforschung und der Erkenntnisse der Geschichtswissenschaft. Umgekehrt können auf diese Weise gewonnene genealogische Forschungsergebnisse auch in Untersuchungen zu unterschiedlichsten historischen Fragestellungen Eingang finden.” Wie Linde betonte, erforschen Genealogen heute nicht mehr nur die Linie der Vorfahren väterlicherseits, sondern ganze Familienkreise, wobei sie sich international vernetzen.
Ihre Wünsche an die Archive erstrecken sich, abgesehen von der üblichen fachlichen Beratung und möglichst durchgehenden Öffnungszeiten, vor allem auf verbesserte Recherchemöglichkeiten im Internet, insbesondere durch die Interpräsentation von Findbüchern im Netz, aber auch durch strukturierte Hinweise auf genealogische Bestände im Archiv auf des Homepage, wie dies auf den Seiten der Stadtarchive Düsseldorf und Wuppertal zu sehen ist; dabei sollte auch auf die Sammelakten hingewiesen werden, die vielen Familienforschern offenbar bisher nicht bekannt sind. Gerade im Hinblick auf eine Rationalisierung der Arbeit ist es im ureigensten Interesse der Archive, den Benutzern eine möglichst selbständige Arbeit zu ermöglichen. Dabei muss, das sei hier am Rande angemerkt, die Erhebung von Gebühren in einem angemessenen Verhältnis zum Arbeitsaufwand und Ertrag stehen; es kann jedenfalls nicht die Hauptaufgabe der Archive sein, Einkünfte zu erwirtschaften.
Bestände
Die meisten Archive halten eine Vielzahl von Beständen zu genealogischen Fragen vor, wie Jochen Rath, Leiter des Stadtarchivs Bielefeld, an konkreten Beispielen zeigte. Die Personenstandsregister, also Geburts-, Heirats- und Sterberegister, bilden darunter nur eine, wenn auch zentrale Gruppe. Obwohl vom Gesetzgeber die Fristen zur Übergabe an die Archive so bemessen wurden, dass Schutzfristen für personenbezogene Daten nicht berührt werden, können in den Heiratsregistern Beischreibungen von Adoptionen eingetragen sein, die frühestens 10 Jahre nach dem Tod des Adoptierten offengelegt werden dürfen.
Heftig umstritten war die Frage der Bewertung der Sammelakten zu den Personenstandsregistern, denen in den Kirchenarchiven die Kirchenbuchbelege entsprechen; im Landeskirchlichen Archiv in Bielefeld werden sie von 1820 bis zur Einführung der Zivilehe aufbewahrt, danach kassiert, in der Diözese Münster bis 1950 übernommen, für die Zeit danach dagegen vernichtet, und im Erzbistum Paderborn werden sie nach den Visitationen in den Pfarreien kassiert.
Die weit überwiegende Mehrheit der Teilnehmer sprach sich für eine komplette Übernahme aus. Als Gründe für eine solche Entscheidung wurden angeführt: das hohe Interesse der Genealogen und Erbenermittler, aber auch der mit Recherchen beauftragten Archivmitarbeiter und die damit verbundene häufige Benutzung; mögliche Zusatzangaben wie z.B. die Anzahl der Kinder bei den Sterbefällen oder die Angabe der Eltern bei den Heiraten; die Funktion als Ersatzüberlieferung etwa beim Verlust der Melderegister.
Andererseits gehören die Sammelakten zum massenhaft gleichförmigen Schriftgut, von dem wegen der Menge nach archivfachlichen Grundsätzen in der Regel nur eine repräsentative Auswahl archiviert wird. Bevor man sich bei den Sammelakten zu einem solchen Schritt entschließt, sollte durch eine Autopsie wenigstens einiger exemplarischen Akten der Gehalt der übernommenen Bestände überprüft werden, da je nach Standesamt und Standesbeamten sehr unterschiedliche Informationen aufbewahrt wurden und da in Räumen und Zeiten mit hoher Migration andere Informationen zu erwarten sind als in solchen ohne. Mancherorts wurden auch eigene Aktenserien für Sonderfälle gebildet, in denen evtl. mehr Zusatzinformationen gesammelt sind als in den Standardserien. Autopsie in einzelnen Archiven hat ergeben, dass sich die Überlieferung der Sammelakten bei inhaltlicher Einzelbewertung auf etwa die Hälfte bis ein Drittel reduzieren lässt. Außerdem ist zu berücksichtigen, ob die Sammelakten als Ersatzüberlieferung verlorener Bestände benötigt werden. Schließlich ist die Frage zu stellen, ob die in den Sammelakten zu erwartenden Zusatzinformationen nicht an anderer Stelle im eigenen oder anderen Archiven dokumentiert sind, wie beispielsweise Akten zu Ehescheidungen bei den Amtsgerichten; hier wäre mit den staatlichen Archiven die Frage der Übernahme dieser Scheidungsakten zu klären.