Herr Stumpf eröffnet den zweiten Tag des 76. Westfälischen Archivtages in Gütersloh wie gewohnt mit der aktuellen Stunde.
1. Archivgesetz NRW, Prof. Marcus Stumpf (LWL-Archivamt)
Die Novellierung des Archivgesetzes NRW verzögere sich weiter. Die ursprünglich für September 2024 geplante Verbändeanhörung habe noch nicht stattgefunden. Damit erscheine eine Verabschiedung bis zur parlamentarischen Sommerpause nicht mehr möglich.
Herr Dr.Scholz, Landesfachstelle für Archive und öffentliche Bibliotheken im Brandenburgischen Landeshauptarchiv
„…Wäre es nicht gerechtfertigt… der Überlieferung von Unterlagen absoluten Vorrang einzuräumen?“
Diese Frage stellte Dr. Michael Scholz, der hier konsequent die Probleme bei der Überlieferungsbildung in Archiven ansprach und Probleme bei der Anbietungspflicht erläuterte.
So ist die Pflicht zur Anbietung von Verwaltungsunterlagen an Archive eine wesentliche Voraussetzung für die planmäßige Überlieferungsbildung, bei der jedoch immer wieder praktische oder archivrechtliche Widerstände entstehen.
Genauso ging es aber auch um Defizite in der Gesetzgebung, die dazu führen können, dass die allgemeine Anbietungspflicht immer weiter ausgehöhlt wird, was auf lange Sicht der Überlieferungsbildung in Archiven schadet. Denn längst haben sich Verwaltungsabläufe eingebürgert, die der Anbietung von Archivgut nicht gerade zugutekommen, obwohl die Anbietungspflicht ein klarer Bestandteil des Archivgesetzes ist. Doch hier liegt auch oft das Problem, denn andere Gesetze wie z.B. das Datenschutzgesetz stehen dem Archivgesetz entgegen und formulieren Vorschriften, die das Archivgesetz unterwandern können. Das Datenschutzgesetz als Beispiel sagt aus, das Unterlagen nicht übernommen werden, „sofern die Speicherung der Daten unzulässig war“ oder das „Unterlagen von Beratungsstellen nur in anonymisierter Form angeboten werden dürfen“.