Seit nunmehr zwei Jahren gibt es das Förderprogramm „Archiv und Schule“ beim Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW. Es ist hervorgegangen aus dem Landeswettbewerb „Archiv und Jugend“, nachdem sich durch die Bildungspartnerschaft „Archiv und Schule“ die Rahmenbedingungen geändert hatten.
Waren bis dahin nur Projekte mit jungen Leuten außerhalb der Schule antragsfähig, können sich seitdem nur Institutionen bewerben, die eine Bildungspartnerschaft zwischen Archiv und Schule nachweisen können, deren vorrangiges Ziel es ist, die Bildung an nordrhein-westfälischen Schulen durch die Zusammenarbeit mit örtlichen Kultureinrichtungen zu verbessern. Diese formale Voraussetzung wird zwar von vielen Archiven bedauert, aber die Medienberatung NRW hat inzwischen viele Informationen über den Weg zu einer solchen Partnerschaft ins Netz gestellt, sodass es Archiven, die regelmäßig mit Schulen arbeiten, nicht allzu schwer fallen dürfte, eine solche Kooperation in die Form einer Bildungspartnerschaft zu überführen (http://www.archiv.schulministerium.nrw.de/Bildungspartner/Bildungspartnerinitiativen/Archiv-und-Schule/ ).
Der Vorteil einer solchen Vereinbarung – und nur darum handelt es sich und nicht um einen Vertrag – liegt auf der Hand: Sie sorgt dafür, dass das Archiv nicht nur zu Zeiten, wenn Schülerinnen und Schüler nur noch schwer zu motivieren sind, etwa am Schuljahresende, von Schulen angesprochen werden, sondern regelmäßig Schulklassen oder Kurse ins Archiv kommen, wenn dies dem Curriculum entspricht. In diesen Fällen lohnt es sich, über eine Einführung in Aufgaben und Arbeitsweisen von Archiven und eine Führung durch die Räume hinaus den Schülerinnen und Schülern auch ein Angebot zu inhaltlicher Arbeit zu machen, das einige Vorbereitung erfordert.
Und hier setzt das Förderprogramm an. Hatte der Schwerpunkt beim Landeswettbewerb „Archiv und Schule“ auf innovativen Ideen gelegen, ist das Förderprogramm „Archiv und Schule“ ganz auf Nachhaltigkeit, d.h. auf die Entwicklung von Konzepten und Materialien ausgerichtet, die nachgenutzt werden können. Das können Texte, Bilder oder Projekte sein, die in gedruckter Form, als Ausstellung oder auch via Internet mehrfach verwendet werden können; gesucht werden aber vor allem Konzepte und Materialien, die wiederholt bei den regelmäßig ins Archiv kommenden Gruppen einer Bildungspartnerschaft eingesetzt werden können. Die Entwicklung solcher Konzepte, die Auswahl geeigneter Bestände und Archivalien, die Herstellung von Arbeitsmaterialien, der Aufbau von Internetplattformen erfordert Zeit und ggf. auch Geld, liegen sie aber einmal vor, erleichtern sie in Zukunft die Arbeit mit den Schülergruppen der Bildungspartnerschaft und auch denen anderer Schulen. Dabei trägt die Bildungspartnerschaft dazu bei, dass nicht am Lehrplan vorbei Angebote entwickelt werden. Hier sind nicht zwingend neue Ideen gefordert; vielmehr ist es ausdrücklich erwünscht, dass Vorbilder nachgeahmt und auf die eigenen Möglichkeiten zugeschnitten werden. Einige Beispiele finden sich auf der Seite der Medienberatung (http://www.learnline.schulministerium.nrw.de/learnline/search?exposed=1&search=&publishers[]=Archiv+und+Schule), andere auf der Homepage der Archivpädagogen (http://www.archivpaedagogen.de/praxismodule.html).
Der Zuschuss wird sowohl auf Materialien wie auf Personalkosten zur Entwicklung eines archivpädagogischen Moduls gewährt. Der Fördersatz liegt in der Regel bei 80 %, kann im Einzelfall, z.B. bei Nothaushalten, auf 90 % erhöht, in anderen Fällen auch auf 70 % gesenkt werden. Entscheidend ist, dass am Ende ein Produkt steht, dass auch ohne weitere Kosten eingesetzt werden kann. So soll das Archiv in die Lage versetzt werden, mit möglichst geringem Aufwand regelmäßig, wenigstens einmal im Jahr, einer Schülergruppe der Partnerschule ein interessantes archivpädagogisches Angebot zu machen. Gerade kleine Archive sollen auf diese Weise von dem Förderprogramm profitieren, aber natürlich sind auch die Anträge größerer Archive willkommen.
Falls Ihr Interesse an dem Förderprogramm geweckt sein sollte, ist in diesem Herbst darauf zu achten, dass der Abgabetermin wegen des frühen Schuljahresbeginns auf den
15. September 2015
vorverlegt wurde.