Ba-Wü zieht nach: Löschdatensätze aus dem Meldewesen sind anbietungspflichtig!

MeldewesenBaWüIn der jüngst erschienenen Ausgabe des ARCHIVAR 68 (2015), S. 255-256 berichten Katharina Ernst und Miriam Eberlein über die erfolgreichen Bemühungen, auch in Baden-Württemberg die Überlieferung der elektronischen Melderegister rechtlich zu ermöglichen. Datenschutzrechtlich begründete Löschvorschriften des Melderechts gefährdeten bisher die Integrität der Meldedaten dadurch, dass v.a. die Daten über die Eltern-Kind-Relationen mit der Volljährigkeit des Kindes gelöscht werden sollten.

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