Die Urkunden des Adelsarchivs Helmern wurden in diesem Jahr komplett digitalisiert und im Archivportal NRW eingebunden. Der Link zum Findbuch zum Bestand “Helmern A, Urkunden” ist hier: https://www.archive.nrw.de/archivsuche?link=FINDBUCH-Find_47A175A0-C77B-449A-BE74-90B18AE7D8A2P325RA15
Der Urkundenbestand wurde 1987 von Dr. Wolfgang Bockhorst, aufbauend auf früheren Bearbeitungen, in der vorliegenden Weise erschlossen.
Im Archiv Helmern befindet sich darüber hinaus nur noch eine weitere Urkunde im Bestand “Herstelle”, der ansonsten nur aus Akten besteht. (Bestandsinformationen: https://www.archive.nrw.de/archivsuche?link=BESTAND-Best_044CDC9B-D5B4-4E19-9E7A-49077A931030ACTAPRO. Hier wurde auf die Onlinestellung verzichtet. Stattdessen kann sie hier präsentiert werden:

Signatur: Hel.Her – Uk 1
Datierung: 1664 Mai 10 (1696, 1853)
Regest: “Joanna Agnes v. Harff, Witwe des Philipp Gottfriedt Spiegel zum Desenberg und Klingenburg, bekennt für sich, ihre Kinder und mit Wissen und Willen der unten benannten Vormünder, in ihren “anliggenden nöthen” von Gerhardt Boleman, Vormund der ehelichen Kinder des Leonhardt Kayser, 200 Rtl. in Kreuztalern, Friesentalern, Dukaten und Kopfstücken zu 10 Rtl. aufgenommen und heute in bar empfangen zu haben, die sie für die “bevorstehende Ehesache und Ehrenwerck” ihrer Tochter Francisca Maria Mechtilde verwenden möchte. Die Ausstellerin verpflichtet sich bzw. ihre Erben, die Kapitalien aus ihren klingenburgischen Gütern am Fest Circumcisionis Domini (1. Januar) dem Boleman bzw. dessen Erben entsprechend der Reichsordnung verzinsen zu wollen. Als Unterpfand setzt sie ihre klingenburgischen Pacht-, Mühlen- und Zehnteinkünfte ein; die Frist zur beiderseitigen Loskündigung beträgt ein halbes Jahr.

Rückseite: 1696 April 20 Kloster Gehrden
Caspar Philip Spiegel zum Desenberg bekennt, von der Äbtissin des Klosters Gehrden [Margaretha Josina Ursula v. Schorlemer] zur Ablösung der [umseitigen] Obligation 200 Rtl. in bar erhalten zu haben. Als Unterpfand setzt er die Pacht-, Mühlen- und Zehenteinkünfte seiner Güter zu Helmarshausen und Klingenburg, insbesondere aber die klingenburgischen Meiereieinkünfte, ein. Der Aussteller verpflichtet sich gegenüber der Gläubigerin, jährlich, am Fest Circumcisionis Domini (1.1.), an das Kloster eine Pension in Höhe von 10 Rtl. zu liefern.
Unterschrift des Ausstellers, dessen rotes Lacksiegel zerstört. Vermerk, Beverungen 1853 Oktober 27, daß nach Löschung der verbrieften 200 Reichstaler im Hypothekenbuch von Kassel infolge einer Verfügung von 1853 Oktober 26 die vorliegende Urkunde kassiert worden sei.”