Aus aktuellem Anlass haben wir kurzfristig die Fortbildungsveranstaltung „Neue Entgeltordnung für Kommunen und ihre Auswirkungen auf die Beschäftigten in Archiven“ (Anmeldung ab sofort möglich!) am 7. Juli 2016 anberaumt. Im Folgenden veröffentlichen wir bereits vorher eine vorbereitenden Text als Gastbeitrag aus der Feder von Herrn Eckhard Möller. Vielen Dank dafür!
Die mit den Arbeitgebern im Bereich der Kommunen erzielte Tarifvereinbarung vom 29. April 2016 bringt für die Beschäftigten im Bundesarchiv und den Kommunalarchiven deutliche Vorteile mit sich. Das betrifft nicht nur die Erhöhung der Entgelte rückwirkend zum 1. März 2016 um 2,4% und noch einmal zum 1. Februar 2017 um 2,35%, sondern vor allem die neue Entgeltordnung.
Zur Erinnerung
Beim Inkrafttreten des TVöD im Jahr 2005 war zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite die Vereinbarung einer neuen Entgeltordnung, nach der die Eingruppierung der Beschäftigten erfolgen soll, fest vereinbart worden. Für den Bereich der Archive und der Bibliotheken wurde dabei seitens der Gewerkschaft ver.di und des Verbandes deutscher Archivar*innen die Forderung erhoben, die speziellen Eingruppierungsmerkmale des alten Bundesangestelltentarifvertrags, die sich im gehobenen Dienst als Mauer gegen Höhergruppierungen erwiesen hatten und Archivar*innen gegenüber Beschäftigten mit gleicher formaler Qualifikation in anderen Tätigkeitsfeldern benachteiligten, aufzuheben. Die Eingruppierung sollte vielmehr nach den gleichen Tätigkeitsmerkmalen wie für andere Beschäftigte der öffentlichen Verwaltung erfolgen.
Nachdem der ‚Geleitzug‘ der öffentlichen Arbeitgeber in Tariffragen bereits mit dem Abschluss des TVöD für den Bund und die Kommunen und des TVL für den Bereich der Länder zerbrochen war, folgte für den Bereich des Bundes bereits im Jahr 2014 eine Neuregelung der Entgeltordnung, nach der die Eingruppierung für den Archivbereich in Anlehnung an die Eingruppierungsregeln für die allgemeine Verwaltung erfolgte. Für die Kommunen hat es nun zwei weitere Jahre gedauert, bis ein Erfolg in Sachen Entgeltordnung vermeldet werden kann.
Für den Bereich der Kommunen konnte nun ein weitergehender Erfolg erzielt werden:
Für den Bereich der Archive (und Bibliotheken) gibt es ab dem 1. Januar 2017 keine speziellen Eingruppierungsmerkmale mehr. Vielmehr erfolgt die Eingruppierung der Beschäftigten nach den gleichen Kriterien wie für die allgemeine Verwaltung. Damit sind alle Hindernisse, die bislang Höhergruppierungen im Wege standen, weggefallen und haben Archivbeschäftigte endlich die gleichen Chancen zur Höhergruppierung wie andere Beschäftigte mit gleicher Qualifikation. „Tarifvereinbarung im öffentlichen Dienst bringt Vorteile für den Bereich der Archive“ weiterlesen