Wenn man im Lesesaal eines Archivs sitzt und Berge von Akten vor sich liegen hat, kann man nicht jede Seite bis in jede Einzelheit lesen. Es würde viel zu lange dauern. Die Kunst ist das Querlesen. Hier einige Tipps, wie man sich beim Lesen eines frühneuzeitlichen Aktenstücks orientieren kann, um möglichst schnell die wesentlichen Informationen für die persönliche historische Fragestellung zu finden.
Die Präsentation zum Thema “Akten querlesen” wurde für einen Workshop des ZeTeK (Zentrum für Textedition und Kommentierung an der WWU Münster) am 17.2.2016 erstellt. Sie kann hier heruntergelanden werden.
Es ist soweit! Das Chirograph, welches vor einer Woche einen Auftritt auf Facebook hatte, wurde von Frau Gerbert, Herr Klötzer und mir transkribiert. Wir dürfen Ihnen den Text nun präsentieren.
An dieser Stelle vorab ein paar Infos: Es handelt sich hierbei um eine Eheberedung, die dem heutigen Ehevertrag sehr ähnlich ist. Beide Eheleute handelten peinlich genau die Mitgift aus, vor allem wurde die finanzielle und wirtschaftliche Absicherung der Frau vertraglich festgesetzt.
In unserem Fall haben am 19. Juni 1526 die Eheleute Elseke Warendorp und Wessel Kruse ihren Ehevertrag ausgehandelt. Da unter den Zeugen ein Johann Droste in der Funktion des Kämmerers genannt wird, ist es durchaus möglich, dass über Johann diese Urkunde in den Aktenbestand der Hülshoffs gelangte.
Hier die Transkription:
In den namen Godz amen. Kundich sy apenbaer allenn luden, dat vp dach data deszer nottulen
dorch de erbarenn vnnd ersamen Johannn Drosten, kemner, Berndt van der Thynnen, Bertoldt Travelman,
is eyndrechtlikenn beforwordet, offt Wessell vor Elseken (wanner ße echtelude syn) eyrsten verstorue vnd afflyuich
worde sunder nagelatenn lyves eruen, van erer beyder lyve echt vnnd crecht gebornn, dat Godt verbeyden mo-
the, so sall Elseke Wessels neesten frunden weddergheuen, twyntich golden gulden vnnd dan dat semptliche gudt
beholden, oick, offt Elzeken eyrst vnde vor Wessell verstorüe, all sunder nagelatenn lyues eruen, van en bey-
den echt vnnd crecht gebornn, wii vorß[creuen] is, sass Wessell alsdan der vpgemelten Margareten Warndorps kyndern
weddergheuen twyntich golden gulden, vnnd dan oick dat semptlike gudt beholden, idt en wer sake, de brueth
vnnd brudegam vnder sich kentliken anders wes eyns worden, en des beholtlick noch is mede bededinget
offt welck van brudegam eder brueth desßer dedinge wedderqwemen, nicht volgen offt holden wolden
dat dan de vngehorszam deme ghehorszamen gheuen vnnd betalen sall to schoneschatte vyfftheyn golt guldenn
vnnd dyt allent sunder argelist, vnnd desßes in orkunde der warheyt syndt desßer nottulen
twee gelix inneholdz myt eyner handt geschreven vnnd dorch den namen Jhesus1 vth eynandernn
gesnedenn der ytlick parth eyne entfangen hefft, dar oick de vorgerorden dedingeslüde vnnd bruetmans
to aechten tüchluden to gebeden syn na sathe des Stadz Munster imm jarnn vnszes hernn MVC
sessvndetwyntich [1526] des dinxstedages vp dach Geruasii et Protasii martirum [19.06.]
Und hier ein Übersetzungsvorschlag:
In dem Namen Gottes Amen. Kundig sei offenbar allen Leuten, dass am Tag des Datums dieser Nottel
durch die ehrbaren und ehrsamen Johann Droste, Kämmerer, Berndt van der Tinnen, Berthold Travelmann,
Hinrich Rotgers, Conrad Kruse und Tönnies Kruse eine heilige Ehe und Brautschaft nach Einsetzung
und Recht der heiligen Kirche und Sitten und Gewohnheiten der Stadt Münster vereinbart, verhandelt und ge-
schlossen ist zwischen Wessel Kruse und Elseke Warendorp, des verstorbenen Bernd Warendorps Tochter, also dass der
selbe Wessel soll haben und nehmen die genannte Elseke zu einer Ehefrau, auf sein sämtliches Gut,
das die ehrbare Margareta Warendorp, nachgelassene Witwe des verstorbenen Bernd Warendorp, der vorgenannten Elseke zum Brautschatz
mit geben soll an barem Geld fünfzig Goldgulden, und zu Nutzen der Brautschaft zwei Malter Roggen, dazu soll
Elseke, die Braut, mitbringen ein Bett mit seiner Zubehörung, sechs Stockkissen, sechs Kopfkissen, einen Spind,
eine Sitztruhe, einen Schrank mit Tuchen, drei Fuken, drei Röcke, einen neuen Pelz und einen neuen [hock], weiter
ist einträchtiglich befürwortet, wenn Wessel vor Elseke (sobald sie Eheleute sind) zuerst verstürbe und ablebend
würde ohne nachgelassene Leibeserben, von ihrer beider Leiben ehelich und recht geboren, das Gott verbieten müss
te, so soll Elseke Wessels nächsten Verwandten wiedergeben zwanzig Goldgulden und dann das sämtliche Gut
behalten, auch, wenn Elseke zuerst und vor Wessel verstürbe, auch ohne nachgelassene Leibeserben, von ihnen bei-
den ehelich und recht geboren, wie vorgeschrieben ist, soll Wessel alsdann den Kindern der obengenannten Margarete Warendorp
wiedergeben zwanzig Goldgulden und dann auch das sämtliche Gut behalten, [außer] es wäre Sache, [dass] die Braut
und Bräutigam unter sich kenntlich, sich anders geeinigt hätten und dessen vorbehalten noch ist mitverhandelt
wenn welcher von Bräutigam oder Braut Vereinbarung zuwider käme, nicht folgen oder halten wollte,
dass dann der Ungehorsame dem Gehorsamen geben und bezahlen soll zur Beschwichtigung fünfzehn Goldgulden
und dieses alles ohne Arglist und dieses in Urkunde der Wahrheit sind dieser Nottel
zwei gleichen Inhalts mit einer Hand geschrieben und durch den Namen Jhesus auseinander-
geschnitten, deren jeder Teil eine [Nottel] empfangen hat, da auch die vorgenannten Verhandlungsleute und Brautmänner
zu echten Zeugen hinzugebeten sind nach Satzung der Stadt Münster im Jahre unseres Herrn
1526 des Dienstags auf den Tag der Märtyrer Gervasius und Protasius [19. Juni].
Signatur: Hül.Hül74
1 Vgl. Lübben, August: Mittelniederdeutsches Handwörterbuch (Verein für niederdeutsche Sprachforschung, Bd. 2), Norden u.a., 1888, S. 544. Hiernach bezeichnet “fuke” eine Art Frauenbekleidung oder einen Unterrock. 2 Das Wort “Jhesus” lässt sich entlang der Schnittkante der Urkunde erahnen.
Heute vor 130 Jahren, am 6. Juli 1886, wurde in Lyon einer der bedeutendsten französischen Historiker des 20. Jahrhunderts geboren: Marc Bloch, aus einer gutbürgerlichen jüdischen Familie stammend – sein Vater Gustave war selbst Professor für Alte Geschichte – erhielt eine exzellente Ausbildung in Paris: Er ging am renommierten Lycée Louis-le-Grand zur Schule und studierte anschließend, von 1904 bis 1908, an der – nicht minder renommierten – École Normale Supérieure, anschließend noch jeweils ein Semester in Berlin und Leipzig. Zunächst als Gymnasiallehrer in Montpellier und Amiens tätig, nahm er am Ersten Weltkrieg als Offizier teil und wurde hoch dekoriert. Nach dem Krieg war er zunächst Dozent, dann ordentlicher Professor an der neu gegründeten „Université de Strasbourg“. 1936 erhielt er einen Ruf auf einen Lehrstuhl für Wirtschaftsgeschichte an der Sorbonne. Früh wandte sich sein Interesse auch und gerade der mittelalterlichen Geschichte zu. „Zum 130. Geburtstag von Marc Bloch“ weiterlesen
Im Stadtarchiv Greven haben wie überall Benutzerinnen und Benutzer, die erstmalig mit Archivalien arbeiten, häufig Probleme mit dem Lesen der verschiedenen enthaltenen historischen Schriften. Das Stadtarchiv Greven hat daher eine Schrifthilfe online zur Verfügung gestellt, da wir selbst keine Paläographie-Kurse anbieten können. Für Interessierte gibt es nun ein Angebot des Arbeitskreises „Familienforschung“ im Heimatverein Greven 1982 e.V., auf das hier gerne hingewiesen werden soll.