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Konrad-von-Soest-Preis für bildende Kunst – 1968 verliehen an Otto Piene

von Nadine Glaeser und Stefan Thodt-Werner

Dieser Text ist Teil der Serie „Der LWL vor 50 Jahren“, in der die Auszubildenden zur/zum Fachangestellten für Medien und Informationsdienste (FaMI) – Fachrichtung Archiv des LWL-Archivamtes für Westfalen Einblicke in die Geschichte des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) geben.

Für herausragende Leistungen im Bereich der bildenden Kunst, für ein einzelnes Werk oder die Gesamtleistung eines Künstlers, der entweder im Bereich des LWL tätig ist oder aus Westfalen stammt, wird vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe seit 1952 alle zwei Jahre der Konrad-von-Soest-Preis verliehen – in Erinnerung an den gleichnamigen großen deutschen Künstler. Am 19. Dezember 1968 ging er an Otto Piene.

„Der Kunstpreis soll ein Bekenntnis zur Kunst unserer Zeit sein. Die Impulse, die von ihm ausgehen, sollen nach unserem Wunsch den Künstler ebenso treffen und anregen wie die Gesellschaft“ – So drückte es 1968 der damalige Landesdirektor Walter Hoffmann aus, als er die Ansprache zur Verleihung des Preises hielt.

Otto Piene (Quelle: LWL-Archivamt)

Der Preis kann nur einmal an denselben Künstler verliehen werden, vielleicht einer der vielen Gründe, warum er in der Kunstszene und darüber hinaus stets an Ansehen hinzugewonnen hat. Zu den bisherigen Preisträgern zählen unter anderem der informelle Künstler Emil Schumacher (1956) oder ganz aktuell in 2018 die zeitgenössische Malerin Tatjana Doll. „Konrad-von-Soest-Preis für bildende Kunst – 1968 verliehen an Otto Piene“ weiterlesen

Archive und Wikipedia: Eine Partnerschaft mit Möglichkeiten

Wikipedia, die freie Universalenzyklopädie, ist einer breiten Mehrheit gekannt. Gibt man einen bestimmten Begriff in eine Suchmaschine ein, erscheint der Artikel aus Wikipedia dazu ganz oben, oft an erster Stelle. Ihre Breitenwirkung ist inzwischen also nicht zu unterschätzen. Wie lässt sich diese große Datenbank, die täglich weltweit von Ehrenamtlichen erschaffen und erweitert wird, mit der fachlichen Arbeit in Archiven in Beziehung setzen? Das bedeutet, wie lassen sich Synergien zwischen Archiven und Wikipedia schaffen? Auf der einen Seite können Archive Informationen in Wikipedia einfließen lassen, die dort noch unbekannt waren, auf der anderen Seite können über Wikipedia historische und fachliche Information verbreitet werden, sie müssen oder sollten vor allem richtig sein.

Wikipedia19.2.18

 

 

 

 

 

 

Das LWL-Archivamt hat es sich zusammen mit dem Arbeitskreis “Offene Archive” beim Verband der Deutschen Archivarinnen und Archivare (VdA) zur Aufgabe gemacht, diese wichtige Möglichkeit der archivischen Öffentlichkeitsarbeit aktuell stärker in den Blick zu nehmen. Zumal es sich bei einem Wikipedia-Artikel zwar um eine Web 2.0 Funktion handelt, sie aber wie selbstverständlich schon seit Jahren auch voin kleineren Archiven genutzt wird.1

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  1. Vgl.: Social Media (auch soziale Medien) sind digitale Medien und Methoden (vgl. Social Software), die es Nutzern ermöglichen, sich im Internet zu vernetzen, sich also untereinander auszutauschen und mediale Inhalte einzeln oder in einer definierten Gemeinschaft oder offen in der Gesellschaft zu erstellen und weiterzugeben, vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Social_Media []

Anmeldefrist zum 2. Lehrgang FAMI-Fachwirt läuft am 21. September ab

Gepr_fter_Fachwirt_2015_DeckblattAm 21. September  läuft die Anmeldefrist für die Teilnahme am zweiten Lehrgang zum geprüften Fachwirt/zur geprüften Fachwirtin für Medien- und Informationsdienste ab, der am 2. November 2015 startet. Aus diesem Anlass posten wir an dieser Stelle hier noch einmal den Artikel des Kollegen Höötmann zum Thema “Fachwirt”, der zeigt, welche Chancen diese Weiterbildungsmöglichkeit für FAMIS bietet.

 

 

 

 

 

Realisierung der Aufstiegsfortbildung zum Fachwirt/zur Fachwirtin für Medien- und Informationsdienste in Nordrhein-Westfalen (abgedruckt in: “Archivpflege für Westfalen-Lippe, Heft 78/1/2013, S. 13-19)
Von Hans-Jürgen Höötmann

Grundsätzlich ist eine Aufstiegsfortbildung in allen anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz möglich. In der Regel setzt sie eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine einschlägige, meist mehrjährige Berufserfahrung voraus. Sowohl für die Absolventen als auch für die Arbeitgeber ist eine berufliche Weiterbildung von Vorteil: Einerseits erweitert sie die fachlichen Kompetenzen, erhöht das Qualifikationsniveau, zeugt von Engagement und Leistungsbereitschaft, andererseits soll sie berufliche Aufstiegsperspektiven bieten und ist somit für die nachhaltige Nachwuchswerbung gerade in Zeiten, in denen nahezu tagtäglich der absehbare Fachkräftemangel thematisiert wird, ein nicht unwesentliches Attraktivitätskriterium für das Berufsbild des Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste (FaMI). Erinnert sei an dieser Stelle daran, dass der Beruf des FaMI per Verordnung zum 1. August 1998 in Kraft gesetzt wurde und seit 2001 im Durchschnitt jährlich über 500 Absolventen die Ausbildung beenden.
In Nordrhein-Westfalen ist es nunmehr seit Herbst 2012 möglich, eine berufsbegleitende Fortbildung zum Geprüften Fachwirt oder zur Geprüften Fachwirtin für Medien- und Informationsdienste zu absolvieren. Vorausgegangen sind diesem Schritt
• fortwährende, jahrelange Diskussionen im fachlich zuständigen Berufsbildungsausschuss NRW bei der Bezirksregierung Köln für den Ausbildungsberuf Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste (nachfolgend: Berufsbildungsausschuss NRW),
• die erfolgreiche Suche der nach dem Berufsbildungsgesetz zuständigen Stelle bei der Bezirksregierung Köln nach einem Fortbildungsträger und
• die Erarbeitung eines Curriculums sowie einer Prüfungsordnung. „Anmeldefrist zum 2. Lehrgang FAMI-Fachwirt läuft am 21. September ab“ weiterlesen

2. Lehrgang zum Fachwirt/zur Fachwirtin für Medien- und Informationsdienste startet

Sie sind FaMI und suchen eine neue Herausforderung? Dann sollten Sie Ihre Chance nutzen!

Am 2. November 2015 beginnt der 2. Lehrgang zum Fachwirt/zur Fachwirtin für Medien- und Informationsdienste. Angeboten vom ZBIW der Fachhochschule Köln bietet der Lehrgang 16 Interessierten aus Archiven, Bibliotheken und Informationseinrichtungen eine sehr gute Möglichkeit, sich beruflich weiterzuentwickeln und für die Übernahme von Fach- und Führungsverantwortung im mittleren Management zu qualifizieren.

Gepr_fter_Fachwirt_2015_Deckblatt

Selbständiges Aneignen von Kenntnissen und Lösungsstrategien, die Möglichkeit, vorhandenes berufsfachliches Grundlagenwissen auszubauen und zu vertiefen sowie der Transfer der Lehrinhalte in die berufliche Praxis zeichnen diese nach dem Berufsbildungsgesetz geregelte dreijährige Weiterbildung aus: „2. Lehrgang zum Fachwirt/zur Fachwirtin für Medien- und Informationsdienste startet“ weiterlesen

Neuer Fachwirtlehrgang startet im Herbst 2015

 

(FH-Köln)Der zweite Lehrgang zum geprüften Fachwirt/zur geprüften Fachwirtin für Medien- und Informationsdienste startet am 2. November 2015. Er wird vom ZBIW – Zentrum für Bibliotheks- und Informationswissenschaftliche Weiterbildung – der Fachhochschule Köln organisiert und durchgeführt. Die dreijährige Fortbildung richtet sich sowohl an Beschäftigte in Archiven als auch an Beschäftigte in Bibliotheken und anderen Informationseinrichtungen, die eine Aufstiegsfortbildung und berufliche Weiterbildung anstreben. Er baut auf den Ausbildungsinhalten der Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste aller Fachrichtungen auf und steht allen Fachangestellten mit mindestens einjähriger Berufspraxis, aber auch anderen Arbeitnehmern ab fünfeinhalb Jahren Berufspraxis in Tätigkeitsfeldern der Fachangestellten offen. Da der Lehrgang berufsbegleitend durchgeführt wird, richtet er sich somit primär an alle, die eine Weiterbildung ohne Hochschulzugangsberechtigung suchen und ihre berufliche Tätigkeit für die Dauer der Qualifizierung nicht aufgeben möchten oder können. Durch einen hohen Anteil an E-Learning-Modulen bietet er eine flexible Einteilung der Lehrinhalte und den Teilnehmenden Freiräume bei der persönlichen Organisation der Qualifizierung.
Die gemäß § 54 Berufsbildungsgesetz für NRW geregelte Fortbildung „Geprüfter Fachwirt / Geprüfte Fachwirtin für Medien- und Informationsdienste“ bietet die Möglichkeit, sich zukunftsorientiert auf neue berufliche Aufgabenfelder und Herausforderungen vorzubereiten.

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