Zur Erinnerung: Anmeldung zum Westfälischen Archivtag noch bis zum 28. Februar!

Wie bereits auf den gewohnten Wegen bekannt gemacht, findet am 17. und 18. März 2020 in Hagen der 72. Westfälische Archivtag statt.

Das Thema lautet: “Der Mensch im Mittelpunkt: Personengeschichtliche Quellen in Kommunalarchiven”

Mit den personengeschichtlichen Quellen steht die Quellengruppe im Fokus, die im Hinblick auf Überlieferungsbildung, Erschließung und Nutzung wohl zu den wichtigsten in den Kommunalarchiven gehört. Dass der Archivtag dieses Thema in Hagen aufgreift, ist natürlich kein Zufall: An der Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften der FernUniversität Hagen ist das Institut für Geschichte und Biographie angesiedelt, zu dem ein Archiv für „subjektive Erinnerungszeugnisse“, also für lebensgeschichtliche Interviews, Autobiografien, Briefsammlungen und Tagebücher gehört.

Die Vorträge in den beiden Arbeitssitzungen werden den für personengeschichtliche Quellen besonders spannenden Rechtsfragen gewidmet sein und verschiedene Aspekte der Überlieferungsbildung, Erschließung und Nutzung in den Blick nehmen.

Die fristgerechte Anmeldung ist noch bis zum 28. Februar möglich.

Direkte Links: zum Anmeldeformular und zum  Programm des 72. Westfälischen Archivtages

 

 

Stadtarchiv Münster archiviert die Tweets des Bürgermeisters

Die Stadt Münster hat sich mit einem wichtigen Punkt der digitalen Archivierung beschäftigt. Sie archiviert die persönlichen Tweets des Bürgermeisters. Viele kommunale Politiker haben Social Media Accounts und nutzen diese zur Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern. Vieles davon ist auch archivwürdig. Wie es archivfähig werden kann, damit hat sich das Stadtarchiv Münster beschäftigt: archive20.hypotheses.org/8710

Handreichung zur Bewertung von Unterlagen kommunaler Amtsleitungen

Was kann man behalten, was ist archivwürdig und was nicht? Diese zentrale Frage bringt den Kern einer archivischen Fachausbildung auf den Punkt.

Nach dem Rheinischen Archivtag in Duisburg, der sich mit dem wichtigen Thema der Überlieferungsbildung und der archivischen Bewertung beschäftigte, macht es Sinn, Publikationen zum Thema Bewertung in NRW an dieser Stelle noch einmal zu publizieren. Der Einfacheit halber wird mit den Veröffentlichung aus der Archivpflege für Westfalen -Lippe begonnen. Der folgende Text wurde im Heft 88, 2018 veröffentlicht:

Arbeitskreis Bewertung kommunalen Schriftguts in NRW, Handreichung zur Bewertung von Unterlagen kommunaler Amtsleitungen, in: Archivpflege für Westfalen und Lippe, Heft 88,  2018, S. 36-37.

Informationen zum Arbeitskreis Kommunale Bewertung in NRW finden sich unter:

https://www.lwl-archivamt.de/de/Fachinformationen/ueberlieferungsbildung/

 

Handreichung zur Bewertung von Unterlagen kommunaler Amtsleitungen

erarbeitet vom Arbeitskreis Bewertung kommunalen Schriftguts NRW[1]

 

Aufgaben und Organisation

Organisatorische Einheiten, die für bestimmte sachlich zusammenhängende Aufgabengruppen verantwortlich waren, wurden bis zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements in den Kommunen als Amt bezeichnet.[2] Der Amtsleitung oblag die fachliche Leitung und Aufsicht über die zugeordneten unselbstständigen Organisationseinheiten, die in der Regel als Abteilungen bezeichnet wurden. Die Amtsleitung war für ihr Amt verantwortlich und hatte Weisungsbefugnis gegenüber den Mitarbeitern des Amtes. Mehrere Ämter wurden im kommunalen Verwaltungsaufbau in Dezernaten zusammengefasst, die von Dezernenten geleitet wurden. Amtsleitungen und deren Personal unterstanden der Weisungsbefugnis des Dezernenten. Die Dezernate unterstanden dem Gemeinde-, (Ober-)Stadt- bzw. (Ober-)Kreisdirektor als Verwaltungsleiter der Kommune.

Seit Ende der 1990er Jahre brachten Reformen Neustrukturierungen und Neubezeichnungen im organisatorischen Aufbau der Kommunalverwaltungen. Ämter wurden beispielsweise zu Bereichen, Fachbereichen, Geschäftsbereichen oder Referaten. Die Bezeichnung einer Organisationseinheit ist jedoch für die Bewertungsentscheidung der dort entstehenden Unterlagen zweitrangig, sofern die Verwaltung und Steuerung eines größeren Verwaltungsbereiches wahrgenommen wird.

In Anlehnung an diese Bewertungsempfehlung können auch die Überlieferungen anderer übergeordneter Organisationseinheiten wie Dezernats- oder Fachbereichsleitungen bewertet werden. „Handreichung zur Bewertung von Unterlagen kommunaler Amtsleitungen“ weiterlesen

Die Übernahme der Deutschen Grundkarte 1:5000 in Südwestfalen

Die Deutsche Grundkarte 1:5000 (DGK5) diente als das grundlegende Kartenwerk in NRW. Sie fungierte als Verbindungsglied zwischen eigentumsorientierten Liegenschaftskarten und topographischen Landeskarten. In NRW wurde die DGK5 seit den 1950er Jahren vom Landesvermessungsamt, den Bezirksregierungen und den Kreisen und kreisfreien Städten als Katasterbehörden gemeinsam hergestellt und vom Landesvermessungsamt genehmigt und herausgegeben. Die Zuständigkeit für die Fortführungen lag bei den kommunalen Katasterämtern. Seit 2016 sind die Katasterbehörden nicht mehr verpflichtet, die Deutsche Grundkarte fortzuführen. Sie wurde schrittweise durch die Amtliche Basiskarte (ABK) abgelöst. „Die Übernahme der Deutschen Grundkarte 1:5000 in Südwestfalen“ weiterlesen

Was passiert mit Merkels Facebook Account?

 

 

 

 

 

 

Was passiert mit Merkels Facebook Account?

Mit dieser Frage hat sich unser ehemaliger Auszubildender (jetzt Anwärter des Landes Ba-Wü) Tim Odendahl beschäftigt und kommt zu wichtigen Denkanstößen für das Archivwesen. Archive müssen wie Museen und Bibliotheken im Diskurs um das öffentliche Erbe auftauchen, sonst verlieren sie nicht zuletzt eine Position, die gesetzlich verankert ist:

 

VDH und Bibliothekswesen: Für Erhalt von Merkels Facebook-Seite

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