Unter dem Motto “K(ann) I(ch)? Künstliche Intelligenz, Innovationen und Offenheit im Archiv” wird vom 17. bis 19. Juni 2024 die Konferenz Offene Archive im LWL-Museum für Kunst und Kultur in Münster stattfinden.
Neben diesem Schwerpunkt sind aber natürlich auch andere Themen aus der Archivwelt willkommen.
Ihr habt deshalb die Möglichkeit, die Konferenz selbst mitzugestalten. Es wird neben Keynotes, Workshops und einer Fachmesse am 18. Juni wieder das ArchivCamp geben, für das jede:r bis kurz vor Veranstaltungsbeginn spontane Session-Vorschläge einreichen kann.
Am heutigen Tag (27.01.) erinnern wir der Opfer des Nationalsozialismus. Zu diesem Gedenken ist eine Erforschung der Opferschicksale erforderlich, die vielfach auf Quellen in den Kommunalarchiven basiert. Lange Zeit war deren Zugänglichkeit rechtlich nicht geregelt.
Am 16.11.1978 richtete der NRW-Landtagsabgeordnete und Lemgoer Bürgermeister Reinhard Wilmbusse mit anderen SPD-Abgeordneten eine Kleine Anfrage an die Landesregierung. Es ging um die Akteneinsicht zu Unterrichtszwecken über die Vorgänge in der sogenannten “Kristallnacht”. Das Jahr 1978 (40 Jahre nach der sog. Reichskristallnacht) war eine Zäsur innerhalb der Erinnerungskultur in der Bundesrepublik. Es gab so viele Veranstaltungen, Ausstellungen und Bücher wie nie zuvor. Vor dem Erlass der entsprechenden Landesarchivgesetze ab Ende der 1980er Jahre für die alten Bundesländer herrschte aber Unklarheit darüber, ob und in welchem Umfange die Stadtverwaltungen berechtigt sind, den Schulen Aktenauszüge aus der Zeit bis 1945 zur Verfügung zu stellen.
Für die Landesregierung antwortete der NRW-Innenminister Dr. Burkhard Hirsch von der FDP mit Schreiben vom 19.12.1978. Aus Sicht seines Ministeriums gäbe es keine entgegenstehenden Verwaltungsvorschriften. Die Kommunen könnten im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechtes selbst entscheiden. Der Innenminister unterstütze es, wenn die Fachlehrer bei der Beschäftigung mit dem Nationalsozialismus lokale Anknüpfungspunkte finden und nutzen. Die Landesregierung würde es deshalb begrüßen, wenn die örtlichen Archive ihre Bestände auf geeignetes Material hin sichten und dieses für Unterrichtszwecke zur Verfügung stellen, sofern schutzwürdige Belange Beteiligter dadurch nicht verletzt werden können. Die Landesregierung nehme diese Kleine Anfrage zum Anlass, den Gemeinden und Kreisen zu empfehlen, Archiv- und Aktenmaterial für Unterrichtszwecke zur Verfügung zu stellen.
Diese durchaus liberale Zugangsregelung ohne gesetzliche Grundlage ist wohl aus heutiger Datenschutz-Sicht nur so zu verstehen, dass der Datenschutz zu diesem Zeitpunkt eben noch keine wirkliche Rolle spielte, obwohl das erste Landesdatenschutzgesetz in NRW wenige Tage nach dem Schreiben des Innenministeriums (am 01.01.1979) verabschiedet wurde. Erst das sog. Volkszählungsurteil von 1983 sollte das deutlich ändern und einen Anstoß zum Erlass der Archivgesetze bilden.
In der Lippischen Landeszeitung vom 12. Januar 1979 und in der Lippischen Rundschau vom selben Tage wurde ausführlich über diese Zugangsregelung bzw. Aktenfreigabe berichtet. Bürgermeister Wilmbusse schlug ergänzend vor, die Namensnennungen in den Aktenkopien unleserlich zu machen.
Interessant wäre es zu erfahren, inwieweit diese Empfehlung in anderen NRW-Kommunen und deren Archiven zu “Öffnungen” führte und Schulprojekte zur NS-Zeit unterstützte oder ermöglichte. Das städtische Schul- und Kulturamt in Lemgo versendete im Februar 1979 an die Schulleiter in Lemgo eine Mitteilung, dass Aktenmaterial über die Kristallnacht im Verwaltungsarchiv eingesehen werden könne, mit Bezugnahme auf die Kleine Anfrage und die Antwort der Landesregierung.
Es scheint auch so zu sein, dass die Anfrage auf bestehende Initiativen der Schulen reagierte und diese nicht erst ermöglichte. In Lemgo jedoch steht die Anfrage – nach bisherigem Erkenntnisstand – eher am Anfang der schulischen Auseinandersetzung mit der NS-Zeit. Im Frühjahr 1979 bildete sich im Jugendzentrum Lemgo ein Arbeitskreis, der sich mit der Verfolgung jüdischer Mitbürger in der NS-Zeit beschäftigen wollte. Explizit sollten dabei auch die jedermann zugänglichen Stadtarchive genutzt werden. Dieser Arbeitskreis, der sich v. a. aus Jugendlichen zusammensetzte, entstand außerhalb des schulischen Rahmens und sollte bei der späteren Auseinandersetzung um die Rolle des Lemgoer Bürgermeisters Wilhelm Gräfer in der NS-Zeit noch eine wichtige Rolle spielen. Im April 1979 veröffentlichte der Arbeitskreis erste Ergebnisse ihrer Recherchen im Lemgoer Stadtarchiv.
Seit dem Frühjahr 1979 beschäftigten sich dann erstmals auch Geschichts-Arbeitsgemeinschaften am örtlichen Engelbert-Kaempfer-Gymnasium unter Leitung der engagierten Geschichtslehrerin Hanne Pohlmann mit der NS-Zeit in Lemgo. Am Anfang stand die Frage der Schüler: “Wie war es eigentlich hier?” Als Ergebnis wurde 1981 eine Dokumentationsbroschüre “Von der Weimarer Republik ins Dritte Reich – Lemgo 1928 – 1933” veröffentlicht, dem 1983 ein weiterer Band für die Zeit nach 1933 folgte. Hanne Pohlmann setzte sich auch in den folgenden Jahren intensiv mit dem Schicksal jüdischer Bürger aus Lemgo in der NS-Zeit auseinander, band ihre Schüler in die Recherchen ein und stellte auch den Kontakt zur Lemgoer Holocaust-Überlebenden Karla Raveh Mitte der 1980er Jahre her.
Ende September 1980 wendete sich der Geschichtslehrer am Marianne-Weber-Gymnasium Reinhard Wulfmeyer an den Lemgoer Stadtdirektor Rügge mit der Bitte um Einsicht in die Bestände des Verwaltungsarchivs, um eine Teilnahme von Schülern der Jahrgangsstufen 12 und 13 am Geschichtswettbewerb des Bundespräsidenten “Alltag im Nationalsozialismus” zu ermöglichen. Außerdem beantrage er auch Einsicht für sich selbst als Historiker, um die Zeit von 1933 bis 1945 in Lemgo aufarbeiten zu können. Der Stadtdirektor ermöglichte den Zugang entsprechend.
Lemgo und sein langjähriger Bürgermeister Wilmbusse, der auch später auf Landesebene bei der Frage der kommunalen Doppelspitze aktiv war, haben mit dazu beigetragen, dass ab 1978/79 eine auf Archivquellen gestützte Erforschung und Auseinandersetzung mit der lokalen NS-Geschichte ermöglicht wurde und in Folge dessen viele Schicksale (jüdisch) Verfolgter geklärt werden konnten. Die Schulen und Schüler/innen hatten daran einen maßgeblichen Anteil.
Archive müssen sich im Laufe der Zeit immer neu erfinden, um auch neue Nutzergruppen für sich zu gewinnen. Im digitalen Zeitalter gibt es viele verschiedene Möglichkeiten, sich in der Öffentlichkeit zu präsentieren – und die sollte man auch nutzen. Ein Mittel dazu ist das soziale Netzwerk Instagram, was ich für die Öffentlichkeitsarbeit im Stadtarchiv Dorsten einsetze. Der Instagram-Kanal erfreut sich großer Beliebtheit und konnte nach dem Start vor zweieinhalb Jahren im letzten Monat die magische Grenze von 1.000 Followern knacken.
Nachdem ich Mitte 2019 die Leitung des Stadtarchivs Dorsten übernommen habe, wollte ich – inspiriert u.a. durch die Auftritte der Stadtbibliothek Dorsten und des LWL-Archivamtes Münster – ebenfalls einen Instagram-Kanal für das Stadtarchiv ins Leben rufen. Da ich von privater Seite nie etwas mit den sozialen Medien zu tun hatte, bekam ich dankenswerter Weise Unterstützung der Kollegin, die den Instagram-Kanal der Dorstener Stadtbibliothek betreut. Sie hat mir erklärt, wie man sich bei Instagram anmeldet, wie man Beiträge erstellt und was es zu beachten gilt. Seit Februar 2020 versuche ich die Arbeit und die Bestände in einem Stadtarchiv, aber auch das Stadtarchiv an sich der Öffentlichkeit näherzubringen. Inzwischen sind unter dem Hashtag #stadtarchivdorsten 216 Beiträge und inige Stories online gestellt.
Der Weg zum Archiv und den gesuchten Quellen kann für einen Nutzer oder eine Nutzerin durchaus beschwerlich und mit einigen Aufwänden verbunden sein. So lassen sich längst nicht alle Besucherinnen und Besucher in das lokale Umfeld verorten. Sie müssen teils lange Anreisewege auf sich nehmen oder werden durch andere Hürden, wie beispielsweise zeitlichen Kollisionen unter der Woche, daran gehindert, den Gang in den Lesesaal des gewünschten Archivs anzutreten. Die Gründe mögen vielfältig sein, der Trend des 21. Jahrhunderts ist jedenfalls eindeutig und für alle Kultur- und Bildungsinstitutionen von zentraler Bedeutung: Bürgerinnen und Bürger wünschen sich digitale Formen der Nutzung.
Diese Erkenntnis hat für uns als Stadtarchiv Münster die logische Konsequenz, dem zeitgemäßen Wunsch im Rahmen unserer Möglichkeiten zu entsprechen und frei zugängliche Archivalien der interessierten Öffentlichkeit am heimischen Rechner zur Verfügung zu stellen. Entsprechende Ressourcen wurden dafür in einem geförderten Scan-on-Demand-Projekt freigesetzt und haben Digitalisierungsworkflows in größerem Umfang erst möglich gemacht.[1]
Der technische Weg von der Digitalisierung zur Präsentation dieser gescannten Archivalien fällt finanziell kaum ins Gewicht. Vielmehr müssen die einzelnen Archive sich die notwendigen Schritte vergegenwärtigen, die nötig sind, um das gewünschte Digitalisat im heimisch erreichbaren Archivportal abrufbar zu machen. Die technischen Details sowie eine Übersicht der erforderlichen Workflows sind Ziel dieses Blogbeitrages und der folgenden Anleitung.
Infrastruktur
Erstens wird der sog. METS-Generator benötigt. Er ist eine Entwicklung des LWL-Archivamts und wurde im Rahmen des DFG-Projekts „Digitalisierung archivalischer Amtsbücher und vergleichbarer serieller Quellen“ durch Stephan Makowski programmiert. Seitdem wird das Programm durch ihn an neue Anforderungen angepasst. Die aktuelle Version ist auf den Internetseiten des LWL-Archivamts abrufbar.[2] Die mit diesem Tool erstellten METS-Dateien sind notwendig, damit der DFG-Viewer die Reihenfolge und den Speicherort der einzelnen Digitalbilder kennt und sie beim Aufruf über das Archivportal richtig zur Anzeige bringen kann.
Zweitens muss dieser genannte Speicherort vorbereitet werden. Da man die Digitalisate nicht auf die Server des Archivportals legt, muss jedes Archiv eine eigene online-Umgebung schaffen, auf die der DFG-Viewer zugreifen kann. Dafür genügt es, dass der IT-Dienstleister des Archivs einen einfachen Webserver einrichtet, der über einen FTP-Transferclient wie beispielsweise FileZilla zu erreichen ist und genügend Speicherplatz bietet.
Hat man die erforderlichen Vorarbeiten geleistet, steht dem Upload der Findbücher samt Digitalisaten nichts mehr im Wege. Die einzelnen Arbeitsschritte gestalten sich wie folgt.
Workflow
Digitalisate vorbereiten: Die Bilder der digitalisierten Archivalien müssen zwingend nach einem einheitlichen Schema benannt werden, wodurch die eindeutige Zuordnung zu den Verzeichnungseinheiten ermöglicht wird. Die Dateinamen (und der Überordner) sollen deshalb zeichengenau (mit allen Leerzeichen, Punkten und Sonderzeichen!) so zusammengesetzt werden, wie man sie auch in der archivischen Datenbank in den folgenden Datenfeldern (hier AUGIAS) findet:
[Bestandskürzel]_[l. Num.]_[Zähler mit führenden Nullen].JPG
Es gilt aus technischen Gründen eine Maximallänge von 255 Zeichen! Es wird von händischer Benennung der Dateien wegen Fehleranfälligkeit abgeraten und ein Programm für massenhafte Dateiumbenennung empfohlen. Das Stadtarchiv Münster nutzt den Advanced Renamer[3].
Für die Online-Präsentation im Archivportal verwenden wir kleingerechnete Varianten (“Derivate”) der Ursprungsdateien (“Master”). Es wird ein Programm zur massenhaften Bildbearbeitung empfohlen. Das Stadtarchiv Münster nutzt XNConvert[4].
Werte im Stadtarchiv Münster:
Master: 300dpi, JPEG-Qualität 95%
Online-Derivat: 150 dpi, JPEG-Qualität 60%
Findbuch: Für den Datentransfer unserer Archivalienbeschreibungen wird vom Portal ein speziell kodiertes Findbuch erwartet: Dafür nutzen wir den internationalen Standard Encoded Archival Description – kurz EAD. Alle gängigen Archivdatenbanken unterstützen dieses Format und erlauben einen entsprechenden Datenexport (EAD(DDB) Export) des gewünschten Findbuchs.
METS: Jetzt fehlt aber bei den einzelnen Verzeichnungseinheiten der Findbücher noch die Angabe, ob es Digitalbilder gibt und in welcher Reihenfolge diese den Benutzerinnen und Benutzern angezeigt werden sollen. Ein weiterer Standard namens METS (Metadata Encoding & Transmission Standard) wird dafür genutzt. Der METS-Generator erzeugt die entsprechende Datei zu jeder digitalisierten Akte, Urkunde oder Karte und ergänzt in dem EAD-Findbuch, unter welcher Internetadresse dieses elektronische Inhaltsverzeichnis der Digitalbilder zu finden ist.
Ausfüllhilfe zum METS-Generator:
Reiter “METS”
Vorlage METS liegt im Programm-Ordner
Pfad Images bezeichnet den lokalen Speicherort der kleingerechneten Derivate. Man muss hier das Verzeichnis (also den Ordnerpfad) angeben, unter dem die Bilder liegen. Möchte man einen Batchlauf mit mehreren digitalisierten Verzeichnungseinheiten (also mehrere Ordner mit Digitalisaten) verarbeiten, muss an dieser Stelle der Ordner oberhalb der Digitalisatordner (also quasi das “Oberverzeichnis”) angegeben werden.
Achtung! Der Ordnername und die Namen der einzelnen Bilder dürfen kein Ä, Ö oder Ü und möglichst auch keine Sonderzeichnen (z.B: /, *, #, Backslash) enthalten! Dann kann der DFG-Viewer die Bilder nicht anzeigen. Leerzeichen, Binde- und Unterstriche sind kein Problem.
Internetpfad sagt, wie die spätere Internetadresse heißt, unter der die Bildordner auf dem eingerichteten Webserver zu erreichen sind. Auch hier ist das “Oberverzeichnis” gemeint, unterhalb dessen die Ordner mit den Einzelbildern stehen.
Reiter “Findmittel”
Pfad zum Findbuch gibt den lokalen Speicherort der EAD-Findbuch-Datei an
Art des Findbuchs ist stets EAD
Referenz Signatur ist bei uns immer “Signatur”
Reiter “Meta Daten”
Ersteller: [Ihr Archiv]
Archivar: [Ihr Name]
Inhaber: [Ihre Körperschaft]
Inhaber-Logo: [URL zum Logo]
Inhaber-URL: [URL zu Ihrer Archiv-Homepage]
Inhaber E-Mail: [Ihre Archiv-eMail]
Lizenz: In der Regel CC0 für gemeinfreies Archivgut
Reiter “Optional”
“Download” anhaken
Reiter “Art der Verarbeitung”
Batchlauf? –> Anhaken, wenn man für mehr als einen Ordner METS erzeugen will (mehrere digitalisierte Verzeichnungseinheiten gleichzeitig). Alles andere kann frei bleiben.
Reiter “Katalognachweis”
Kann frei bleiben.
Reiter “Zusammenfassung”
Bevor man hier auf Start Verarbeitung klickt, muss man unter Menü –> “Mapping Ordner-Signatur” prüfen, ob die Bildordner den jeweils richtigen Verzeichnungseinheiten im Findbuch zugeordnet werden konnten. Beim ersten Aufruf sind diese IMMER rot hinterlegt. Einmal “Speichern” klicken und noch einmal aufrufen. Jetzt sollte alles “grün” sein.
Wenn dem so ist, “Speichern” und dann im Hauptfenster auf “Start Verarbeitung” klicken.
Nun sollte innerhalb der Ordner mit den Digitalisaten eine METS-Datei liegen.
Eine detaillierte Anleitung zu allen Funktionen ist ebenfalls auf der Projektseite beim LWL-Archivamt abrufbar (s. oben).
Upload: Nun noch rasch alles hochladen! Die Bilddaten und die zugehörigen METS-Dateien werden mit einem gängigen Dateimanager mittels FTP auf den städtischen Internetserver übertragen. Das Stadtarchiv Münster nutzt hierfür FileZilla, eine freie Server- und Client-Software zur Dateiübertragung.
Im Archivportal wird das aktualisierte EAD-Findbuch importiert und verarbeitet.
Was tun, wenn sich die Erschließungsdaten geändert haben?
Achtung bei der Ergänzung von METS-Findbüchern: Falls Sie bereits ein Findbuch mit METS-Dateien angereichert sowie online gestellt haben und dieses nun mit weiteren Digitalisaten bestücken wollen, müssen Sie an dieser Stelle das alte, bereits hochgeladene Findbuch mit dem neu bearbeiteten Findbuch „zusammenführen“. Dies ist mit dem simplen Tool Findbuchmerge möglich.[5]
Wurden alle vorangegangenen Schritte befolgt und hat sich kein Fehler eingeschlichen, wird man nun in der Vorschauansicht des Archivportals das hochgeladene Findbuch samt angebundener Digitalisate vorfinden.
Ein Klick auf das neue kleine Symbol oberhalb der Verzeichnungseinheit sollte Sie zum DFG-Viewer leiten und die einzelnen Scans in entsprechender Reihenfolge anzeigen.
Hat alles funktioniert, kann man das Findbuch veröffentlichen und die Digitalisate sind am nächsten Tag für die Benutzer einsehbar.
Fazit
Die oben geschilderten Arbeitsschritte mögen umfangreich und fehleranfällig wirken. Doch hat man einmal die Vorarbeiten geleistet und etwas Erfahrung mit dem Workflow gesammelt, gestaltet sich die zukünftige Onlinestellung digitalisierter Archivalien als selbstverständliche Routine. Nicht nur der einzelne Nutzer oder die einzelne Nutzerin, der oder die die Digitalisierung der Akte in Auftrag gegeben hat, können diese nun dauerhaft und bequem am heimischem Rechner einsehen, sondern die gesamte interessierte Öffentlichkeit kann auf die Quellen zugreifen. Der Weg zum digitalen Nutzerglück ist frei!
[1] Zum „Digitize-it!“-Projekt vgl. Peter Worm, Digitize-it! Ein WissensWandel-Projekt des Stadtarchivs Münster. In: Archivpflege in Westfalen-Lippe 95 (2021), S. 53-59.
Zur Jubiläumstagung „125 Jahre historische und archäologische Landesforschung“ der Altertumskommission und der Historischen Kommission für Westfalen hat sich das Organisationsteam für die offene Abendveranstaltung am 8.10. im LWL-Museum für Kunst und Kultur etwas Besonderes ausgedacht: Statt eines einfachen Festvortrags sollte es einen „History Slam“ geben. Nach dem Konzept des Science-Slams, bei dem in zehn Minuten auf informative und zugleich unterhaltsame Weise Forschungsgebiete und -projekte vorgestellt werden, boten sechs Wissenschaftler*innen – drei aus der Archäologie und drei aus der Geschichtswissenschaft – dem Publikum einem „Wettstreit um die spannendste Geschichte“.
Den ersten Preis erzielte schließlich die Archäologin Dr. Kerstin Schierhold mit einer Präsentation zur Megalithik in Westfalen. Die drei Präsentationen aus dem Bereich der Geschichtswissenschaft hatten alle einen Bezug zum Militär und behandelten verschiedene Konflikte.
Mit dabei war auch ein Vertreter des Archivwesens: Dr. Stefan Sudmann vom Stadtarchiv Dülmen schilderte anhand einer Akte der Stadtverwaltung aus der Zeit um 1980 eine skurrile Episode aus „Dülmen im Kalten Krieg“.
Daraus resultiert das aktuelle Projekt von Stadtarchiv Dülmen und Volkshochschule in Kooperation mit Universität und Schulen zur Entwicklung eines außerschulischen Lernortes:
Ein banaler Streit zwischen Kaserne und Rathaus um die zeitliche Begrenzung von Fahrten der Bundeswehr-Fahrschule im Stadtbereich schaukelte sich schließlich so hoch, dass der Vertreter der Bundeswehr die Fahrschule hochtrabend als Teil der Verteidigung von Frieden und Freiheit der Bundesrepublik Deutschland bezeichnete.
So zeigte sich für das – nicht nur aus Fachleuten bestehende – Publikum, dass in es sich bei den Akten in den Archiven nicht einfach um totes Papier handelt, sondern dieses Papier auch lebendige Geschichten erzählen kann. Der History Slam kam so gut an, dass die Idee auch in Zukunft bei anderen Veranstaltungen erneut aufgenommen werden soll. Ebenso zeigten Lehrkräfte von Schulen und die Dülmener Volkshochschule Interesse an dem Konzept (wie ja auch einzelne Schulen schon Science-Slams durchgeführt haben). So wäre zu überlegen, ob in der Zusammenarbeit von Archiven und anderen Bildungseinrichtungen vielleicht auch „History Slams“ in Zukunft Teil der historischen Bildungsarbeit werden könnten.
Wer sich einen Eindruck von den Beiträgen beim “History Slam” machen will, kann dies im Youtube-Beitrag tun: