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Fachberater Kulturgutschutz

Headerbild: Todrowski/Märkischer Kreis

“Das Ziel des Kulturgutschutzes ist es, bedeutsames materielles und immaterielles Kulturgut zu schützen und für künftige Generationen zu bewahren. (…). Auch im Kulturgutschutz ist ein integrierter und akteursübergreifender Ansatz des Katastrophenrisikomanagements zu implementieren.”

So empfiehlt es die Deutsche Strategie zur Stärkung der Resilienz gegenüber Katastrophen von Juli 2022. Konkrete Maßnahmen, wie zum Beispiel die verstärkte Zusammenarbeit von Kulturgut bewahrenden Einrichtungen und Akteuren der Gefahrenabwehr im Katastrophenrisikomanagement werden in Kapitel 3.15. erläutert. Folgerichtig ergibt sich hieraus die Aufgabe eines Fachberatenden für Kulturgutschutz, der/die im Schadensfall als Schnittstelle zwischen den unteren Katastrophenschutzbehörden und den betroffenen Einrichtungen dient. Bundesweit bislang einmalig ist dieses Konzept in Halle a.d. Saale bereits seit Jahren erfolgreich implemetiert.

Die Bund-Länder-AG “Notfallvorsorge Kulturgut” hat zur Stellung und den Aufgaben des Fachberaters ein Impulspapier verfasst, das kurz vor der Verabschiedung steht. Es wird über den Ausschuss für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung in die Innenministerkonferenz gegeben.

Die Aufgaben des Fachberatenden Kulturgutschutz im Einzelnen:

  • Fachliche Beratung bei Katastrophen, Großschadenslagen, Schadensfällen und Havarien in denen Kulturgut betroffen ist (Kulturgut meint in diesem Fall bewegliche und unbewegliche Objekte, also auch Denkmäler, Bauten etc.).
  • Anlassbezogene Beratung des administrativ-organisatorisch ausgerichteten Krisenstabes oder des operativ-taktischen Stabes vor Ort, falls von der betroffenen Einrichtung keine geeignete Person zur Verfügung steht.
  • Präventiv unterstützend bei der Gefahrenabwehr zur Verminderung von Schadensfällen.

Unabhängig von ihrer Ausbildung, können sich Verantwortliche für Kulturgutschutz, Sicherheitsaufgaben und Notfallplanung in Museen, Bibliotheken, Archiven oder dem Denkmalschutz an der Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung in Bad Neuenahr-Ahrweiler für ein entsprechendes mehrtägiges Seminar anmelden. Ein Pilotseminar hat bereits im September 2022 erfolgreich stattgefunden. Weitere Seminare folgen Ende März und im Dezember dieses Jahres (Veranstaltungsnummer: 08900/23/49-01).  Programm 2023

Das Seminar beschäftigt sich auf Basis der grundlegenden Gefahrenabwehr in Deutschland mit Risiko- und Krisenmanagement im Einsatzfall sowie der Notfallplanung für Kultureinrichtungen. Vor dem Hintergrund potentieller Schadensszenarien werden die Aufgaben der Fachberatung im Bereich Kulturgut erläutert. Einsatzberichte aus der Praxis vermitteln nachhaltige Eindrücke für die Notwendigkeit eines solchen Amtes. Eine entsprechende Berufung erfolgt über die Oberbürgermeister bzw. Landräte.

 

Diskussionsforum: Archive in der Energiekrise – eine erste Zwischenbilanz

Zu einem Datum mit Symbolkraft versammelten sich unter der Leitung von Dr. Matthias Kordes (Institut für Stadtgeschichte/ Stadt- und Vestisches Archiv Recklinghausen) ArchivarInnen zur Diskussion zum Thema “Archive in der Energiekrise”.  

So jährte sich der Vorfall der Atomkatastrophe Fukushimas im Jahr 2011, der in Deutschland eine energiepolitische Wende veranlasste, am 11. März zum 12. Mal. Gleichzeitig wies Herr Kordes darauf hin, dass in genau 4 Wochen zum 15. April, nach bereits verlängertem Streckbetrieb, die letzten drei deutschen Atomkraftwerke vom Netz genommen werden.  

Herr Kordes empfiehlt das Positionspapier der BKK und zeigt damit auf, dass die Energiekrise auch in den Archiven angekommen ist.  „Diskussionsforum: Archive in der Energiekrise – eine erste Zwischenbilanz“ weiterlesen

Von der Energiekrise zum Notfall: Was passiert eigentlich in meinem Archiv bei einem Stromausfall?

Im September diesen Jahres hat die Bundeskonferenz der Kommunalarchive beim Deutschen Städtetag eine Handreichung erarbeitet, die Kriterien und Rahmenbedingungen für die Reduzierung des Energieverbrauchs in Archiven aufzeigt. Verwiesen sei an dieser Stelle auch auf die Handlungsempfehlungen zur Energieeinsparung unter Beachtung der archivspezifischen Herausforderungen des VdA.

Deutlich weiterführender sind die Empfehlungen zur Energieeinsparung und Notfallplanung Energiekrise für Kulturgut bewahrende Einrichtungen (Almut Siegel, SiLK – SicherheitsLeitfaden Kulturgut, 14. Oktober 2022), die sich neben den Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs vor allem auf Aspekte der Notfallplanung und Risikovorsorge konzentriert. Dabei liegt der Fokus auf Szenarien, die durch eine Unterbrechung der Gas- und Stromversorgung entstehen. Es empfiehlt sich insbesondere die Konsequenzen eines Stromausfalls für die eigene Institution konsequent zu durchdenken, um potentielle Risiken für Mitarbeitende und das zu bewahrende Archivgut zu eruieren. Hilfreich hierbei ist das sogenannte Silk Tool des SicherheitsLeitfadens Kulturgut. Neben dem allgemeinen Sicherheitsmanagement werden alle relevanten Aspekte, wie z.B. Unwetter, Havarien, Klima oder Diebstahl thematisiert. Zu jedem Aspekt gibt es nach der Einführung einen detaillierten Fragebogen sowie einen Wissenspool mit weiterführenden Informationen und Links.

Mehr Fördermittel der KEK für Notfallvorsorge

Die Kulturstiftung der Länder (KSL) hat ihre Fördermittel für die Notfallvorsorge um 50.000 Euro aufgestockt.

Zitat aus der Pressemitteilung: “Seit Gründung der KEK wurden in der Notfallvorsorge 48 Projekte mit rund 450.000 Euro unterstützt. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen Risikoanalysen, die Erstellung von Notfallplänen sowie die Beschaffung von Notfallboxen und Bergungsgerät. Die KEK spielt zudem eine zentrale Rolle beim Auf- und Ausbau von Notfallverbünden, die eine effektive Reaktion auf Schadensereignisse ermöglichen: Im Notfall erfolgt die Abstimmung gezielt, da Meldeketten und Abläufe definiert und vorbereitet sind. Dank der aufgestockten Mittel wird die flächendeckende Ausstattung mit Notfallmaterialien 2023 weiter vorangetrieben.”

Anträge für das Förderjahr 2023 können ab sofort im BKM-Sonderprogramm und in der KEK-Modellprojektförderung gestellt werden.

Während Anträge für das Modellprojekte-Programm bis zum 31.1.2023 unmittelbar bei der KEK gestellt werden müssen, ist für die Antragstellung im BKM-Sonderprogramm das sogen. Landestestat erforderlich.

Anträge aus NRW für das Sonderprogramm sind daher bis zum 13.1.2023 sowohl in schriftlicher als auch in elektronischer Form an das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW (MKW) zu richten.

Mail: fp-424@mkw.nrw.de

Postadresse: Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, Referat 424, Völklinger Str. 49, 40221 Düsseldorf.

Informationen zur Förderung sowie aktuelle Hinweise finden sich im KEK-Portal und in sehr gut aufbereiteter Form auch auf der Homepage des LVR-Archivberatungs- und Fortbildungszentrums.

Kommunalarchive in der Energiekrise. Potentiale und Grenzen der Einsparung von Energie in Kommunalarchiven

Angesichts von Engpässe bei der Energieversorgung besteht in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens ein dringender Bedarf an Energieeinsparungen.

Die Bundeskonferenz der Kommunalarchive beim Deutschen Städtetag (BKK) hat daher ein neues Papier erarbeitet, das Möglichkeiten und Grenzen kommunaler Archive beim Energiesparen behandelt. Es soll sowohl Argumentationshilfe für Archivarinnen und Archivare sein, die in ihren Kommunen in entsprechende Energiesparüberlegungen der Verwaltung einbezogen sind, als auch Trägerverwaltungen und  ggf. Energieversorger über die spezifischen Erfordernisse der Archive informieren, insbesondere in Bezug auf die Klimaanforderungen in Archivmagazinen.

=> Download über die Seite “Aktuelles” der BKK

=> direkter Download des Papiers