Der zweite Tag des „75. Westfälischen Archivtages“ begann mit vier Vorträgen zu dem Thema „Professionalisierung durch Zusammenarbeit“. Die Moderation wurde von Dr. Antje Diener-Staeckling vom Lwl-Archivamt für Westfalen durchgeführt.
Nach der Unterbrechung durch eine Kaffeepause folgte der zweite Teil der Sektion “Professionalisierung durch Zusammenarbeit”. Nachdem die Moderatorin Antje Diener-Staeckling (LWL-Archivamt für Westfalen) in die Welt der archivischen Arbeitskreise auf Kreisebene eingeführt hatte, berichtete Ralf Othengrafen (Kreisarchiv Gütersloh) über “Unterstützung im Archivalltag – Austausch und Projekte im Arbeitskreis des Kreises Gütersloh”.
Hier befinden sich Stadt- und Kreisarchiv Gütersloh als selbstständige Einrichtungen unter einem Dach, daneben gibt es weitere 12 kommunale Archive. Der Arbeitskreis, 1989 von vier kommunalen Archiven gegründet, heute mit allen 14 kommunalen Archiven, trifft sich zweimal jährlich in einem der Archive. „#WAT24: Sektion “Professionalisierung durch Zusammenarbeit” (Teil 2)“ weiterlesen
Im Rahmen des Panels “Herausforderungen archivische Überlieferungsbildung”, geleitet von Franziska Rohloff vom Stadtarchiv Hamm, boten auf dem diesjährigen Westfälischen Archivtag in Dülmen drei Vorträge interessante Einblicke in die komplexe Thematik der Überlieferungsbildung.
Nach einer kurzen Einleitung, in der Roloff einmal mehr die Rolle der Überlieferungsbildung als „Königsdisziplin“ im Archivwesen betonte, markierte der Vortrag von Dr. Max Plassmann vom Historischen Archiv der Stadt Köln den Auftakt.
Plassmann stellte darin die herausragende Bedeutung von Nachlässen und Sammlungen als unverzichtbare Elemente der einer ganzheitlichen Überlieferung heraus. So betonte er die essenzielle Rolle dieser Unterlagen, die weit über die bloße Ergänzung des offiziellen Schriftguts hinausreicht. Sie dienen vielmehr der Dokumentation von komplexen kommunalen Lebenswelten, die einen umfassenden Einblick in historische Kontexte ermöglichen. Gleichzeitig machte er deutlich, dass der alte Nachlassbegriff des 19. Jahrhunderts nicht mehr zielführend sei und neu ausgehandelt werden müsse.
Die Auswahl und Bewertung geeigneter Nachlässe und Sammlungen, um die Archive nicht zu überlasten, stellte eine zentrale Herausforderung dar, die eingehend diskutiert wurde. Dabei erwies sich das Dokumentationsprofil als entscheidendes Instrument, das klare Ziele für die Überlieferungsbildung festlegt und somit Transparenz für Nutzer und Verwaltung schafft. Plassmann plädierte dafür, Dokumentationsprofile modular aufzubauen, um die Möglichkeit, Überlieferungsbildung im Verbund zu unterstütze, zu erleichtern. Als Beispiel diente die reiche Archivlandschaft der Stadt Köln mit über 40 verschiedenen Archiven.
Besonders interessant waren seine Überlegungen zur Neuausrichtung des nichtamtlichen Schriftguts im Historischen Archiv der Stadt Köln. Statt sich ausschließlich auf die Nachlässe bekannter Persönlichkeiten zu konzentrieren, wird nun ein breiterer gesellschaftlicher Ansatz verfolgt, der auch Nachlasssplitter und Vereinsüberlieferungen einschließt.
Während der Fragerunde wurden verschiedene Aspekte intensiv erörtert, darunter die praktische Umsetzung des Dokumentationsprofils und die gesellschaftliche Rolle von Archiven. Es wurde deutlich, dass diese Themen von großem Interesse sind und weitere vertiefende Forschung erfordern, um die Herausforderungen der Archivpraxis zu bewältigen.
Anschließend folgte als zweiter Vortrag ein Werkstattbericht von Kira Knappkötter vom Kreisarchiv Soest. Ihr Beitrag “Die Entwirrung des Datenknäuels – Herangehensweise bei der Bewertung und Übernahme schwach strukturierter digitaler Unterlagen” bot einen pragmatischen Einblick in die praktischen Herausforderungen der digitalen Überlieferungsbildung.
Knappkötter legte in ihrem Vortrag besonderes Augenmerk auf die zunehmende Verbreitung schwach strukturierter digitaler Unterlagen, die für Archivar:innen oft eine Herausforderung darstellen. Trotz der damit verbundenen Komplexitäten sollten diese Dateisammlungen nicht vernachlässigt werden, da ihr Informationsgehalt erheblich sei. Insbesondere von Individuen, Vereinigungen und Behörden werden vermehrt digitale Datensätze zur Archivierung erwartet. Die Referentin betonte die Notwendigkeit einer intensiven Beschäftigung mit dieser Überlieferung, um ein „Digital Dark Age“ zu vermeiden.
Der Schwerpunkt ihres Vortrags lag auf der Methodik zur Bewertung und Übernahme solcher Dateisammlungen am Beispiel des Kreisarchivs Soest. Hierbei betonte Knappkötter die Notwendigkeit der Erstellung von Routinen für die Etablierung regelmäßiger Bewertungsläufe. Besondere Herausforderungen ergaben sich bei der Bewertung und Integration digitaler Fotos der Pressestelle des Kreises aus den vergangenen ca. 23 Jahren, die einen erheblichen Umfang aufwiesen. Laut Knappkötter lässt sich diese Vorgehensweise auch auf andere Arten digitaler Dokumentation übertragen.
Während der Diskussion wurden diverse Aspekte zur praktischen Umsetzung und den Herausforderungen bei der Bewältigung solcher Datensammlungen erörtert. Es wurde deutlich, dass die Digitalisierung nicht nur Chancen, sondern auch neue Aufgaben für das Archivwesen mit sich bringt. Gleichzeitig konnte Knappkötter darstellen, dass die Bewertungspraxis des Kreisarchivs unmittelbare Rückwirkungen auf das Verwaltungshandeln der Pressestelle hat. Unter dem Eindruck von Knappkötters Arbeit habe diese z. B. ihre Ablagestrukturen für digitale Bilder verschlankt und ihre Produktionsmethoden geändert.
Den dritten und abschließenden Teil des Panels bestritt Thomas Lienkamp vom LWL-Archivamt für Westfalen. Sein Vortrag “E-Mail Archivierung – Pflicht oder Kür? Ein Werkstattbericht” eröffnete Einblicke in gegenwärtige Überlegungen zur E-Mail-Archivierung und deren praktische Umsetzung.
Lienkamp gab zunächst einen Einblick in die aktuellen Herausforderungen des Archivs des LWL, das nicht zuletzt auf kürzlich gestellte Anforderungen der Verwaltung reagieren musste: Im LWL sah ein neues Löschkonzept vor, längere Zeit inaktive E-Mail-Postfächer systematisch zu löschen und im Anschluss eine automatisierte Löschroutine für alle zukünftigen inaktiven Postfächer zu implementieren.
Neben theoretischen Diskussionen zur Bedeutung individueller E-Mail-Postfächer aus normativer Perspektive wurde der Fokus auf die praktische Verwaltungspraxis gelegt, die durch die maßgebliche Bedeutung von E-Mails geprägt ist. Gegenwärtig wird im Archiv LWL ein pragmatischer Ansatz verfolgt, der sich an zentralen Prinzipien des sogenannten Capstone Approach aus den USA orientiert. Insbesondere wurde der Bewertungsansatz auf Account-Ebene aus einer praktischen Perspektive vorgestellt und die damit einhergehenden Erwartungen reflektiert.
Während der Diskussion wurden diverse Fragen zur Umsetzung und den Auswirkungen dieser Maßnahmen auf die Archivpraxis erörtert. Es wurde deutlich, dass die E-Mail-Archivierung nicht nur eine technische, sondern auch eine organisatorische und rechtliche Herausforderung darstellt, die sorgfältige Planung erfordert.
Wir freuen uns darauf, diese Diskussionen fortzuführen und gemeinsam neue Strategien zu entwickeln, um die Vielfalt der Archivüberlieferung angemessen zu dokumentieren und sehen gespannt der Weiterentwicklung dieser Entwicklungen in der Zukunft entgegen.
Leitung des Diskussionsforums: Dr. Daniel Droste, Dominic Eickhoff (LWL-Archivamt für Westfalen, Münster)
Zu diesem Diskussionsforum hatten sich ca. 100 Personen angemeldet. Nach einer kurzen Einführung in das Thema durch Dominic Eickhoff, um die inhaltlichen Eckpfeiler der Diskussion abzustecken, übernahm Daniel Droste die Moderation.
Zur Vorbereitung des Diskussionsforums wurde bereits am 6.3.24 ein Blogbeitrag veröffentlicht, der auch als Zusammenfassung der Einleitung des Diskussionsforums dienen kann und an dieser Stelle noch einmal empfohlen wird: #WAT24: Teaser – Diskussionsforum “Ersetzendes Scannen”
Eine kurze Online-Umfrage, gleich zu Beginn des Forums, ergab ein Stimmungsbild, das wie folgt zusammengefasst werden kann: Von den 57 Teilnehmer:innen der Umfrage gaben sich 43 als Mitarbeiter:innen eines Kommunalarchivs, 2 eines Landesarchivs, 4 eines Universitätsarchivs, 1 eines Kirchenarchivs und 3 eines Stiftungsarchivs zu erkennen. Die Gründe für den Besuch des Forums fielen paritätisch aus: Die Hälfte der Personen hatte bereits Vorwissen, die andere Hälfte wollte sich erst einmal einen Überblick verschaffen. Ebenfalls rund die Hälfte der Personen kannte bereits eine der einschlägigen Dokumente zu diesem Thema, die weiter unten als Nachtrag zur Diskussion noch einmal aufgelistet, verlinkt und mit Leseempfehlungen versehen sind. Nur 5 Archive wurden, wie es zu wünschen ist, bereits an Ersetzenden Scanvorhaben ihrer Verwaltung beteiligt. An 21 Personen ging ein solcher Prozess ohne Beteiligung leider vorbei, die Archive hatten hier keine Gelegenheit auf die jeweilige Überlieferungsbildung Einfluss zu nehmen. 12 Personen sehen dieses Thema auf sich zukommen und wollen sich auch unbedingt einbringen. Immerhin 18 Personen ordneten das Thema für sich als unwichtig ein. Die Antworten auf die letzten beiden Fragen ergeben ein kontroverses Bild, welches die Ambivalenz der Frage „Was ist das Original?“ gut widerspiegelt und welche uns auch in unserer Beratungstätigkeit regelmäßig begegnet. Rund die Hälfte der Personen sieht das Ersetzende Scannen als eine Bedrohung für die analoge Überlieferungsbildung. Gleichzeitig erkannten 49 Personen das Potential des Ersetzenden Scannens für die Qualität der digitalen Überlieferungsbildung an.
Die Stadt Lemgo war noch bis in die Frühphase des 30jährigen Krieges mit rund 4.500 Einwohnern die größte Stadt in der Grafschaft Lippe. Gegenüber dem Landesherrn konnte sie seit dem Mittelalter eine weitreichende Autonomie bewahren. Durch die Einführung der Braunschweigischen Kirchenordnung von 1533 erstreckte sich dies auch auf das lutherische Kirchenwesen, das unter die Kontrolle des Lemgoer Rates geriet. Der Konfessionswechsel des Landesherrn zum Calvinismus ab 1605 konnte daran nicht viel ändern; im sog. Röhrentruper Rezess von 1617 wurden Lemgo die seit der Reformation erstrittenen Rechte vertraglich zugesichert.
Die Stadt erhielt ein eigenes, lutherisches Konsistorium (bis 1854). Mitglieder waren die vier lutherischen Pfarrer an den beiden Kirchen St. Nicolai und St. Marien und die vier Lemgoer Bürgermeister, jeweils zwei aus dem alten und zwei aus dem geschworenen Rat. Die Vorrangstellung in diesem Gremium hatten die Bürgermeister, wodurch klar war, dass es sich dabei zuvorderst um eine weltliche Behörde handelte, die für kirchliche Angelegenheiten zuständig war. So entschied es als Geistliches Gericht in erster Instanz über alle Ehe- und Scheidungssachen.
Diese Akten befinden sich im Stadtarchiv Lemgo unter den Signaturen A 2725 bis A 2781 und umfassen im neu gebildeten Bestand „Geistliches Gericht (Konsistorium)“ 170 Einheiten mit etwa 160 Verfahren von 1571 bis 1841. Es ist nicht auszuschließen, dass sich noch weitere Gerichtsverfahren in den anderen Gerichtsbeständen des Stadtarchivs befinden. Die Akten des Geistlichen Gerichtes wurden inzwischen digitalisiert und sind über das Archivportal „Archive in NRW“ online einsehbar.
Die Überlieferung des aus dem Konsistorium ausgegliederten Geistlichen Gerichtes des lippischen Landesherrn, das für das restliche, reformierte Territorium (ohne die Stadt Lemgo) zuständig war, befindet sich im Landesarchiv NRW Abteilung OWL in Detmold Bestand L 85. Online-Digitalisate liegen hier noch nicht vor.
Die Prozessakten des Geistlichen Gerichtes bieten eine Fülle an Auswertungsmöglichkeiten zur Rolle und zum Selbstverständnis der Frau in einem evangelischen Territorium in der Frühen Neuzeit, insbesondere zur Rolle als unverheiratete Frau, als Ehefrau und Mutter. Auch der frühneuzeitliche Ehebegriff stellte in den Verfahren häufig ein handlungsleitendes Motiv dar. Körperliche Gewalt und Vergewaltigung finden sich in den Prozessen ebenfalls. Unter diesen Fragestellungen stellt der Bestand sicherlich ein lohnendes Forschungsfeld dar.
Gisela Wilbertz zeigte die Möglichkeiten des Lemgoer Bestandes am exemplarischen Fall der Eheklage Hovedissen gegen den Lemgoer Scharfrichter Johann Peter Clauss (1726) im 2017 erschienenen Sammelband „Glaube, Recht und Freiheit. Lutheraner und Reformierte in Lippe“ auf (Stadtarchiv Lemgo A 2752 c). Ein im Stadtarchiv vorliegender, bisher unveröffentlichter Kurzbeitrag von Gabriele Urhahn geht auf eine Ehescheidung wegen Ehebruch zu Beginn des 30jährigen Krieges 1622 ein (Stadtarchiv Lemgo A 2727 c).
Eine systematische Auswertung des Lemgoer Archivbestandes „Geistliches Gericht“ steht noch aus, anders als der Bestand des Geistlichen Gerichts im Landesarchiv NRW, der insbesondere von Iris Fleßenkämper zuletzt ausgewertet wurde. Ein Vergleich beider Institutionen wäre sicherlich ebenfalls interessant.