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Abstract: Dr. Claudia Becker, Fleißig fotografiert – 20.000 + X. Walter Nies und sein Lebenswerk im Stadtarchiv Lippstadt #WAT17

Am Mittwoch erfolgt der Auftakt der zweiten Arbeitssitzung des Westfälischen Archivtages Archivierung von Fotos und Filmen in der Praxis durch Dr. Claudia Becker, Leiterin des Stadtarchivs Lippstadt.

Foto: Walter Nies | Quelle: Stadtarchiv Lippstadt

Dr. Claudia Becker

Fleißig fotografiert – 20.000 + X. Walter Nies und sein Lebenswerk im Stadtarchiv Lippstadt

Schon zu Lebenszeiten in Lippstadt eine Legende – der Fotograf Walter Nies (1918-2008) und seine Kamera gehörten jahrzehntelang zum Stadtbild. Der Autodidakt verstand sich vorrangig als Bild- und Film-Dokumentar seiner Heimatstadt, wo er seit 1936 ablichtete, was ihm vor die Linse kam: Personen, Gebäude, Ereignisse usw. Ab 1942 offizieller Fotograf der Hitler-Jugend im „Gau Westfalen Süd“, hinterließ er auch zahllose Aufnahmen aus weiteren Orten dieses Gebietes. Eine beachtliche Zahl von Anfragen zeugt vom wachsenden Bekanntheitsgrad des Bestandes weit über Lippstadt hinaus.

In den 1960er- und 1970er-Jahren leitete Nies ehrenamtlich die städtische Bildstelle in Lippstadt. Er hat immer zu seinem gesamten Lebenswerk gestanden und so – im Unterschied zu vielen seiner Kollegen – die Bilder und Filme aus der NS-Zeit nach Mai 1945 nicht vernichtet. Anfang der 1980er-Jahre hat er sein Gesamtwerk, dessen genauer Umfang noch gar nicht bekannt ist, dem Stadtarchiv Lippstadt übergeben und konnte aus dem Gedächtnis zu fast allen Aufnahmen Angaben zu Zeit, Ort, abgebildeten Personen etc. liefern. Ohne diese Informationen wäre der umfangreiche Bestand kaum oder nur mit viel Rechercheaufwand nutzbar.

Der Großteil der Fotos liegt digitalisiert vor. Aufnahmen sind bereits für eine ganze Reihe von Publikationen vor allem zu dem Themenbereich „Jugend in der NS-Zeit“ für Ausstellungen, Printmedien und Internetauftritte verwendet worden. Die Verwertungsrechte liegen beim Stadtarchiv Lippstadt. Eine Präsentation des kompletten Bestandes im Internet ist nicht geplant. Dazu ist nicht zuletzt das „Recht am eigenen Bild“ ein Aspekt, der hinsichtlich der Nutzung der Nies-Fotos genauer zu thematisieren wäre.

 

Angaben zur Referentin

  • Studium Mittlere Geschichte, Historische Hilfswissenschaften und Klassische Archäologie in Münster, Dissertation im Rahmen des Sonderforschungsbereich-Projekts über eine oberitalienische Landgemeinde (Chiavenna) im 12. und 13. Jahrhundert
  • Archivreferendariat in Hessischen Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, danach zwei Jahre im Niedersächsischen Hauptstaatsarchiv Hannover
  • seit 2002 Leiterin des Stadtarchivs Lippstadt

Vor dem Westfälischen Archivtag: Recht am Bild

Im Vorfeld des Westfälischen Archivtag in Hamm, der am 14. und 15. März in Hamm ganz unter dem Thema Fotos und Filme steht, möchsten wir noch einmal auf die Präsentationen des letzten BKK Fortbildungsseminars in Erfurt im November 2016 aufmerksam machen. Inzwischen sind sie auf unserer Internetseite nach hinten gerutscht. Sie finden sich hier:http://www.lwl.org/LWL/Kultur/Archivamt/Aus-Fortbildung/BKK-Fortbildungsseminar

Am zweiten Tag des Archivtags wird auch das Recht am Bild Thema des Westfälischen Archivtags sein. Dies ist immer ein wichtiges Thema, wie es in letzter Zeit breits auch in Westfalen diskutiert wurde:

http://archivalia.hypotheses.org/63082

Auch hier sei spezifisch auf eine Präsentation vom BKK-Seminar im November 2016 verwiesen:

http://www.lwl.org/waa-download/tagungen/BKK_2016/Rosenplaenter.pdf

 

Für weitere Informationen findet sich hier das Programm zum 69. Westfälischen Archivtag.

Hessisches Landesarchiv hebt Fotografierverbot in den Lesesälen auf!

Seit dem 1. Januar 2017 dürfen Benutzerinnen und Benutzer in allen hessischen Staatsarchiven Smartphone oder Kamera zücken und zum eigenen Gebrauch kostenlos Fotos anfertigen.

Die nachvollziehbaren Einschränkungen dieser neuen grundsätzlichen Regelung sind auf der Homepage beschrieben:

https://landesarchiv.hessen.de/nutzung/reproduktionen

Aus Nutzersicht ist diese Neuerung sehr zu begrüßen, und in der archivpolitischen Perspektive darf man hoffen, dass das hessische Beispiel Schule macht!

Das neue Archivgesetz NRW ist verabschiedet und gilt ab sofort!

Palais_Sickingen_3 Das überarbeitete Archivgesetz NRW ist verabschiedet und ab sofort gültig:

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=221&bes_id=13924&aufgehoben=N&menu=1&sg=0#FN3

http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=MMG16%2F104|1|0

Vertragliche Regelungen auf dem Weg zum Archivportal D und zur DDB

Vor wenigen Tagen hat das Landesarchiv NRW (LAV) allen teilnehmenden Archiven am nordrhein-westfälischen Archivportal “Archive in NRW” Vertragsentwürfe zukommen lassen, die die Weitergabe von rund 500 Beständeübersichten und inzwischen über 5.000 (!) Online-Findbüchern (im Vertrag als “Metadaten” beschrieben), aber auch von Verweisen auf digitalisiertes Archivgut (im Vertrag als “Derivate” bezeichnet) regeln.

Mit der vertraglichen Vereinbarung wird der Weg frei, eine weitgehend automatisierte Weiterleitung von Daten aus Archive NRW an das Archivportal D zu ermöglichen. Ohne weiteren Aufwand können damit die Archive in unserem Bundesland im Archivportal D und in der DDB vertreten sein. Es ist in der Regel nicht nötig, eigene individuelle Kooperationsverträge mit der DDB zu schließen. Diese Aufgabe hat das LAV NRW als sogenannter “Aggregator” für die Teilnehmer am Archivportal übernommen. Nun fehlen noch als letzte Bausteine Vereinbarungen zur Rechteüberlassung dieser knapp 500 Teilnehmer mit dem Aggregator LAV.

Internetportale der Archive und anderen Kulturinstitutionen im europäischen Kontext
Internetportale der Archive und anderen Kulturinstitutionen im europäischen Kontext

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