Am heutigen Tag (27.01.) erinnern wir der Opfer des Nationalsozialismus. Zu diesem Gedenken ist eine Erforschung der Opferschicksale erforderlich, die vielfach auf Quellen in den Kommunalarchiven basiert. Lange Zeit war deren Zugänglichkeit rechtlich nicht geregelt.
Am 16.11.1978 richtete der NRW-Landtagsabgeordnete und Lemgoer Bürgermeister Reinhard Wilmbusse mit anderen SPD-Abgeordneten eine Kleine Anfrage an die Landesregierung. Es ging um die Akteneinsicht zu Unterrichtszwecken über die Vorgänge in der sogenannten “Kristallnacht”. Das Jahr 1978 (40 Jahre nach der sog. Reichskristallnacht) war eine Zäsur innerhalb der Erinnerungskultur in der Bundesrepublik. Es gab so viele Veranstaltungen, Ausstellungen und Bücher wie nie zuvor. Vor dem Erlass der entsprechenden Landesarchivgesetze ab Ende der 1980er Jahre für die alten Bundesländer herrschte aber Unklarheit darüber, ob und in welchem Umfange die Stadtverwaltungen berechtigt sind, den Schulen Aktenauszüge aus der Zeit bis 1945 zur Verfügung zu stellen.
Für die Landesregierung antwortete der NRW-Innenminister Dr. Burkhard Hirsch von der FDP mit Schreiben vom 19.12.1978. Aus Sicht seines Ministeriums gäbe es keine entgegenstehenden Verwaltungsvorschriften. Die Kommunen könnten im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechtes selbst entscheiden. Der Innenminister unterstütze es, wenn die Fachlehrer bei der Beschäftigung mit dem Nationalsozialismus lokale Anknüpfungspunkte finden und nutzen. Die Landesregierung würde es deshalb begrüßen, wenn die örtlichen Archive ihre Bestände auf geeignetes Material hin sichten und dieses für Unterrichtszwecke zur Verfügung stellen, sofern schutzwürdige Belange Beteiligter dadurch nicht verletzt werden können. Die Landesregierung nehme diese Kleine Anfrage zum Anlass, den Gemeinden und Kreisen zu empfehlen, Archiv- und Aktenmaterial für Unterrichtszwecke zur Verfügung zu stellen.
Diese durchaus liberale Zugangsregelung ohne gesetzliche Grundlage ist wohl aus heutiger Datenschutz-Sicht nur so zu verstehen, dass der Datenschutz zu diesem Zeitpunkt eben noch keine wirkliche Rolle spielte, obwohl das erste Landesdatenschutzgesetz in NRW wenige Tage nach dem Schreiben des Innenministeriums (am 01.01.1979) verabschiedet wurde. Erst das sog. Volkszählungsurteil von 1983 sollte das deutlich ändern und einen Anstoß zum Erlass der Archivgesetze bilden.
In der Lippischen Landeszeitung vom 12. Januar 1979 und in der Lippischen Rundschau vom selben Tage wurde ausführlich über diese Zugangsregelung bzw. Aktenfreigabe berichtet. Bürgermeister Wilmbusse schlug ergänzend vor, die Namensnennungen in den Aktenkopien unleserlich zu machen.
Interessant wäre es zu erfahren, inwieweit diese Empfehlung in anderen NRW-Kommunen und deren Archiven zu “Öffnungen” führte und Schulprojekte zur NS-Zeit unterstützte oder ermöglichte. Das städtische Schul- und Kulturamt in Lemgo versendete im Februar 1979 an die Schulleiter in Lemgo eine Mitteilung, dass Aktenmaterial über die Kristallnacht im Verwaltungsarchiv eingesehen werden könne, mit Bezugnahme auf die Kleine Anfrage und die Antwort der Landesregierung.
Es scheint auch so zu sein, dass die Anfrage auf bestehende Initiativen der Schulen reagierte und diese nicht erst ermöglichte. In Lemgo jedoch steht die Anfrage – nach bisherigem Erkenntnisstand – eher am Anfang der schulischen Auseinandersetzung mit der NS-Zeit. Im Frühjahr 1979 bildete sich im Jugendzentrum Lemgo ein Arbeitskreis, der sich mit der Verfolgung jüdischer Mitbürger in der NS-Zeit beschäftigen wollte. Explizit sollten dabei auch die jedermann zugänglichen Stadtarchive genutzt werden. Dieser Arbeitskreis, der sich v. a. aus Jugendlichen zusammensetzte, entstand außerhalb des schulischen Rahmens und sollte bei der späteren Auseinandersetzung um die Rolle des Lemgoer Bürgermeisters Wilhelm Gräfer in der NS-Zeit noch eine wichtige Rolle spielen. Im April 1979 veröffentlichte der Arbeitskreis erste Ergebnisse ihrer Recherchen im Lemgoer Stadtarchiv.
Seit dem Frühjahr 1979 beschäftigten sich dann erstmals auch Geschichts-Arbeitsgemeinschaften am örtlichen Engelbert-Kaempfer-Gymnasium unter Leitung der engagierten Geschichtslehrerin Hanne Pohlmann mit der NS-Zeit in Lemgo. Am Anfang stand die Frage der Schüler: “Wie war es eigentlich hier?” Als Ergebnis wurde 1981 eine Dokumentationsbroschüre “Von der Weimarer Republik ins Dritte Reich – Lemgo 1928 – 1933” veröffentlicht, dem 1983 ein weiterer Band für die Zeit nach 1933 folgte. Hanne Pohlmann setzte sich auch in den folgenden Jahren intensiv mit dem Schicksal jüdischer Bürger aus Lemgo in der NS-Zeit auseinander, band ihre Schüler in die Recherchen ein und stellte auch den Kontakt zur Lemgoer Holocaust-Überlebenden Karla Raveh Mitte der 1980er Jahre her.
Ende September 1980 wendete sich der Geschichtslehrer am Marianne-Weber-Gymnasium Reinhard Wulfmeyer an den Lemgoer Stadtdirektor Rügge mit der Bitte um Einsicht in die Bestände des Verwaltungsarchivs, um eine Teilnahme von Schülern der Jahrgangsstufen 12 und 13 am Geschichtswettbewerb des Bundespräsidenten “Alltag im Nationalsozialismus” zu ermöglichen. Außerdem beantrage er auch Einsicht für sich selbst als Historiker, um die Zeit von 1933 bis 1945 in Lemgo aufarbeiten zu können. Der Stadtdirektor ermöglichte den Zugang entsprechend.
Lemgo und sein langjähriger Bürgermeister Wilmbusse, der auch später auf Landesebene bei der Frage der kommunalen Doppelspitze aktiv war, haben mit dazu beigetragen, dass ab 1978/79 eine auf Archivquellen gestützte Erforschung und Auseinandersetzung mit der lokalen NS-Geschichte ermöglicht wurde und in Folge dessen viele Schicksale (jüdisch) Verfolgter geklärt werden konnten. Die Schulen und Schüler/innen hatten daran einen maßgeblichen Anteil.
In der aktuellen Ausgabe “Archivfachliche Beiträge, Beiheft 8” (PDF, S. 36ff.) des Stadtarchivs Mönchengladbach findet sich der Abdruck eines Rechtsgutachtens von Prof. Dr. Thomas Henne, Jurist und Dozent an der Archivschule Marburg, zur Frage, ob die kommunalen Ratsfraktionen in NRW und Hessen gegenüber den zuständigen Kommunalarchiven hinsichtlich ihrer Unterlagen anbietungspflichtig sind. Er kommt zu dem Schluss, dass es – anders als bei Unterlagen von Fraktionen des Bundestages und der Landtage gegenüber den staatlichen Archiven – eine Anbietungspflicht von kommunalen Fraktionen gibt und diese ihre Unterlagen dem zuständigen Kommunalarchiv anzubieten haben.
Das Rechtsgutachten war durch das Stadtarchiv Mönchengladbach in Auftrag gegeben worden, dürfte aber auch für andere Kommunen und Bundesländer soweit Gültigkeit haben.
Im Jahr 2016 konnte das Stadtarchiv Lemgo aus den Kellerräumen des örtlichen Marianne-Weber-Gymnasiums mehrere Kartons mit Aktenmaterial des ehemaligen Lyzeums bzw. der höheren Töchterschule bzw. der Marianne-Weber-Schule übernehmen. Darunter befanden sich auch überraschenderweise mehrere Kisten mit handschriftlichen Praktikumsberichten, teilweise mit Korrekturen der Lehrkräfte versehen, in vielen Fällen lagen auch noch die Praktikumszeugnisse bei. Eine erste Durchsicht ergab, dass sich die Einsatzorte der Praktika über ganz Westdeutschland/BRD und Westberlin erstreckten, wobei der Schwerpunkt natürlich auf Lemgo und dem Gebiet des heutigen Kreises Lippe lag. Die Einrichtungen, in denen die Mädchen und jungen Frauen eingesetzt waren, erstreckt sich von Kindergärten, Krankenhäusern (Kinder- und Säuglingsstationen) über Kinderheime und Kindererholungsheime (v.a. an der Nordsee) bis zu kommunalen Fürsorgestellen und Gesundheitsämtern, insgesamt also der soziale-karitative Bereich, darunter auch Durchgangs- und Aufnahmelager für “Ausländer” bzw. Flüchtlinge aus der DDR. Der zeitliche Schwerpunkt liegt v. a. auf den 1950er und 1960er Jahren, vereinzelt auch aus der Zeit des Nationalsozialismus von 1937 – 1945. Die Berichte sind teilweise durch Fotoaufnahmen, Zeichnungen und Bilder ergänzt. Inhaltliche Stichproben ergaben aufschlussreiche Hinweise zum Aufbau und der Personalstruktur der Einrichtungen, zum Tagesablauf, zu Fragen der Erziehung und auch zu Konflikten zwischen den Betreuerinnen vor Ort (umgangssprachlich und wohl auch im Gebrauch der Kinder so genannte „Tanten“), den Praktikantinnen und den Kindern. Teilweise zeigen die Praktikumsberichte auch durchaus einen hohen Reflektionsgrad der Schülerinnen hinsichtlich dessen, was sie während des Praktikums machen mussten oder machen sollten. Auch hinterfragten sie häufig ihre Beobachtungen, die fast ausnahmslos in den Berichten dargestellt wurden. Die Berichte zeigen im Ganzen keinen ausschließlich schematischen Aufbau, sondern sind individuell gestaltet und aufgebaut. Der Gesamteindruck dieser umfassenden Berichtssammlung, auch vor dem Hintergrund mentalitätsgeschichtlicher und Gender-Fragestellungen, bewog mich, die Praktikumsberichte im Ganzen als Archivgut zu übernehmen.
Die Berichte wurden im Stadtarchiv durch eine studentische Praktikantin verzeichnet und nach geographischen Gesichtspunkten (Bundesländer bzw. Kommunen in den heutigen Gebietsgrenzen) gegliedert. Die Namen der Praktikantinnen und der Beschäftigten bei den Einsatzstellen der Praktikantinnen wurden bei der Erschließung, auch aus Gründen des Datenschutzes, nicht berücksichtigt. Insgesamt enthält der Bestand 812 Praktikumsberichte in 151 Verzeichnungseinheiten. Die Verzeichnungseinheiten umfassen zumeist mehrere Berichte.
Die Rahmenbedingungen für die Ableistung der Praktika haben sich im Schulbestand (T 7 Akten) nicht erhalten. Aus einem Schreiben des Oberstudiendirektors Dr. Mueller am neusprachlichen Mädchengymnasium mit Frauenoberschule in Bochum (Freiherr-vom-Stein-Schule) aus dem Jahr 1955 geht aber hervor, dass man sich in Lemgo wohl an der Bochumer Struktur der Praktika orientierte: In der Jahrgangsstufe 13 (Oberprima) ein sozial- und fürsorgekundliches Praktikum, in der Jahrgangsstufe 12 (Unterprima) ein Praktikum in der Säuglingspflege (Säuglings- oder Kinderkliniken) und in der Jahrgangsstufe 11 (Obersekunda) ein Praktikum im Kindergarten oder in einem Kinderheim.
Einordnung des Bestandes in die aktuelle Forschungsdebatte
Die aktuelle Debatte über Verschickungskinder und Verschickungsheime im Rahmen von Kur- und Erholungsaufenthalten zeigt wieder mal, wie bestimmte Bereiche, die in der archivischen Überlieferung bisher nicht gerade im Fokus standen (Kinderkur- und erholungsheime) auf einmal an Brisanz und Bedeutung gewinnen. Eine vergleichbare Welle wie im Rahmen der Zwangsarbeiteranfragen ist vermutlich nicht zu erwarten, aber erste Hinweise aus dem Kollegenkreis deuten zumindest ein gestiegenes Informationsbedürfnis, insbesondere der (traumatisierten) Betroffenen an. Die Nähe zum Problemkreis „Heimerziehung“, also die zeitlich nicht befristete Unterbringung von Minderjährigen in Kinderheimen, ist offensichtlich.
Im „Projekt Heimerziehung“ des Landesarchivs Baden-Württemberg wurde auf die Diskrepanz zwischen den Aussagen der ehemaligen Heimkinder zu erlebter sexualisierter Gewalt und der amtlichen Überlieferung hingewiesen. In den Quellen fänden sich nur wenige Hinweise, die Informationen von Zeitzeug*innen seien also umso wichtiger. (Beleg: https://www.archive.nrw.de/sites/default/files/media/files/Archivar-2-2019.pdf) Die Quellenlage bei den „Verschickungsheimen“ scheint dabei besonders disparat zu sein, da sie sich zwischen den Einrichtungen selbst, den Gesundheitsämtern, den Heimträgern, den Jugendämtern und Krankenkassen je nach Bundesland aufgeteilt und vermutlich vielfach auch aufgelöst hat. Ein Hinweis aus dem Kreisarchiv Kleve (https://www.archive.nrw.de/kreisarchiv-kleve/informationen-ueber-kinderverschickungen) deutet zumindest an, dass es bei den Gesundheitsämtern, insoweit sie Entsendestellen waren, noch personenbezogene Akten zu den Verschickungen geben kann….
Vor diesem Hintergrund kann der Lemgoer Bestand an Praktikumsberichten eine Hilfestellung geben, zumal es sich hier im engeren Sinne nicht um eine amtliche Überlieferung oder eine Verwaltungssicht handelt, sondern letztlich um Augen- und Zeitzeugenberichte der Schülerinnen, die vor Ort ihr Praktikum abgeleistet haben. Sie kamen als Außenstehende in die Einrichtungen herein, ohne berufliche Vorbildung und mussten sich mit den vorhandenen Strukturen arrangieren. Natürlich interpretierten sie das Erlebte auch aus den Vorgaben ihrer Eltern und Lehrer, aber sie behielten zumeist einen wachen Blick für Probleme und Konflikte.
Beispiele für die Inhalte der Praktikumsberichte – Auswertungsperspektiven
An zwei Beispielen möchte ich die Aussagekraft der Praktikumsberichte hinsichtlich Kinderheimen und Kinderkurheimen verdeutlichen. Im Bericht (T 7/416) über ein vierwöchiges Praktikum im diakonisch-evangelischen Kinderheim Wiembeck (Lemgo) aus dem Jahr 1963 stellt die Verfasserin einen ursächlichen Zusammenhang zwischen dem herrschenden Personalmangel in der Einrichtung und der Ausübung körperlicher Gewalt her. Die überforderten, minderjährigen Betreuerinnen (Auszubildende) würden aus mangelnder Reife und Einfühlungsvermögen die Kinder schlagen. Diese bräuchten stattdessen eine Erziehung, die aus Vertrauen und Respekt bestehen solle. Es sei eine Gefahr für das Kind, wenn es spüre, dass der Erzieher nur seine Macht ausübe. In einem anderen Bericht (T 7/482) von einem Praktikum im „Kinderkurheim am Meer“ auf Juist von 1952 schildert die Verfasserin irritiert, wie die Briefe und Karten, die die Kinder an ihre Eltern nach Hause schreiben sollten, von der Erzieherin durchgesehen und auch in einem konkreten Fall nicht abgeschickt wurden, weil der Inhalt unter Umständen die Eltern hätte verunsichern können. Die Schülerin erkannte durchaus, dass die Kinder, wenn sie sich im Heim nicht wohlfühlten, dies nicht nach Hause schreiben konnten. In roter Tinte merkte der korrigierende Lehrer an der Stelle des Praktikumsberichtes an: “Trotzdem hätte er [der Brief] abgeschickt werden müssen (ev. mit einem Beischreiben)“. Der strenge Ton der Erzieherin gegenüber den neu angereisten Kindern, wird von der Schülerin ebenfalls als nicht angemessen beurteilt. Die Erzieherin hätte sich freundlicher zeigen und den Kindern den Abschiedsschmerz von den Eltern nehmen sollen. Im nächsten Absatz und nachträglich revidiert die Schülerin ihren ersten Eindruck aber wieder; die Erzieherin hätte richtig gehandelt, da sie sich so direkt Respekt verschafft habe. Wieder interessant die an den Textrand geschriebene Anmerkung des korrigierenden Lehrers: „Angst und Respekt sind nicht das Gleiche“. Natürlich finden sich nicht in jedem Praktikumsbericht Hinweise auf örtliche Missstände oder gar Misshandlungen und Einzelschicksale lassen sich mit diesen Praktikumsberichten sicherlich nicht klären, aber der alltägliche Betrieb vor Ort und die Atmosphäre wird in den Berichten deutlich und vermitteln den vorherrschenden autoritären Zeitgeist. Wir sehen die Einrichtungen durch die Augen der Schülerinnen, was nach den Erlebnisberichten der Betroffenen sicherlich eine weitere, wichtige Quelle darstellt. Unklar bleibt bisher, welche Beobachtungen die Schülerinnen in ihren Berichten von sich aus ausgeblendet oder verschwiegen haben oder gar auf Anweisungen der Heimleitung bewußt nicht berichten sollten.
Nachweise der Kindererholungs- und genesungsheime im Bestand
Nachfolgend eine Liste der Einrichtungen, die für Kinderverschickungen in Frage kommen und aus denen entsprechende Praktikumsberichte Im Bestand T 7 im Stadtarchiv Lemgo vorliegen. Die Ermittlung dieser Einrichtungen ist nicht immer eindeutig, da teilweise Kinderheime, auch Kinder nur zeitweise als Ferien- und Kurgäste aufgenommen haben. Ausschließliche Kinderheime wurden nicht aufgenommen. Das gesamte Findmittel zum Bestand ist im Archivportal „Archive in NRW“ zu finden. Die Erwähnung einer Einrichtung in dieser Liste bedeutet nicht, dass es dort auch zu Missständen gekommen wäre.
Schleswig-Holstein
T 7/498 Kindererholungsheim Detmold in Wittdün auf Amrum, 1953 (1 Bericht)
T 7/498 Kinderheim Frida Jacobi in Wyk auf Föhr, 1955 (1 Bericht)
T 7/498 Kinderheim Schnell in Hohwacht, 1958 (1 Bericht)
T 7/467 St. Peter-Ording, Kinderheim “Frisia”, 1961, 1963 (3 Berichte)
T 7/467 St. Peter-Ording, Kinder-Erholungsheim Richardsen, 1952, 1963 (2 Berichte)
T 7/453 Kinderheim “Seepferdchen” am Timmendorfer Strand, 1958 – 1968 (6 Berichte)
T 7/454 Kindergenesungsheim am Timmendorfer Strand, 1953 – 1962 (7 Berichte)
T 7/488 Sylt, Westerland, Privatkinderheim “Haus Fredeborg” und Privatkinderheim “Birkenhof”, 1959 – 1960 (3 Berichte)
Rheinland-Pfalz
T 7/438 Kinder- und Kurheim “Emilienruhe” des Kneippkurortes Bergzabern in der Pfalz, 1957 – 1960 (8 Berichte)
Niedersachsen
T 7/461 Borkum, Adolphinenheim, 1953 (1 Bericht)
T 7/461 Borkum, Evangelisches Kinderheim “Marienhof”, 1954 (2 Berichte)
T 7/461 Borkum, Privat-Kinderheim “Achilleion”, 1956 (1 Bericht)
T 7/461 Borkum, Privat-Kinderheim “Germania”, 1960 (1 Bericht)
T 7/465 Wangerooge, Privatkinderheim Langhoop, Privatkinderheim “Haus Fredeborg” und in einem Lemgoer Privatkindergarten auf der Insel, 1955 – 1960 (4 Berichte)
T 7/482 Juist, Kinderkurheim am Meer, Privatkinderheim Tilemann und Kindererholungsheim “Inselburg”, 1952, 1958 (3 Berichte)
T 7/484 Kindergenesungsheim Warteberg in Bad Sachsa, 1959 (2 Berichte)
Bayern
T 7/466 Kindersanatorium und Erholungsheim “Sonneck” in Oberhof am Tegernsee, 1955 – 1958 (6 Berichte)
T 7/466 Kinderheim St. Quirin am Tegernsee, 1955
Baden-Württemberg
T 7/471 Kindersanatorium Kohlermann in Bad Dürrheim im Schwarzwald, 1953 – 1960 (7 Berichte)
T 7/476 Jugenderholungsheim “Waldheim” der Arbeiterwohlfahrt Württemberg-Baden e. V. in Heilbronn, 1956 (2 Berichte)
Nordrhein-Westfalen
T 7/419 BDM Kurheim Senne I von 1939 (1 Bericht)
T 7/492 Kinderheilanstalt in Bad Sassendorf, 1961 (2 Berichte)
T 7/495 Kindererholungsheim “Schwalenburg“ des evangl. Hilfswerks Lippe in Schwalenberg (Lippe), 1952 (1 Bericht)
Rechtliche Aspekte der Nutzung
Die Nutzung ist aus urheberrechtlichen Gründen nicht uneingeschränkt möglich. Da es sich um unveröffentlichte Werke handelt, sind die Rechte der Urheber(innen) zu berücksichtigen. Bei den Fotoaufnahmen im Bestand ist zudem das Recht am eigenen Bild zu beachten. Eine Veröffentlichung der Texte oder wortwörtliche Zitierung sind nicht zulässig. Die Berichte können im Lesesaal des Stadtarchivs aber eingesehen werden.
Personenbezogene Schutzfristen wurden zunächst nicht vergeben. Die in den Berichten vorgestellten und in ihrem Verhalten geschilderten Kinder und Jugendliche werden nur mit Vornamen bezeichnet, so dass sich deren Identität nicht zweifelsfrei erschließen lässt. Bei den Erzieherinnen und Betreuerinnen in den Einrichtungen muss man aus meiner Sicht differenzieren. Diese lassen sich durch die Nennung des Nachnamens durchaus eindeutig identifizieren. Damit wäre es eine personenbezogene Angabe. Personenbezogene Schutzfristen sind aber nur in zwei Fällen zu vergeben: a) wenn das Archivgut sich seiner Zweckbestimmung nach auf natürliche Personen bezieht oder b) nach seinem wesentlichen Inhalt . Beide Fälle würde ich bei den Praktikumsberichten ausschließen, da die Zweckbestimmung und der wesentliche Inhalt anders geartet sind. Trotzdem kann die Nutzung des Archivgutes versagt werden, wenn schutzwürdige Belange Betroffener oder Dritter beeinträchtigt würden.
Ausblick
Neben den Praktikumsberichten bieten die kommunalen Schulüberlieferungen zumeist weitere Arten von Schülerarbeiten. Dies kann von Beiträgen in Schülerzeitungen, über Aufsätze bei (Abschluss)Prüfungen bis zu Reden bei offiziellen Anlässen reichen. Dieser Quellenkategorie sollte man aus archivischer Sicht mehr Aufmerksamkeit widmen, auch im Sammlungs- und Nachlassbereich.
Wegen der Corona Pandemie fand der 72. Westfälische Archivtag am 17. und 18. März 2021 erstmals als interaktive Online-Fachtagung statt. Ca. 350 Teilnehmer:innen aus ganz Deutschland verfolgten live das Vortragsprogramm zum Thema „Der Mensch im Mittelpunkt: Personengeschichtliche Quellen in Kommunalarchiven“.
Die Mitschnitte der Vorträge und Diskussionen stehen ab sofort online zu Verfügung. Die Vorträge können auch nachgelesen werden, und zwar im Oktober-Heft 2021 unserer Zeitschrift „Archivpflege in Westfalen-Lippe“.
Was haben Tierarten, die im 20. Jahrhundert ausgestorben sind, mit Archiven zu tun? In diesen und anderen Kultureinrichtungen kann man Exemplare dieser Tierarten noch auf Fotos anschauen und sich auch zum Nachdenken darüber anregen lassen, ob wir weiter zusehen wollen, dass immer mehr Tierarten verschwinden.
die vor allem in öffentlichen Archiven, Bibliotheken, Museen und anderen Kultureinrichtungen verwahrten Fotos, die keinem Urheberrechtsschutz mehr unterliegen, über Wikimedia Commons weltweit zugänglich zu machen. „Verwahrung als Ziel von Kulturinstitutionen, bedeutet, nicht allein die Existenz von, sondern auch den Zugang zu historischem Material sicherzustellen.“, lautet ein zentraler Satz des Manifests, und zwar kostenlos.
Nicht zuletzt werde durch die Verbreitung von zahllosen Kopien im Netz auch der Erhalt der Fotomotive gesichert für den Fall, dass das Foto selbst vernichtet werden sollte.