„Wir sind doch hier kein Auffangbecken für Studienabbrecher!” – Erfahrungen aus dem Quereinstieg ins Kreisarchiv Warendorf

Johanna Nienhaus

Ich liebe meinen Job. Auch heute, nach drei Jahren im Archiv, kann ich mein Glück an vielen Tagen gar nicht fassen. Die Bewerbung beim Kreisarchiv war eher aus der Not heraus geboren, da nach meinem Praxissemester (Master Lehramt Gymnasium und Gesamtschule) klar wurde, dass ich für den „Berufsweg Schule“ aus dem falschen Holz geschnitzt bin. Die Einladung zum Vorstellungsgespräch kam überraschend und die Nachricht, dass ich mit 15 Wochenstunden im Archiv arbeiten konnte, noch viel überraschender. Der Kreis Warendorf gab mir als Quereinsteigerin eine Chance, sodass ich seit 2021 Teil des Archivteams sein darf. Aus den 15 Wochenstunden wurden schnell 34 und schließlich eine Projektstelle mit 39 Wochenstunden. Seit meinem ersten Tag – als mein Archivleiter mich durch unsere Magazinräume geführt hat – war der Wunsch in mir geweckt, meine gesamte berufliche Zukunft im Archiv zu verbringen. Die Aufgaben und Verantwortungsbereiche wuchsen ständig, da ich glücklicherweise in einem Archivteam die ersten beruflichen Schritte machen durfte, welches mich mit allen Kräften unterstützte. Durch die anfänglichen Unsicherheiten und Fehler halfen mir die Kolleginnen und Kollegen hindurch und sorgten so dafür, dass ich mir langsam die fehlenden Fähigkeiten für den Beruf aneignen konnte. Der langen Rede kurzer Sinn: als Quereinsteigerin oder Quereinsteiger kann einem der Start in das neue Berufsfeld unglaublich leichtgemacht werden, wenn Kolleginnen und Kollegen sowie Vorgesetzte bereit sind, in die Fähigkeiten und Kompetenzen zu investieren.

Warum ist mein persönlicher Weg ins Archivwesen von Bedeutung, wenn es doch eigentlich um die Diskussion über Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger im Archiv geht?

Mit meinen anfänglichen Erfahrungen begann ich Fortbildungen zu besuchen und landete schließlich auf meiner ersten größeren mehrtägigen Konferenz. Dort traf ich auf Archivarinnen und Archivare aus ganz Deutschland. Mit den so positiven Erfahrungen aus meinem ersten dreiviertel Jahr im Archiv erlitt ich dort einen ziemlichen Realitätsschock. Bei der Vorstellung war eine der ersten Fragen: „Marburg oder Potsdam?“ – gefolgt von einem enttäuschten „Oh“ oder „Ach so eine sind Sie!“. Auf die Frage, wieso ich denn nicht die Ausbildung in Potsdam oder in Marburg nachholen würde, wenn mir die Arbeit denn so gefiele, konnte ich in den Momenten meistens nicht angemessen antworten. Wie sollte man Fremden auf einer Tagung erklären, dass man sich bereits räumlich gebunden hatte.

Denn oftmals sind Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger bereits durch Familie, Freunde, Immobilie oder auch Lebenskonzept gebunden, sodass eine mehrmonatige oder gar mehrjährige Abwesenheit nicht ohne weiteres möglich ist.

Also versuchte ich – und versuche es nach wie vor – die Wissenslücken durch den Besuch von Fortbildungen zu schließen. Das ist sinnvoll, um den theoretischen Hintergrund zu erlangen, den ausgebildete Archivarinnen und Archivare durch ihre Zeit in Marburg oder Potsdam bereits erworben haben. Aber das ist auch nur möglich, weil mein Arbeitgeber bereit ist, in diese Fortbildungen und damit in mich zu investieren.  Auch wenn ich die Hoffnung hege, dass ich nach Beendigung der aktuellen Projektstelle weiterhin im Kreisarchiv Warendorf arbeiten darf, kann es dennoch passieren, dass ich mich im Laufe meines beruflichen Werdegangs im Archivwesen bewerben muss – dabei kann ich dann nur auf meine Arbeitserfahrung und absolvierten Fortbildungen zurückgreifen. Der Wunsch nach einer Möglichkeit sich neben einer Vollzeitstelle fortbilden und am Ende einen „wertigen“ Abschluss vorweisen zu können, ist bei vielen Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern groß.

Wenn ich an all die Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger denke, die sich in den kleineren (und auch größeren) Archiven in Deutschland als „Einzelkämpfer“ täglich um das Ansehen des Archives in der eigenen Verwaltung bemühen, vom Kartonfalten, Einwerben von Budget, Bewerten, Entmetallisieren, Verzeichnen über Termine mit Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie der lokalen Presse bis hin zur Betreuung von Forschungsvorhaben „Frontdienst” leisten, kann ich nur meinen Hut ziehen. Eben diese „ungelernten Archivmitarbeiterinnen und -mitarbeiter” werden von ausgebildeten Archivarinnen und Archivaren oft belächelt, meist als Problem wahrgenommen und mit abfälligen Äußerungen bedacht.

Ich erlaube mir hier eine kleine Sammlung der „schönsten“ Kommentare:

  • „Ach, so eine sind Sie!“
  • „Ja, und warum haben Sie keine Ausbildung gemacht?“ (universitärer Abschluss im historischen Bereich ist vorhanden – nur eben keine Fachausbildung im Archiv)
  • „[…] diese sogenannten Personen ohne fachlichen Hintergrund […]“
  • „[…] so eine Person (gemeint ist hier ein Quereinsteiger) auf einer Projektstelle ist ja fast als Arbeitsloser zu werten […]“
  • „Dann bildet man in seinem Archiv mühevoll einen FaMI aus, welcher sich aufgrund von besseren Perspektiven wegbewirbt und dann sitzt man da wieder nur mit diesen Quereinsteigern.”
  • „Wir sind doch hier kein Auffangbecken für Studienabbrecher!”

Ob beispielsweise jemand mit 10 Jahren leitender Berufserfahrung in einem Gemeindearchiv als unqualifiziert und fachfremd angesehen werden sollte, nur weil die Frage „Marburg oder Potsdam?“ mit „Arbeitsalltag!“ beantwortet werden muss, sollte überdacht werden.

Wenn ein Aufsatz unter dem Titel „Chancen antizipieren, erkennen oder kreieren? Hauptsache nutzen! Vorausschauende Personalplanung im Archiv“, den ich inhaltlich wegen einiger interessanter Ansätze und Ideen durchaus gelungen finde, einen Satz enthält wie: „Die Einstellung von Fachfremden kann nur vorübergehend hilfreich sein, um akute Lücken zu füllen oder zu überbrücken […] (TUA 39, S. 27)“, zeugt dies von einer negativen, zumindest eingeschränkt gültigen Sicht auf Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger.  Ich als Fachfremde kann nach drei erfüllenden Jahren im Archiv und mit leidenschaftlicher Begeisterung für die archivische Arbeit nur inständig hoffen, dass meine Rolle nicht bloß die eines „Lückenfüllers“ ist. Auch der Satz „Jede Gelegenheit ist zu nutzen, um nichtfachlich besetzte Stellen durch Personal mit archivfachlicher Ausbildung zu ersetzen.“ (TUA 39, S. 27) trifft hart, wenn die persönliche, budgetäre oder ausbildungspolitische Situation eine vollwertige Fachausbildung nicht zulässt, die Arbeit aber ein so liebgewonnener Teil des Lebens geworden ist.

Mein Erfahrungsbericht soll also eine Bitte in verschiedener Hinsicht sein. Liebe Kolleginnen und Kollegen mit fachlichem Hintergrund: bitte setzen Sie sich weiterhin sowie bisher für die fachlichen Fortbildungen von uns Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern ein! Das Angebot von archivischen Fortbildungen ist gut. Allerdings sollte die Finanzierung bitte auch für die „Einzelkämpfer“ ohne Fortbildungsbudget mitgedacht werden. Begegnen Sie uns Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern so, dass wir uns nicht auf jeder Tagung dafür schämen, dass wir weder Marburg noch Potsdam hinter uns gebracht haben. Unsere Leistungen im Arbeitsalltag sowie die Fragen, Probleme und Themen mit denen wir uns beschäftigen, ähneln sich zumeist. Viele Archivmitarbeiterinnen und -mitarbeiter müssen bereits um ihre Stellung in der eigenen Verwaltung kämpfen – da sollten wir nicht auch noch Vorurteile aus den eigenen Reihen bewältigen müssen. Wenn wir alle ein bisschen auf einen wohlwollenden Ton achtgeben könnten, würde das viele Situationen in der Diskussion über den Fachkräftemangel erleichtern – auch wenn damit das Kernproblem natürlich nicht gelöst wird. Ach: und eine Fortbildung oder Qualifizierungsmaßnahmen, die uns mit ausreichender Berufserfahrung förmlich zu Archivarinnen und Archivaren macht, wäre auch ganz toll!

Eine letzte Anekdote: eine Kollegin sagte vor Kurzem zu mir, ich sei eigentlich gar keine Quereinsteigerin. „Du bist Queraussteigerin! Als Lehrerin wärst du nur unglücklich geworden.“ Und wie recht sie damit hat!

  

Frank Schirrmacher

Die Idee einer durch und durch archivfachlich ausgebildeten deutschen Archivlandschaft ist von der aktuellen Realität weit entfernt. Mehr als die Hälfte aller Beschäftigten im deutschen Archivwesen verfügen über keine archivfachliche Ausbildung, die „Fachkräfte“ befinden sich also ohnehin schon lange in der Minderheit. Abhilfe ist dabei kaum in Sicht, schließlich stoßen die beiden großen Ausbilder in Deutschland bereits an ihre Grenzen. Auch die Ausbildung von FAMIs ist zahlenmäßig begrenzt und kann das Fehlen von Fachkräften nicht auffangen.

Auf dem Diskussionsforum „Fachkräftemangel und was nun?“ des letztjährigen BKK-Seminars, gaben die Archivschule Marburg, vertreten durch Dr. Karsten Uhde und die Archivschule Potsdam, vertreten durch Prof. Dr. Michael Scholz einen Ausblick darauf, in welchem Umfang in den nächsten Jahren archivfachlich ausgebildet werden kann. Das Ergebnis war, dass beide Institutionen in den nächsten Jahren ihre Kapazitätsgrenzen erreichen werden, die Zahl der Absolventinnen und Absolventen wird also auf Sicht limitiert bleiben. Mit Ausnahme der Bayerischen Archivschule, deren Ausbildungskapazitäten ebenfalls begrenzt sind, gibt es keine weiteren Institutionen im Bereich archivischer Ausbildung. Perspektivisch wird sich der Anteil der im Archiv tätigen Personen mit Fachausbildung also kaum verändern, sofern nicht deutlich mehr Menschen ausgebildet werden. Die Diskussion, ob Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger eine Lösung für freie Stellen im Archivwesen sind, ist demnach nichts anderes als eine Scheindebatte. Sie tragen das deutsche Archivwesen bereits elementar mit und werden dies voraussichtlich auch in Zukunft weiterhin tun – möglicherweise sogar noch stärker als bisher.

Aus dieser Erkenntnis muss eine positivere Sichtweise auf das Thema Quereinstieg resultieren – und dafür gibt es zudem auch genügend Argumente. Was bei der Behandlung des Themas oft untergeht, sind die Vorerfahrungen der Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger. Diese haben schließlich vor ihrem Einstieg in das Archivwesen nicht im luftleeren Raum existiert und sind auf „magische Art“ und Weise im Archivwesen aufgetaucht, sondern sie haben bereits zuvor Qualifikationen erworben. Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger sind eben keine „Personen ohne fachlichen Hintergrund“ (Zitat aus dem Diskussionsforum beim BKK-Seminar), sondern sie haben einen fachlichen Hintergrund, nur eben keinen archivischen. Von diesen vielfältigen Erfahrungen und Qualifikationen können auch fachlich ausgebildete Archivarinnen und Archivare profitieren und es können fruchtbare Ergebnisse zustande kommen, die bei einem Team aus rein fachlich ausgebildeten Archivarinnen und Archivaren nicht zustande gekommen wären.

Meine Kollegin Johanna Nienhaus ist ein gutes Beispiel dafür: Das Studium von Frau Nienhaus hatte inhaltlich, neben dem pädagogischen, auch einen künstlerischen Schwerpunkt. Durch Frau Nienhaus konnte die gesamte Öffentlichkeitsarbeit des Kreisarchivs auf ein deutlich höheres Level gebracht werden. Sie übernahm unseren kompletten Social Media-Auftritt sowie die Gestaltung unserer Werbemittel (Flyer, Plakate usw.) und wirkte entscheidend bei allen unseren Ausstellungen mit. Durch ihre Vorerfahrungen hat sie einen ganz anderen Blick auf gestalterische Arbeiten und die Wirkung dieser. Doch auch in Bereichen, in denen Frau Nienhaus keine Vorerfahrungen hatte, übernimmt sie heute eine tragende Rolle im Kreisarchiv.

Frau Nienhaus ist in vielen Bereichen Haupt-Ansprechpartnerin. Neben Social Media betreute sie lange federführend das Magazin, wodurch sie in vielen Spezialfragen (Meldekarteien, Übergrößen, u.a.) Kompetenzen besitzt. Die Bereiche Beschaffung und externe Aktenumbettung hat sie in ihre neue Projektstelle mitgenommen und übernimmt diese eigenverantwortlich.

Zu den neuen Aufgaben von Frau Nienhaus zählt die digitale Langzeitarchivierung.  Daher betreut   sie die Anbindung des Kreisarchivs an DiPS.kommunal. Auch berät sie die Ämter des Kreises sowie die 13 Kommunen des Kreiszentralarchivs in Fragen zum DMS. Frau Nienhaus ist zu einem nicht mehr wegzudenkenden Teil unseres Archivteams geworden, die wir in Fachfragen gerne um Rat fragen.

 

Irgendwann ist Jetzt! Wir geben unseren Account bei X, vormals Twitter, auf

Auf der Homepage des LWL-Archivamtes haben wir Fachinformationen zum Thema Social Media für interessierte Archive zusammengestellt. Seit einigen Jahren steht dort:

„Social Media im Wandel

Die sich schnell wandelnde Sphäre der Sozialen Netzwerke und anderer Medien erfordert eine Voraussicht auf neu auftauchende Dienste und letztendlich auch die Aufgabe irrelevant gewordener Kanäle. Letzteres ist im LWL-Archivamt noch nicht aufgetreten, wird allerdings im Sinne der Abwägung des Kosten-/Nutzenaufwands irgendwann aktuell.“

Irgendwann ist jetzt. Mit sofortiger Wirkung werden wir auf unserem Account bei X, früher Twitter, nicht mehr aktiv. Der Account wird bestehen bleiben, weil darauf seit Mai 2015 mehr als 11.600 Posts Nachrichten aus dem und über das Archivwesen verbreitet haben, die nicht verloren gehen sollen.

Folgen Sie uns weiterhin gerne auf unseren anderen Social Media Kanälen. Besuchen Sie unseren Archivamtblog oder unsere Accounts bei

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Bestand des Geistlichen Gerichts im Stadtarchiv Lemgo – (digitalisierte) Quellen zum Internationalen Frauentag am 8. März

Deckblatt einer Prozessakte aus dem Bestand “Geistliches Gericht” im Stadtarchiv Lemgo

Die Stadt Lemgo war noch bis in die Frühphase des 30jährigen Krieges mit rund 4.500 Einwohnern die größte Stadt in der Grafschaft Lippe. Gegenüber dem Landesherrn konnte sie seit dem Mittelalter eine weitreichende Autonomie bewahren. Durch die Einführung der Braunschweigischen Kirchenordnung von 1533 erstreckte sich dies auch auf das lutherische Kirchenwesen, das unter die Kontrolle des Lemgoer Rates geriet. Der Konfessionswechsel des Landesherrn zum Calvinismus ab 1605 konnte daran nicht viel ändern; im sog. Röhrentruper Rezess von 1617 wurden Lemgo die seit der Reformation erstrittenen Rechte vertraglich zugesichert.

Die Stadt erhielt ein eigenes, lutherisches Konsistorium (bis 1854). Mitglieder waren die vier lutherischen Pfarrer an den beiden Kirchen St. Nicolai und St. Marien und die vier Lemgoer Bürgermeister, jeweils zwei aus dem alten und zwei aus dem geschworenen Rat. Die Vorrangstellung in diesem Gremium hatten die Bürgermeister, wodurch klar war, dass es sich dabei zuvorderst um eine weltliche Behörde handelte, die für kirchliche Angelegenheiten zuständig war. So entschied es als Geistliches Gericht in erster Instanz über alle Ehe- und Scheidungssachen.

Diese Akten befinden sich im Stadtarchiv Lemgo unter den Signaturen A 2725 bis A 2781 und umfassen im neu gebildeten Bestand „Geistliches Gericht (Konsistorium)“ 170 Einheiten mit etwa 160 Verfahren von 1571 bis 1841. Es ist nicht auszuschließen, dass sich noch weitere Gerichtsverfahren in den anderen Gerichtsbeständen des Stadtarchivs befinden. Die Akten des Geistlichen Gerichtes wurden inzwischen digitalisiert und sind über das Archivportal „Archive in NRW“ online einsehbar.

Die Überlieferung des aus dem Konsistorium ausgegliederten Geistlichen Gerichtes des lippischen Landesherrn, das für das restliche, reformierte Territorium (ohne die Stadt Lemgo) zuständig war, befindet sich im Landesarchiv NRW Abteilung OWL in Detmold Bestand L 85. Online-Digitalisate liegen hier noch nicht vor.

Die Prozessakten des Geistlichen Gerichtes bieten eine Fülle an Auswertungsmöglichkeiten zur Rolle und zum Selbstverständnis der Frau in einem evangelischen Territorium in der Frühen Neuzeit, insbesondere zur Rolle als unverheiratete Frau, als Ehefrau und Mutter. Auch der frühneuzeitliche Ehebegriff stellte in den Verfahren häufig ein handlungsleitendes Motiv dar. Körperliche Gewalt und Vergewaltigung finden sich in den Prozessen ebenfalls. Unter diesen Fragestellungen stellt der Bestand sicherlich ein lohnendes Forschungsfeld dar.

Gisela Wilbertz zeigte die Möglichkeiten des Lemgoer Bestandes am exemplarischen Fall der Eheklage Hovedissen gegen den Lemgoer Scharfrichter Johann Peter Clauss (1726) im 2017 erschienenen Sammelband „Glaube, Recht und Freiheit. Lutheraner und Reformierte in Lippe“ auf (Stadtarchiv Lemgo A 2752 c). Ein im Stadtarchiv vorliegender, bisher unveröffentlichter Kurzbeitrag von Gabriele Urhahn geht auf eine Ehescheidung wegen Ehebruch zu Beginn des  30jährigen Krieges 1622 ein (Stadtarchiv Lemgo A 2727 c).

Eine systematische Auswertung des Lemgoer Archivbestandes „Geistliches Gericht“ steht noch aus, anders als der Bestand des Geistlichen Gerichts im Landesarchiv NRW, der insbesondere von Iris Fleßenkämper zuletzt ausgewertet wurde. Ein Vergleich beider Institutionen wäre sicherlich ebenfalls interessant.

#WAT24: Teaser – Diskussionsforum “Ersetzendes Scannen”

Wir freuen uns über mehr als hundert Anmeldungen zu unserem Diskussionsforum “Ersetzendes Scannen – Auswirkungen auf die archivische Überlieferungsbildung” beim diesjährigen Westfälischen Archivtag in Dülmen, am 19.03.2024 von 16-17.30 Uhr. Mit diesem Beitrag wollen wir den Versuch starten, bereits vorab eine gemeinsame Gesprächsgrundlage herzustellen, indem wir einen Problemaufriss zu diesem Thema liefern – natürlich ohne Ergebnisse vorweg nehmen zu wollen.

Mehr Informationen zum Westfälischen Archivtag 2024 hier.

Der Gegenstand unseres Diskussionsforums wird das “Ersetzende Scannen” sein, teilweise auch als “Dokumentenechtes Scannen” oder “Rechtssicheres Scannen” bezeichnet – je nachdem, welchen Dienstleistenden man fragt oder Handreichung man liest. Für den weiteren Diskurs wollen wir uns auf den Begriff “Ersetzendes Scannen” festlegen und beziehen uns dabei auf die entscheidende Technische Richtlinie (TR) 03138 des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Das BSI hat für diese TR den klingenden Namen RESISCAN geprägt, der auch das Ziel der Richtlinie transportiert: “Steigerung der Rechtssicherheit im Bereich des ersetzenden Scannens.” (1) Damit etabliert sich die TR-03138 mit ihren zahlreichen Anlagen als grundlegende Richtlinie für eine Digitalisierung von Registraturgut der öffentlichen Verwaltung. Die TR ist anwendungsneutral und kann auf verschiedene Produkte, Systeme und Services bezogen werden. Durch die Beschreibung u.a. von sicheren IT-Umgebungsfaktoren und Abläufen in der Qualitätssicherung soll ihre Anwendung für einen strukturierten Scanprozess sorgen, der die “Steigerung” der Rechtssicherheit von ehemals analogen und später digital vorliegenden Unterlagen zum Ziel hat.

Zurecht können sich Archivar*innen nun die Frage stellen, was die TR03138 denn mit Archivarbeit bzw. Überlieferungsbildung zu tun hat oder warum man sich mit den technischen Einzelheiten beschäftigen sollte – schließlich dient das ersetzende Scannen in erster Linie der Optimierung von Verwaltungsabläufen.

Abgesehen von dem Fall, dass auch Archive ggf. bei der Einführung eines DMS die eigene Registratur (vermutlich durch geeignete Dienstleistende) ersetzend scannen (lassen) wollen, beeinflusst das ersetzende Scannen natürlich die archivische Überlieferungsbildung auf mehrere denkbare Wege. Vor allem ist damit zu rechnen, dass immer mehr kommunale Dienststellen ihre analoge Registratur als elektronische Akte weiterführen möchten – und daher auch später zur elektronischen Langzeitarchivierung abgeben werden. An dieser Stelle ein passendes Zitat aus der Einleitung der TR:

“Hierbei wird unter dem ‘ersetzenden Scannen’ der Vorgang des elektronischen Erfassens von Papierdokumenten mit dem Ziel der elektronischen Weiterverarbeitung und Aufbewahrung des hierbei entstehenden elektronischen Abbildes (Scanprodukt) und der späteren Vernichtung des papiergebundenen Originals verstanden.” (2)

Die Entscheidung und damit die Verantwortung zur Gestaltung der Vorgaben für eine Digitalisierung der Registratur liegt selbstverständlich bei der entsprechenden Dienststelle. Und damit auch ein potentielles rechtliches Risiko, das entstünde, wenn die Unterlagen nicht nach der TR-03138 gescannt werden würden. Die Gefahr einer hybriden Überlieferung zeichnet sich ab, wenn die Registraturbildenden zwar digitalisieren (lassen), den Prozess des ersetzenden Scannens aber nicht vollständig abschließen, d.h. die Papierdokumente nach dem Scannen nicht vernichten (lassen). Wird die TR-03138 eingehalten und bestenfalls vorher das eigene Archiv in den Organisationsprozess mit einbezogen, kann man davon ausgehen, dass dem Archiv später die Digital Borns als Images der ehemaligen Originale zur Bewertung und bei Archivwürdigkeit auch zur Übernahme vorliegen. Durch die Einhaltung der TR sollten die Unterlagen dann später in ausreichender (Bild-)Qualität für künftige Nutzende bereitstehen.

Wie bei allen Digitalisierungsprozessen muss von archivischer Seite aus auch dieses Thema vom Ende her durchdacht werden: Was ist das Ziel? Leichtere Zugänglichkeit des Archivguts durch Online-Stellung von Digitalisaten? Eine spätere Nutzung im sog. Digitalen Lesesaal? Spare ich Platz im Magazin, indem ich das Ersetzende Scannen unterstütze? Habe ich bereits ein elektronisches Langzeitarchiv angeschafft? Ist die Überlieferungsbildung in meiner Kommune durch diesen Medienwechsel gefährdet? Sollte vor dem ersetzenden Scannen evtl. eine Abgabe von Unterlagen an das Archiv geprüft werden? Wenn die Archive hier zeigen, dass Sie sich mit diesen Fragen auskennen, können Sie sich in der eigenen Verwaltung als kompetente Gesprächspartner*innen in Sachen Digitalisierung positionieren und davon auch in anderen Angelegenheiten profitieren.

Anders als auf Landes- und Bundesebene besteht laut dem „Praxisleitfaden für Kommunen“ der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) übrigens keine generelle rechtliche Verpflichtung die TR-03138 auch auf kommunaler Ebene einzuhalten. (3) Die Bundeskonferenz der Kommunalarchive (BKK) hat kurz darauf ein Empfehlungsschreiben zu diesem Thema herausgegeben, aus dem hierzu ebenfalls keine eindeutige rechtliche Lage hervorgeht, dafür aber mögliche Überlieferungsszenarien übersichtlich ausgeleuchtet werden. (4) Das LWL-Archivamt für Westfalen hat bereits vor längerer Zeit eine Zusammenfassung dieses Dokuments im Archivamtblog gepostet. (5) Im Archivgesetz NRW ist laut BKK (2017, S. 4) §5, 2 der entscheidende Paragraph in dieser Angelegenheit.

Im Diskussionsforum wollen wir allen Interessierten mit technischen und archivfachlichen Inputs einen Überblick über das Thema ermöglichen. Wir sind gespannt auf Beispiele aus der Praxis, würden uns aber auch freuen, wenn die unten verlinkten Dokumente Beachtung finden und wir die Argumente in der Diskussion dann gemeinsam zusammenführen.

 

Arsenbelastung im Archiv?

Bereits 2020 wurden im Rahmen eines KEK-Projektes in Kooperation mit der Universitäts- und Landesbibliothek Bonn sowie der TH Köln potentiell mit arsenhaltigen Pigmenten belastete Bände untersucht. Seitdem setzen sich viele Bibliotheken intensiv mit der Problematik auseinander.

Hieraus resultierte im Dezember 2023 eine Handreichung der Kommission Bestandserhaltung des Deutschen Bibliotheksverbandes (dbv) zum Umgang mit potentiell gesundheitsschädigenden Pigmentbestandteilen an historischen Bibliotheksbeständen. Diese geht detailliert auf Hintergründe und mögliche Vorgehensweisen ein und sollte für die weitere Einschätzung der eigenen Situation herangezogen werden.

Angesichts einer Pressemeldung der Unibibliothek Bielefeld über die Sperrung von 60.000 Bänden (von denen voraussichtlich max. 10 % betroffen sein werden) stellt sich nun auch vielen Archivmitarbeitenden die Frage, ob gebundenes Schriftgut in den eigenen Beständen eine potentielle Gesundheitsgefährdung darstellen kann.

Arsenhaltige Schnittfarbe?

Arsenhaltige Pigmente wurden u.a. genutzt, um Einbandmaterialien, Buchschnitte, Vorsätze, Titel- und Signaturschilder oder Marmorpapiere zu färben. Die Verwendung des sog. Schweinfurter und Scheele Grüns lässt sich auf das 19. Jahrhundert eingrenzen, ggf. auch etwas darüber hinaus. Das gelbe Auripigment hingegen kam bereits vor 1800 zum Einsatz und kann in grünlichen oder gelborangen Ausmischungen auftreten, was die rein optische Identifizierung des in Frage kommenden Schriftguts erschwert.

Die Aufnahme kontaminierter Stäube oder Pigmente kann über die Atemwege, Bindehäute oder die Handflächen geschehen. Derzeit kann die akute Gesundheitsgefährdung nicht konkretisiert werden, da sie von verschiedenen Faktoren wie der Pigmentzusammensetzung und -konzentration, dem jeweiligen Zustand des Objekts (abpudernde oder gut eingebundene Pigmente), der Handhabung und der Expositionsdauer abhängig ist.

Sollte bei entsprechend gefärbtem Schriftgut der Verdacht auf arsenhaltige Pigmente vorliegen, ist es daher empfehlenswert, in Abhängigkeit von der jeweiligen Tätigkeit auf das Tragen persönlicher Schutzausrüstung in Form von Handschuhen, Atemschutzmaske, Schutzbrille und Kittel o.ä. zu achten. Im Zweifelsfall ist es angeraten, Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder den betriebsärztlichen Dienst hinzuzuziehen.

Da Archive in weitaus geringem Umfang als Bibliotheken von der geschilderten Problematik betroffen sind, ist im Regelfall keine flächendeckende Untersuchung der Bestände erforderlich. Verdachtsfälle und unmittelbar angrenzend gelagerte Objekte sollten unter der Verwendung persönlicher Schutzausrüstung mittels eines Sicherheitssaugers abgesaugt, gekennzeichnet und anschließend in Seidenpapier, Jurismappen und Archivschachteln verpackt werden. Ob das betreffende Objekt für eine weitere Benutzung gesperrt werden sollte, ist von den o.g. Faktoren abhängig. Bei Erschließungs- und Digitalisierungsmaßnahmen sind gegebenenfalls weiterführende Schutzmaßnahmen erforderlich.

Weiterführende Kommentare und Links unter https://www.researchgate.net/publication/378793964_Zur_aktuellen_Diskussion_um_mogliche_toxikologische_Belastungen_beim_Umgang_mit_arsenfarben-haltigen_Bibliotheksbestandenhttps://www.nordkurier.de/regional/mecklenburg-vorpommern/tausende-uni-buecher-in-mv-koennten-giftig-sein-2340230  , Linktipp: Arsenbelastung im Archiv? | siwiarchiv.de  sowie Nationalbibliothek gibt Entwarnung zu Arsen-Büchern | MDR.DE

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