Die gute Nachricht hat sich vielleicht schon verbreitet:
Auf der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages wurde am 14.11.2019 der Etat des BKM-Sonderprogramms für das Förderjahr 2020 auf insgesamt 3,8 Mio. Euro erhöht – im Entwurf für das Haushaltsgesetz waren 2 Mio. Euro vorgesehen. Die gesamtstaatliche Bedeutung des koordinierten Originalerhalts ist damit wiederum hervorgehoben. Die komplette Pressemeldung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ist hier zu finden (s. S. 4 zum BKM-Sonderprogramm „Erhalt schriftlichen Kulturgutes“):
Im BKM-Sonderprogramm sind – wie bereits im vergangenen Jahr – neben den bekannten Mengenverfahren auch Schadenserfassungen förderfähig. Auf der Webseite der BKM werden die Fördergrundsätze und das Antragsformular zum Download angeboten.
Wie in diesem Jahr müssen die Anträge bis zum 31.01.2020 bei der KEK eingehen. Vorher ist allerdings ein Ersttestat auf Landesebene einzuholen. In Nordrhein-Westfalen müssen die Anträge bis zum 15.01.2020 im Ministerium für Kultur und Wissenschaft vorliegen:
Elektronisch an folgende Emailadresse: fp-415@mkw.nrw.de
Parallel müssen die Originalanträge mit den Unterschriften per Post übersandt werden, damit sie mit den eingefügten Ersttestaten an die KEK weitergeleitet werden können:
Ministerium für Kultur und Wissenschaft — z.Hd. Frau Geiß / Referat 415 — Völklinger Straße 49 — 40221 Düsseldorf.
Die von BKM und Kulturstiftung der Länder kofinanzierte KEK-Modellprojektförderung steht 2020 unter dem bewusst sehr offen formulierten Jahresthema „Originale erhalten“. Auch hier müssen die Anträge bis zum 31.01.2020 direkt bei der KEK eingereicht werden. Auf der Website der KEK sind alle hierzu benötigten Informationen, Links und Formulare zu finden: