Das Handbuch für die magazintechnische Bearbeitung ist als Hilfestellung für die Vorbereitung der Aktenbestände in Archiven für eine dauerhafte Aufbewahrung gedacht. Es gibt dabei u.a. Anleitungen zum Reinigen, Entmetallisieren, Sichern, Umkopieren und Verpacken von Akten.
Auch ein mögliches Vorgehen für den Umgang mit Spiralbindungen, Siegelschnüren, Kopier-/ Reproduktionsverfahren und Post-Its werden vorgestellt.
Abgerundet wird das Handbuch durch praktische Anleitungen zum Sichern von Rissen und losen Briefmarken und der fachgerechten Verpackung und Beschriftung.
Hofbuch Merhincke aus Osker aus dem 17. Jahrhundert bereichert den Archivbestand
von Dr. Lena Lewald
Am 11. Juli 2024 ist ein besonders wertvolles Zeitdokument zur Alltagsgeschichte in Lippetal in die Region seiner Entstehung zurückgekehrt. Hans-Joachim Kessler übergab dem Gemeindearchiv Lippetal aus seinem Familienbesitz ein historisches Hofbuch des Hofes Merhincke in Osker bei Lippborg. Die Schenkung bereichert den Archivbestand nun um ein frühneuzeitliches Stück, das mit rund 350 Jahren aktuell das älteste ist. Die erste Aufzeichnung im Buch stammt von 1680, es wurde über 83 Jahre bis 1763 beschrieben. Das Objekt wird fortan im Gemeindearchiv unter Klimakontrolle bei optimalen Lagerungsbedingungen für die Zukunft gesichert und überliefert.
Die Reise des Hofbuches
Hans-Joachim Kessler hat nie selbst in Lippborg gelebt, er ist in Warschau geboren und ging mit seiner Familie nach dem Zweiten Weltkrieg nach Ostenfelde, später nach Münster. Er hat seinen Wohnsitz bereits seit vielen Jahren in der Schweiz. Sein Großvater väterlicherseits stammt aus Lippborg, diesen hat er jedoch nicht kennengelernt. Heinrich Kessler, der Bruder seines Großvaters, war der letzte Inhaber des über Generationen im Familienbesitz weitergegebenen landwirtschaftlichen Anwesens Merhincke. Sein Vater war, so berichtete er ihm, als Kind oftmals in den Ferien auf dem Hof zu Gast.
Kessler war selbst ein- oder zweimal auf dem Hof, so erzählte er, als er ein Foto hervorholte, dass seine Mutter mit ihm und seiner Schwester zusammen mit Heinrich Kessler zeigt. Sein Großonkel war kinderlos und hat den Hof an die Familie Junkerfeuerborn verkauft. Der Großonkel ging nach Paderborn und nahm besagtes Hofbuch mit sich. Als Hans-Joachim Kessler ihn dort einmal besuchte, übergab er ihm das Buch, das sich nun bis Anfang Juli bei ihm in der Schweiz befand. Seine Partnerin Aline Auer regte an, es in das zuständige Archiv des Ortes zu geben, wo es entstanden ist. So kamen beide zu einem Besuch in das Rathaus der Gemeinde Lippetal, um das Büchlein zu übergeben. Sie sind froh, dass es sich nun hier befindet und Hans-Joachim Kessler bemerkte: „Es freut mich, dass nun die Reise des Notizbüchleins ein Ende gefunden hat.“
Der Inhalt des Buches
Das Büchlein hat in etwa DIN A6-Format. Seine erste Seite verrät in geschwungener Schrift, dass der Hof Merhincke in der Bauerschaft Oestig Nr. 7 gelegen war. Oestig, heute Osker, gehörte zum Kirchspiel Lippborg und unterstand der Familie von Galen auf Haus Assen. Der Fürstbischof von Münster Christoph Bernard von Galen hatte das Haus Assen bereits 1653 für seine Bruder Heinrich von der Familie von Ketteler erworben. Die handschriftlichen Aufzeichnungen auf 94 Blatt ermöglichen nun heute einen Einblick in das bäuerliche Leben und Wirtschaften unter Herrschaft dieser Familie nach Ende des Dreißigjährigen Krieges.
Das Hofbuch ist von zwei Seiten in unterschiedlichen Handschriften und mit unterschiedlich kräftiger Tinte beschrieben, die mittleren Seiten verbleiben leer. Teilweise sind die Eintragungen, in denen sowohl Deutsch als auch Latein benutzt wird, signiert. Sie belegen die zinspflichtigen Abgabeleistungen in Geld- und Naturalienwert für Merhincke im Zeitraum 1680-1763. Die Auflistungen sind zumeist per annum in Monate gestaffelt. Dokumentiert werden die Viehschatzungszahlungen an Michaelis zum Jahresende und die jährlichen Zahlungen Merhinckes mit der monatlichen Höhe an Reichstalern. Des Weiteren sind nicht nur die Kornpachtzahlungen an Roggen und Hafer in Malt, Mütte und Scheffel, sondern auch die Zahlungen des Schuldschweins und die Anzahl der Gänse und Hühner notiert.
Die Familie Merhincke
Im Bestand Assen der Vereinigten Westfälischen Adelsarchive e. V. in Münster ist der Name Merhincke bereits schon ab 1416 für die Bauerschaft Oistwich (Oestig) nachweisbar. Hier sind sämtliche zur Herrschaft von Galen gehörige unfreie Bauermänner aus der Bauerschaft aufgelistet. Dank der Hausstättenforschung bei Brücke e. V. sind die Besitzverhältnisse des Hofes ab Mitte des 17. Jahrhunderts bekannt und dokumentiert. Der in dem Hofbuch niedergeschriebene Zeitraum 1680-1763 umfasst die Bewirtschaftung des Hofes, hauptsächlich durch die männlichen Erben der Familie Merhincke. 1727 heiratete ein Coesfeld die Witwe Merhincke, nachdem der Hofherr verstorben war. Er nannte sich fortan ebenfalls Merhincke. Der Name Kessler kam erst 1862 in die Familie: der älteste Bruder von Catharina Elisabeth geb. Merhincke und somit der vorgesehene Erbe war mit neun Jahren verstorben. Die zwei Jahre jüngere Catharina Elisabeth heiratete Caspar Kessler aus Lippborg und sie übernahmen den Hof. Dieser wurde nun unter dem Namen Kessler gen. Merhincke weitergeführt. Ihr ältester Sohn Heinrich Joseph Kessler gen. Merhincke, der Großonkel Hans-Joachim Kesslers, blieb als Hoferbe kinderlos und der Ackerer verkaufte das Anwesen 1936.
Zustand und Schadensbild
Der Pergamenteinband des Hofbuches sieht sehr fein aus, es ist vermutlich Kalbspergament. Er ist nicht mehr intakt und deutlich geschrumpft, vermutlich durch Sonneneinstrahlung. Auf einer Seite fehlt der Buchdeckel. Das Buch hatte einst Schließenbänder aus sämisch, also mit Tierfett gegerbtem Leder, die abgerissen sind. Farbreste lassen vermuten, dass der Schnitt einst rot eingefärbt war. Die Heftbindung der Seiten aus Naturfasern ist zur Buchmitte hin teilweise gelöst. An einigen Seiten ist Schädlingsfraß durch den sog. Bücherwurm, den Brotkäfer, evident, der sich durch mehrere Seiten gefressen hat. Eine vorsichtige Reinigung mit dem Pinsel nach der Übergabe beförderte Insektenleichen und grobe Schmutzpartikel heraus.
Die Blätter des rund 350 Jahre alten Stückes bestehen aus Hadernpapier, das aufgrund seiner Herstellungsart aus buchstäblich alten Lumpen ohne Holschliffanteil als Material an sich sehr haltbar ist. Es ist mit Eisengallustinte beschrieben, einem der gebräuchlichsten Schreibmittel von der Antike bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts. Eisengallustinte wird aus Galläpfeln der Eiche hergestellt, die sich durch Ablage der befruchteten Eier der Gallwespe an den Blättern bilden. Sie enthalten viel Gerbsäure (Tannin) und die daraus hergestellte Tinte ist dokumentenecht, d. h. sie ist nicht mehr aus dem Papier zu entfernen und blutet nicht aus. Aufgrund ihres meist sehr hohen Säuregehaltes kann sie zu sog. Tintenfraß führen, was leider auch bei dem Hofbuch Merhincke der Fall ist. Die Tinte frisst sich durch das Papier und ist zunächst auf der Blattrückseite als Durchschlag zu sehen. Wird der Tintenfraß nicht gestoppt, greift er die Papierstruktur weiter an. Das Papier wird brüchig, es bilden sich feine Haarrisse und größere Brüche können entstehen.
Restaurierungsmaßnahmen
Das historische Dokument wird nun in der Restaurierungswerkstatt des LWL-Archivamtes in Münster fachkundig gesichert. Die Restaurierungsmaßnahmen umfassen Reinigung, Tintenfraßbehandlung, Papierstabilisierung durch eine Nachleimung mit Gelatine, Ergänzung der Fehlstellen mit Japanpapier, Ergänzung und Stabilisierung des Einbandes an Umschlag und Deckel sowie eine Neuheftung gemäß Originalbefund und die Verbindung von Umschlag und Buchblock. Der hohe Säuregehalt der Eisengallustinte führt zu einer erheblichen Konzentration an Schwefelsäure. Diese gilt es durch wässrige Entsäuerung des Büchleins mit einem Erdalkalicarbonat zu neutralisieren. Die einzelnen Blätter werden in vollentsalztem Wasser (VE) mit weiteren Zusätzen behandelt. In der Regel dienen Magnesiumhydrogencarbonat oder Calciumcarbonat als alkalischer Stoff. Das Erdalkalicarbonat wandelt sich, sobald es mit einer anderen Säure zusammentrifft, zu Erdalkalisulfat um, die Kohlensäure wird dabei freigesetzt und entweicht in die Luft. Die schädliche Säure wird so gebunden und dadurch unschädlich. Im Papier verbliebenes, nicht verbrauchtes Carbonat dient als Puffer für weitere Säureentwicklung.
Das Erreichen des neutralen pH-Wertes von 7 im Papier ist das Optimum, Werte zwischen 8 (bereits alkalisch) und 6 (bereits sauer) gelten als gut. Ab einem Wert von 5,5 ist der Säuregehalt bereits bedenklich, pH-Werte mit einer 4 vor dem Komma signalisieren Handlungsbedarf. Die wichtigste Aufgabe der Restaurierungswerkstatt ist nun also neben der physischen Sicherung und Ergänzung des Hofbuches Merhincke die Anhebung des pH-Wertes auf ein Niveau zwischen 6 und 8. Eine der Entsäuerung anschließende Phytatbehandlung wirkt der Komplexierung der freien Eisenionen der Eisengallustinte entgegen und verlangsamt somit ebenfalls entscheidend den Papierzerfall.
Sicherung ermöglicht Benutzung
Ziel dieser Maßnahmen ist an erster Stelle natürlich die Sicherung und Konservierung des wertvollen Stückes, um eine Überlieferung für die Zukunft zu sichern. Des Weiteren wird so die Einsichtnahme ins Buch durch Benutzende ermöglicht, denn das Büchlein hätte im aktuellen Zustand aus konservatorischen Gründen für die Benutzung gesperrt werden müssen. Das Hofbuch Merhincke wird nach der Restaurierung nicht sprichwörtlich im neuen Glanz erstrahlen, es wird immer auf den ersten Blick sein Alter und seine Nutzung durch viele Hände über rund 350 Jahre verraten. Nach der fachkundigen Behandlung in Münster wird es visuell als ein authentisches Zeugnis des bäuerlichen Lebens und Wirtschaftens unter der Herrschaft einer Adelsfamilie am Beispiel der Familie Merhincke in Osker als wertvolles Stück den Archivbestand der Gemeinde Lippetal ergänzen und bereichern. Es kehrt vermutlich Anfang des nächsten Jahres nach Lippetal zurück und kann dann eingesehen werden. Forschungsanfragen sind herzlich willkommen.
Schutzverpackungen stellen die Grundlage einer jeden archivgerechten Lagerung von historischen Dokumenten dar. Nicht ohne Grund wird die Anschaffung von Kartonagen und die Umsetzung von Verpackungs- oder Umbettungsmaßnahmen regelmäßig durch verschiedene Träger gefördert.
Dass Schutzverpackungen im Katastrophenfall in besonderem Maße zur Schadensminderung beitragen, wurde erst 2021 wieder unter Beweis gestellt. Nach tagelangem Starkregen waren zahlreiche Archive in NRW und Rheinland-Pfalz von Überschwemmungen betroffen.
Es zeigte sich deutlich: Archivgut, das verpackt gelagert wurde, wies deutlich weniger Schädigungen und Verunreinigung auf, als unverpacktes Schriftgut. Zudem erleichterte die Verpackung die Bergung und den Transport der betroffenen Archivalien erheblich.
Bei der Beschaffung von Schutzverpackungen besteht die Qual der Wahl zwischen einer Vielzahl von Materialien, Formen und Formaten. Hier ist es nicht leicht einen Überblick zu gewinnen, insbesondere da es gleich mehrere Normen für verschiedene Qualitätsmerkmale gibt (vgl. hierzu: „Anforderungen an Verpackungsmaterialien“). https://www.lwl-archivamt.de/de/bestandserhaltung_notfaelle/beratung_bestandserhaltung/#verpackung
Wichtig ist, dass die Schutzverpackung nicht nur konstruktiv ihren Zweck als Schutz vor Staub, Schadinsekten, Wasser sowie zur sichereren Handhabung und optimalen Lagerung erfüllt, sondern auch, dass die verwendeten Materialien keine Gefahr für das Archivgut selbst darstellen. Enthält eine Mappe oder Schachtel einen hohen Anteil an holzhaltigen Fasern oder ist sie sauer geleimt, werden Säuren in die Dokumente eindringen und dort Verbräunungen verursachen sowie die Alterung beschleunigen. Dies vermindert die Lebensdauer der Originale und erfordert kostenintensive Konservierungsmaßnahmen beispielsweise für eine vorzeitige Entsäuerung.
Es ist daher bei der Beschaffung von Schutzverpackungen auf die relevanten Begrifflichkeiten zu achten. So garantiert der Begriff „säurefrei“ nicht, dass es sich um ein alterungsbeständiges Material handelt, sondern nur, dass es zum Zeitpunkt seiner Herstellung säurefrei war. Ist das Grundmaterial von geringer Qualität und enthält viele holzhaltige Fasern, kann auch eine alkalische Reserve die Säurebildung und Verbräunung nicht lange verzögern. Hingegen sind möglichst reiner Zellstoff, eine neutrale oder alkalische Leimung sowie eine alkalische Reserve Voraussetzungen für langlebige Produkte.
Primäre Bedeutung kommt hierbei jener Verpackung zu, die in direktem Kontakt zum Archivgut steht: der Sammelmappe aus alterungsbeständigem Karton. Bei der Sekundärverpackung, also der Archivschachtel, können hingegen geringfügige Qualitätsabstriche in Form einer leicht erhöhte Kappazahl in Kauf genommen werden. Dies ist – auch aus Kostengründen – bei den vom LWL-Archivamt angebotenen Schachteln der Fall.
In den letzten Monaten sind die Material- und Rohstoffpreise stark angestiegen, was sich auf dem einschlägigen Markt durch Materialengpässe und Preisanhebungen bemerkbar macht. Auch wenn geeignete Kartonagen deutlich teurer geworden sind, ist es nicht sinnvoll bei der Qualität zu sparen. Stabile Kartonagen aus alterungsbeständigen Rohstoffen sind langlebig in ihrer Funktion und garantieren eine sachgerechte Lagerung, die dazu beiträgt das Archivgut bestmöglich zu erhalten.
Eigentlich sah es gar nicht so bedeutend aus, das mit Filmoplastklebestreifen in die Chronik der Stadt- und Bürgermeisterey Dorsten 1. Periode bis 1806 (Signatur A/B 139) eingeklebte Schriftstück aus dem Jahr 1699. Das etwa folio-formatige und mit Eisengallustinte beschriebene Hadernpapier zeigte eine leichte Verbräunung, beginnenden Tintenfraß und mechanische Schäden im Randbereich (S. Abb. 1, 2). Vermutlich handelte es sich ursprünglich um ein Doppelblatt. Es ist jedoch nur noch die Hälfte der zweiten Seite mit der Adressanschrift vorhanden. Der Klebstoff der Filmoplaststreifen war bereits in das Papiervlies migriert und hat dort zu bräunlichen Verfärbungen geführt. Neben dem sehr gut erhaltenen Lacksiegel auf der Rückseite sind nur noch die Reste eines zweiten Lacksiegels erhalten (s. Abb. 3). Alles in Allem war das Dokument recht ansehnlich, doch aufgrund der genannten Schäden nur bedingt nutzbar.
Doch wer sich mit dem Inhalt des Dokuments befasst und das Urteil gegen Franz Wahmann, besser bekannt als der „Menschenfresser von Dorsten“, liest, fragt sich, ob es sich um einen historischen Thriller handelt: Der Menschenfresser tötete seine Opfer, darunter Kinder, zerhackte und aß sie. Ähnlich grausam wie die Verbrechen, so liest sich auch der Urteilsspruch: an einen Pfahl gestellt, mit glühenden Zangen malträtiert, auf ein Rad gelegt und geschlagen und anschließend zum Tode durch den Strang verurteilt. Definitiv wurde hier ein Exempel statuiert. Der vollständig transkribierte Text ist auch auf der Homepage des Dorstener Stadtarchivs zu finden (https://www.vhsundkultur-dorsten.de/stadtarchiv/aktuelles, letzter Zugriff 13.04.2023). Das Lesen lohnt sich!
Nicht nur für die Stadtgeschichte Dorstens ist dieses Blatt ein bedeutendes Stück und Zeugnis historischer Rechtsprechung. Deshalb sollte das Urteil in der Werkstatt des LWL-Archivamtes für Westfalen aus der Chronik herausgelöst, restauriert und fachgerecht verpackt werden.
Die Restaurierung:
Um oberflächlich leicht anhaftenden Staub abzunehmen, wurde das Papier zunächst mit einer feinen Düse abgesaugt. Anschließend wurde begonnen, die Klebestreifen abzulösen. Dafür wurden eine kleine Heißluftdüse, eine Pinzette und ein Spatel verwendet (s. Abb. 4,5). Durch die heiße Luft wurde der Klebstoff erweicht und die Klebestreifen konnten abgenommen werden. Die auf der Papieroberfläche verbliebenden Klebstoffreste wurden mit einem elektrischen Radierer entfernt. Es erfolgte danach eine Oberflächenreinigung mit dem Latexschwamm, um auch stärker anhaftenden Staub abzunehmen (s. Abb. 7). Auch der fragmentarisch erhaltene zweite Teil des Doppelblatts ist über Filmoplastklebestreifen mit der ersten Seite verbunden und in die Chronik eingeklebt. Das Fragment wurde ebenfalls herausgelöst (s. Abb. 6). Die Verklebung konnte hier mit Hilfe eines befeuchteten Pinsels gelöst werden. „Dorstener Menschenfresserurteil restauriert“ weiterlesen
Die behandelten Blätter liegen vereinzelt vor und sollen in der Regel zurück in einen gebundenen Zustand gebracht werden. Je nach dem späteren Verwendungszweck des Objektes wird die historische Heftung dafür rekonstruiert und der zuvor gelöste Einband/Umschlag verwendet. Da dies nicht immer möglich oder sinnvoll ist, besteht alterantiv die Möglichkeit einen Konservierungseinband anzufertigen. Dieser ist am Original klebstofffrei und ermöglicht es, den Aufschlagwinkel so zu vergrößern, dass die Blätter bis in den Falz zu lesen sind.
Die Technik
Damit die Blätter geheftet werden können, müssen zunächst Lagen gebildet werden. Die Paginierung gibt die Reihenfolge vor, sodass die Blätter entsprechend gelegt oder mit einem Streifen Japanpapier zusammengefügt werden können.
Es werden dann zwei Vorsätze aus 300g/m2 hergestellt. Dafür wird die Leporelloform (eine Zickzack-Faltung) genutzt, damit der eigentliche Umschlag des Konservierungseinbandes später ohne Klebstoff mit dem Buchblock durch ineinander-stecken verbunden werden kann.
Die Lagen werden mittels Durchausheftung auf 2 bis 3 Heftbänder (je nach Höhe der Akte) geheftet. Dabei ist darauf zu achten, dass die Steigung im Rücken nicht zu stark wird. Es wird dann ebenfalls aus Karton der Umschlag hergestellt. Dabei wird darauf geachtet, dass der Umschlag an den Kanten einige mm größer ist als die Akte, damit diese ausreichend geschützt ist.
Die Heftbänder werden zwischen die Blätter des Vorsatzes geschoben. Damit der Einbandumschlag nicht verrutscht, kann das Vorsatz an den Kanten mit (Acryl-)Klebstoff verklebt werden. Hierbei kommt kein Klebstoff an die Originalsubstanz.
Das Ergbnis
Die Blätter sind nun wieder in einem festen Verbund und durch den Kartonumschlag auch vor mechanischen Schäden geschützt. Die Benutzbarkeit ist wieder hergestellt und da der Rücken klebstofffrei und somit sehr flexibel ist, kann der Text auch bis tief in den Falz gelesen werden.
Grenzen der Methode
Wenn der Umschlag der Akte noch vollständig erhalten ist und seine Schutzfunktion erfüllt, ist es nicht nötig einen Konservierungseinband herzustellen. Dann können die Lagen auch direkt in den Originalumschlag geheftet werden.