Schutzverpackungen – Qualität hat ihren Preis!

Das Team Bestandserhaltung informiert:

Schutzverpackungen stellen die Grundlage einer jeden archivgerechten Lagerung von historischen Dokumenten dar. Nicht ohne Grund wird die Anschaffung von Kartonagen und die Umsetzung von Verpackungs- oder Umbettungsmaßnahmen regelmäßig durch verschiedene Träger gefördert.

Abb. 1 Unverpacktes Schriftgut nach einem Wasserschaden. (Foto: LWL-Archivamt für Westfalen)

Dass Schutzverpackungen im Katastrophenfall in besonderem Maße zur Schadensminderung beitragen, wurde erst 2021 wieder unter Beweis gestellt. Nach tagelangem Starkregen waren zahlreiche  Archive in NRW und Rheinland-Pfalz von Überschwemmungen betroffen.

Abb. 2 Verpacktes Schriftgut ist besser vor Beschädigungen geschützt. (Foto: LWL-Archivamt für Westfalen)

 

Es zeigte sich deutlich: Archivgut, das verpackt gelagert wurde, wies deutlich weniger Schädigungen und Verunreinigung auf, als unverpacktes Schriftgut. Zudem erleichterte die Verpackung die Bergung und den Transport der betroffenen Archivalien erheblich.

 

 

 

Bei der Beschaffung von Schutzverpackungen besteht die Qual der Wahl zwischen einer Vielzahl von Materialien, Formen und Formaten. Hier ist es nicht leicht einen Überblick zu gewinnen, insbesondere da es gleich mehrere Normen für verschiedene Qualitätsmerkmale gibt (vgl. hierzu: „Anforderungen an Verpackungsmaterialien“). https://www.lwl-archivamt.de/de/bestandserhaltung_notfaelle/beratung_bestandserhaltung/#verpackung

Wichtig ist, dass die Schutzverpackung nicht nur konstruktiv ihren Zweck als Schutz vor Staub, Schadinsekten, Wasser sowie zur sichereren Handhabung und optimalen Lagerung erfüllt, sondern auch, dass die verwendeten Materialien keine Gefahr für das Archivgut selbst darstellen. Enthält eine Mappe oder Schachtel einen hohen Anteil an holzhaltigen Fasern oder ist sie sauer geleimt, werden Säuren in die Dokumente eindringen und dort Verbräunungen verursachen sowie die Alterung beschleunigen. Dies vermindert die Lebensdauer der Originale und erfordert kostenintensive Konservierungsmaßnahmen beispielsweise für eine vorzeitige Entsäuerung.

Abb. 3 Übervolle Kartonage minderer Qualität mit starker Verbräunung. (Foto: LWL-Archivamt für Westfalen)

Es ist daher bei der Beschaffung von Schutzverpackungen auf die relevanten Begrifflichkeiten zu achten. So garantiert der Begriff „säurefrei“ nicht, dass es sich um ein alterungsbeständiges Material handelt, sondern nur, dass es zum Zeitpunkt seiner Herstellung säurefrei war. Ist das Grundmaterial von geringer Qualität und enthält viele holzhaltige Fasern, kann auch eine alkalische Reserve die Säurebildung und Verbräunung nicht lange verzögern. Hingegen sind möglichst reiner Zellstoff, eine neutrale oder alkalische Leimung sowie eine alkalische Reserve Voraussetzungen für langlebige Produkte.

 

Primäre Bedeutung kommt hierbei jener Verpackung zu, die in direktem Kontakt zum Archivgut steht: der Sammelmappe aus alterungsbeständigem Karton. Bei der Sekundärverpackung, also der Archivschachtel, können hingegen geringfügige Qualitätsabstriche in Form einer leicht erhöhte Kappazahl in Kauf genommen werden. Dies ist – auch aus Kostengründen – bei den vom LWL-Archivamt angebotenen Schachteln der Fall.

In den letzten Monaten sind die Material- und Rohstoffpreise stark angestiegen, was sich auf dem einschlägigen Markt durch Materialengpässe und Preisanhebungen bemerkbar macht. Auch wenn geeignete Kartonagen deutlich teurer geworden sind, ist es nicht sinnvoll bei der Qualität zu sparen. Stabile Kartonagen aus alterungsbeständigen Rohstoffen sind langlebig in ihrer Funktion und garantieren eine sachgerechte Lagerung, die dazu beiträgt das Archivgut bestmöglich zu erhalten.

Abb. 4 Stülpdeckelschachtel im Foliuo-Format (Foto: LWL-Archivamt für Westfalen)

Aktuell können wieder Stülpdeckelschachteln sowie weiterhin Aktendeckel und Schlauchheftungen über das LWL-Archivamt für Westfalen zum Selbstkostenpreis bezogen werden. https://www.lwl-archivamt.de/de/bestandserhaltung_notfaelle/materialbestellung/

Hinweis:

Seit Kurzem finden Sie auf unserer Homepage eine Hilfestellung für die magazintechnische Bearbeitung: https://www.lwl-archivamt.de/de/bestandserhaltung_notfaelle/beratung_bestandserhaltung/#magazintechnische-bearbeitung ).

Gern beraten wir Sie auch persönlich zu weiteren Fragen der Bestandserhaltung.

Dorstener Menschenfresserurteil restauriert

von Friederike Nithack

Eigentlich sah es gar nicht so bedeutend aus, das mit Filmoplastklebestreifen in die Chronik der Stadt- und Bürgermeisterey Dorsten 1. Periode bis 1806 (Signatur A/B 139) eingeklebte Schriftstück aus dem Jahr 1699. Das etwa folio-formatige und mit Eisengallustinte beschriebene Hadernpapier zeigte eine leichte Verbräunung, beginnenden Tintenfraß und mechanische Schäden im Randbereich (S. Abb. 1, 2). Vermutlich handelte es sich  ursprünglich um ein Doppelblatt. Es ist jedoch nur noch die Hälfte der zweiten Seite mit der Adressanschrift vorhanden. Der Klebstoff der Filmoplaststreifen war bereits in das Papiervlies migriert und hat dort zu bräunlichen Verfärbungen geführt. Neben dem sehr gut erhaltenen Lacksiegel auf der Rückseite sind nur noch die Reste eines zweiten Lacksiegels erhalten (s. Abb. 3). Alles in Allem war das Dokument recht ansehnlich, doch aufgrund der genannten Schäden nur bedingt nutzbar.

Abb. 1, Gesamtansicht, Auflicht, Vorderseite. Das Urteil ist mit Filmoplastklebestreifen in die Chronik eingeklebt.
Abb. 2, Gesamtansicht, Auflicht, Rückseite. Risse sind ebenfalls mit Filmoplastklebestreifen geklebt worden.
Abb. 3, Detailansicht, Auflicht, Rückseite. Das obere Lacksiegel ist sehr gut erhalten; an der Schrift ist beginnender Tintenfraß erkennbar.

Doch wer sich mit dem Inhalt des Dokuments befasst und das Urteil gegen Franz Wahmann, besser bekannt als der „Menschenfresser von Dorsten“, liest, fragt sich, ob es sich um einen historischen Thriller handelt: Der Menschenfresser tötete seine Opfer, darunter Kinder, zerhackte und aß sie. Ähnlich grausam wie die Verbrechen, so liest sich auch der Urteilsspruch: an einen Pfahl gestellt, mit glühenden Zangen malträtiert, auf ein Rad gelegt und geschlagen und anschließend zum Tode durch den Strang verurteilt. Definitiv wurde hier ein Exempel statuiert. Der vollständig transkribierte Text ist auch auf der Homepage des Dorstener Stadtarchivs zu finden (https://www.vhsundkultur-dorsten.de/stadtarchiv/aktuelles, letzter Zugriff 13.04.2023). Das Lesen lohnt sich!

Nicht nur für die Stadtgeschichte Dorstens ist dieses Blatt ein bedeutendes Stück und Zeugnis historischer Rechtsprechung. Deshalb sollte das Urteil in der Werkstatt des LWL-Archivamtes für Westfalen aus der Chronik herausgelöst, restauriert und fachgerecht verpackt werden.

Die Restaurierung:

Um oberflächlich leicht anhaftenden Staub abzunehmen, wurde das Papier zunächst mit einer feinen Düse abgesaugt. Anschließend wurde begonnen, die Klebestreifen abzulösen. Dafür wurden eine kleine Heißluftdüse, eine Pinzette und ein Spatel verwendet (s. Abb. 4,5). Durch die heiße Luft wurde der Klebstoff erweicht und die Klebestreifen konnten abgenommen werden. Die auf der Papieroberfläche verbliebenden Klebstoffreste wurden mit einem elektrischen Radierer entfernt.  Es erfolgte danach eine Oberflächenreinigung mit dem Latexschwamm, um auch stärker anhaftenden Staub abzunehmen (s. Abb. 7). Auch der fragmentarisch erhaltene zweite Teil des Doppelblatts ist über Filmoplastklebestreifen mit der ersten Seite verbunden und in die Chronik eingeklebt. Das Fragment wurde ebenfalls herausgelöst (s. Abb. 6). Die Verklebung konnte hier mit Hilfe eines befeuchteten Pinsels gelöst werden. „Dorstener Menschenfresserurteil restauriert“ weiterlesen

Der restauratorische Weg einer Akte- Teil 9

Hintergrund:

Die behandelten Blätter liegen vereinzelt vor und sollen in der Regel zurück in einen gebundenen Zustand gebracht werden. Je nach dem späteren Verwendungszweck des Objektes wird die historische Heftung dafür rekonstruiert und der zuvor gelöste Einband/Umschlag verwendet. Da dies nicht immer möglich oder sinnvoll ist, besteht alterantiv die Möglichkeit einen Konservierungseinband anzufertigen. Dieser ist am Original klebstofffrei und ermöglicht es, den Aufschlagwinkel so zu vergrößern, dass die Blätter bis in den Falz zu lesen sind.

Die Technik

Die stabilisierten Blätter werden wieder zu Lagen gelegt. (Foto: LWL-Archivamt)

Damit die Blätter geheftet werden können, müssen zunächst Lagen gebildet werden. Die Paginierung gibt die Reihenfolge vor, sodass die Blätter entsprechend gelegt oder mit einem Streifen Japanpapier zusammengefügt werden können.

 

Die Vorsätze werden nach Leporello-Technik gefalzt. (Foto: LWL-Archivamt)

Es werden dann zwei Vorsätze aus 300g/m2 hergestellt. Dafür wird die Leporelloform (eine Zickzack-Faltung) genutzt, damit der eigentliche Umschlag des Konservierungseinbandes später ohne Klebstoff mit dem Buchblock durch ineinander-stecken verbunden werden kann.

Die Akte wird mittels Durchausheftung auf 2 bis 3 Bünde geheftet. (Foto: LWL-Archivamt)

Die Lagen werden mittels Durchausheftung auf 2 bis 3 Heftbänder  (je nach Höhe der Akte) geheftet. Dabei ist darauf zu achten, dass die Steigung im Rücken nicht zu stark wird. Es wird dann ebenfalls aus Karton der Umschlag hergestellt. Dabei wird darauf geachtet, dass der Umschlag an den Kanten einige mm größer ist als die Akte, damit diese ausreichend geschützt ist.

Die Bünde werden zwischen die Vorsatzblätter geschoben, damit sie nicht verrutschen. (Foto: LWL-Archivamt)

Die Heftbänder werden zwischen die Blätter des Vorsatzes geschoben. Damit der Einbandumschlag nicht verrutscht, kann das Vorsatz an den Kanten mit (Acryl-)Klebstoff verklebt werden. Hierbei kommt kein Klebstoff an die Originalsubstanz.

 

Das Ergbnis

Der Konservierungseinband schützt die Akte und der Aufschlagwinkel ist vergrößert. (Foto: LWL-Archivamt)

Die Blätter sind nun wieder in einem festen Verbund und durch den Kartonumschlag auch vor mechanischen Schäden geschützt. Die Benutzbarkeit ist wieder hergestellt und da der Rücken klebstofffrei und somit sehr flexibel ist, kann der Text auch bis tief in den Falz gelesen werden.

 

Grenzen der Methode

Wenn der Umschlag der Akte noch vollständig erhalten ist und seine Schutzfunktion erfüllt, ist es nicht nötig einen Konservierungseinband herzustellen. Dann können die Lagen auch direkt in den Originalumschlag geheftet werden.

Fachberater Kulturgutschutz

Headerbild: Todrowski/Märkischer Kreis

“Das Ziel des Kulturgutschutzes ist es, bedeutsames materielles und immaterielles Kulturgut zu schützen und für künftige Generationen zu bewahren. (…). Auch im Kulturgutschutz ist ein integrierter und akteursübergreifender Ansatz des Katastrophenrisikomanagements zu implementieren.”

So empfiehlt es die Deutsche Strategie zur Stärkung der Resilienz gegenüber Katastrophen von Juli 2022. Konkrete Maßnahmen, wie zum Beispiel die verstärkte Zusammenarbeit von Kulturgut bewahrenden Einrichtungen und Akteuren der Gefahrenabwehr im Katastrophenrisikomanagement werden in Kapitel 3.15. erläutert. Folgerichtig ergibt sich hieraus die Aufgabe eines Fachberatenden für Kulturgutschutz, der/die im Schadensfall als Schnittstelle zwischen den unteren Katastrophenschutzbehörden und den betroffenen Einrichtungen dient. Bundesweit bislang einmalig ist dieses Konzept in Halle a.d. Saale bereits seit Jahren erfolgreich implemetiert.

Die Bund-Länder-AG “Notfallvorsorge Kulturgut” hat zur Stellung und den Aufgaben des Fachberaters ein Impulspapier verfasst, das kurz vor der Verabschiedung steht. Es wird über den Ausschuss für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung in die Innenministerkonferenz gegeben.

Die Aufgaben des Fachberatenden Kulturgutschutz im Einzelnen:

  • Fachliche Beratung bei Katastrophen, Großschadenslagen, Schadensfällen und Havarien in denen Kulturgut betroffen ist (Kulturgut meint in diesem Fall bewegliche und unbewegliche Objekte, also auch Denkmäler, Bauten etc.).
  • Anlassbezogene Beratung des administrativ-organisatorisch ausgerichteten Krisenstabes oder des operativ-taktischen Stabes vor Ort, falls von der betroffenen Einrichtung keine geeignete Person zur Verfügung steht.
  • Präventiv unterstützend bei der Gefahrenabwehr zur Verminderung von Schadensfällen.

Unabhängig von ihrer Ausbildung, können sich Verantwortliche für Kulturgutschutz, Sicherheitsaufgaben und Notfallplanung in Museen, Bibliotheken, Archiven oder dem Denkmalschutz an der Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung in Bad Neuenahr-Ahrweiler für ein entsprechendes mehrtägiges Seminar anmelden. Ein Pilotseminar hat bereits im September 2022 erfolgreich stattgefunden. Weitere Seminare folgen Ende März und im Dezember dieses Jahres (Veranstaltungsnummer: 08900/23/49-01).  Programm 2023

Das Seminar beschäftigt sich auf Basis der grundlegenden Gefahrenabwehr in Deutschland mit Risiko- und Krisenmanagement im Einsatzfall sowie der Notfallplanung für Kultureinrichtungen. Vor dem Hintergrund potentieller Schadensszenarien werden die Aufgaben der Fachberatung im Bereich Kulturgut erläutert. Einsatzberichte aus der Praxis vermitteln nachhaltige Eindrücke für die Notwendigkeit eines solchen Amtes. Eine entsprechende Berufung erfolgt über die Oberbürgermeister bzw. Landräte.

 

Mein Praktikum im LWL-Archivamt

Ich an meinem Arbeitsplatz

Mein Name ist Simone Lang, ich bin 24 Jahre alt und studiere als zweiten Bachelor den sogenannten Studiengang „Archiv“ an der Fachhochschule Potsdam. Da ich mich nun im 5. Semester befinde und dieses als Praxissemester angelegt ist, erlebe ich nach einer 10-wöchigen Erfahrung im Bundesarchiv eine ebenso lange Praxis-Erfahrung im LWL-Archivamt. Ein großer Sprung von einer großen Bundesarchiv-Abteilung in das noch überschaubare LWL-Archivamt in Münster. „Mein Praktikum im LWL-Archivamt“ weiterlesen

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